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Verurteilung wegen versuchten Mordes nach Manipulationen an Schienen einer ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke rechtskräftig

Nr. 232/2021 vom 28.12.2021

Verurteilung wegen versuchten Mordes nach Manipulationen an Schienen einer ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke rechtskräftig!

Beschluss vom 24. November 2021 – 4 StR 315/21

Das Landgericht Wiesbaden hatte den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und Störung öffentlicher Betriebe zu einer Freiheitstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte an der ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln-Frankfurt auf einer Länge von etwa 83 Metern die Befestigung einer Schiene gelöst.

Dabei rechnete er mit der Möglichkeit, dass es aufgrund der ständigen Befahrung dieses Streckenabschnitts zu einer Verschiebung des Schienenstranges und schließlich zu der Entgleisung eines ICE-Zuges mit tödlichen Folgen kommen konnte.

Die Manipulation konnte noch rechtzeitig entdeckt und die Strecke gesperrt werden.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden verworfen, weil dessen Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Vorinstanz:

Landgericht Wiesbaden – Urteil vom 29. März 2021 – 2 Ks - 6160 Js 213979/20

Karlsruhe, den 28. Dezember 2021 

Kommentar von Volker Dau:

Normalerweise hätte da wohl versuchter "Massen"-Mord stehen müssen?

Wenn ich beispielsweise an die Opferzahl von Eschede denke reicht das einfache Mord wohl nicht? In Eschede kamen 101 Menschen ums Leben, 88 wurden schwer verletzt.

Heute sind die Züge sogar schneller wie damals bei der Entgleisung!

Auch sind die Züge oft stärker besetzt!

Da hätte es wohl bis zu 300 Todesopfer geben können? Und mit Gegenzug 300!

Was hatte der Täter überhaupt beabsichtigt?

Das sagt die BGH-Pressemeldung leider nicht aus!

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