Umfrage zu Sanktionen bei Hartz-IV & Co
Umfrage zur Unterstützung der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht
Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Verein Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spielen. Das ist in erster Linie keine rechtliche Frage, sondern vor allem eine Frage nach den Erfahrungen bei der Umsetzung.
Der Verein Tacheles hat daher beschlossen, eine Onlineumfrage durchzuführen, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen.
Zielgruppen der Umfrage sind:
- Die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III, ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
- Berater und Beraterinnen, Anwält*innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen
- Mitarbeiter*innen eines Jobcenters, eines kommunalen Trägers oder eines anderen Sozialleistungsträgers
Die Ergebnisse der Umfrage werden von Tacheles in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15.1.2019 eingebracht.
Die Umfrage ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten.
Die Umfrage ist bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet.
Durch die Teilnahme können Beteiligte und Betroffene konkret ihre Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen dem Bundesverfassungsgericht mitteilen. Die Ergebnisse der Umfrage werden die Diskussion um Sanktionen in Karlsruhe und für zukünftige Änderungen beim Gesetzgeber ganz sicherlich beeinflussen.
Hier der Link zur Onlineumfrage
Ich bitte um rege Beteiligung an der Umfrage. Und um eine Weitergabe der Informationen.
Danke!
Über Tacheles
Unser Name ist Programm
Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und erwerbsloser Menschen geht. Seit nunmehr über 23 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte "Armer" aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen (mehr dazu hier…). Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene. Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung gebracht.
Ein Gründungsanlass, die tödlichen Brandanschläge von Solingen und Mölln, stellt den direkten Zusammenhang zwischen rassistischer Gewalt und sozialer Ausgrenzung her. Tacheles e.V. begreift das Streben für materielle und rechtliche Verbesserungen als emanzipatorischen Prozess, in den alle von Lohndumping, Sozialabbau und der Einschränkung demokratischer Rechte Betroffenen eingebunden werden müssen. Der Verein tritt offensiv für ein Bündnis von Erwerbslosen und lohnabhängig Beschäftigten ein und verurteilt Faschismus, Rassismus und alle Formen der Diskriminierung. Er wirkt mit seiner alltäglichen Widerstandspraxis einer Instrumentalisierung des sozialen Elends durch Nazis entgegen.
Der überwiegende Teil der Vereinsarbeit wird ehrenamtlich ausgeübt. Der wirtschaftliche Betrieb des Café Tacheles im ehemaligen Loher Bahnhof in Unterbarmen wird durch Beschäftigte sichergestellt.
Nach der Einstellung der Förderung für Arbeitslosenzentren im Jahr 2009 hat Tacheles sich einen neues finanzielles Standbein aufgebaut, indem ein für Anwältinnen und Anwälte gebührenpflichtiges Adressverzeichnis geschaffen wurde (www.my-sozialberatung.de). Damit konnte die Grundlage für eine behördenunabhängige Finanzierung geschaffen werden.
Tacheles e.V. informiert und berät
Seit September 2001 betreibt Tacheles ein umfangreiches Internetportal, das laufend aktualisiert wird. Dieses Webangebot wird intensiv von verschiedenen Zielgruppen als Informationsquelle genutzt: von den Betroffenen, den unterstützenden Organisationen und Beratungseinrichtungen, von MitarbeiterInnen der Behörden, RechtsanwältInnen, Gerichten und JuristInnen. In den vergangenen zehn Jahren verzeichnete die Tacheles Webseite über 700 Millionen Zugriffe.
Die Leser der Seite finden dort unter Anderem folgende Rubriken:
- Interaktiv: Ein Diskussionsforum zum Austausch von Erfahrungen und Informationen mit mittlerweile über 2 Million Beiträgen. Dort können Fragen gestellt werden, diese werden i.d.R. von der Community beantwortet. Die Antwortenden sind selbst Betroffene, MitarbeiterInnen von Beratungsstellen bis hin zu Beschäftigten von Behörden.
- Eine bundesweite Adressdatenbank von Beratungsstellen, Betroffenenorganisationen und RechtsanwältInnen, die zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht informieren sowie Beratung und Unterstützung anbieten. Diese Adressdatenbank bietet eine nach Postleitzahlen organisierte Umfeldsuche.
- Informativ: Unter dem Motto „Behördenrichtlinien gehören ans Licht der Öffentlichkeit” stellt Tacheles die internen Verwaltungsvorschriften der Bundesanstalt für Arbeit zum Alg II und auch der Wuppertaler Sozialverwaltung der interessierten Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Betroffene und Rechtsanwender sollen dadurch die Möglichkeit bekommen, behördliches Handeln zu überprüfen.
- Zudem wird ein Newsticker angeboten, in dem aktuell über die Rechtsprechung der Sozialgerichte berichtet und in dem zahlreiche Meldungen zu den Arbeitsfeldern von Tacheles zu finden sind.
- Aktuelles: Unter Aktuelles werden von der Tacheles Online Redaktion ausgesuchte Artikel veröffentlicht, unter anderem Rechtsgutachten, politische und juristische Stellungnahmen, Artikel usw.
Leitfaden zum Alg II/Sozialhilfe von A-Z
Frank Jäger und Harald Thomé, beide aktive Mitstreiter bei Tacheles e.V., haben nun in 29. Auflage den Leitfaden zum Alg II/Sozialhilfe von A-Z herausgegeben. Der Leitfaden hat 698 Seiten und gibt einen umfassenden Überblick über das Leistungsrecht zum Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter. Das Nachschlagewerk mit vielen Tipps und aktueller Rechtsprechung ist auf dem Stand vom 1. August 2016. Für das erste Quartal 2019 ist eine aktualisierte Ausgabe geplant.