Schärfere Regeln zur Integration von Ausländern
Mit dem neuen Gesetz will Innenminister Thomas de Maizière gegen Zwangsheiraten und Scheinehen vorgehen und Druck auf Ausländer ausüben, die vorgeschriebenen Integrationskurse zu besuchen. Dafür wird die Residenzpflicht für arbeitswillige Asylbewerber und Ausländer mit dem Status der Duldung gelockert.
Zwangsheirat:
Wer im Ausland zur Heirat gezwungen wird, soll ein Rückkehrrecht bekommen. Bei einer Zwangsheirat drohen den Drahtziehern künftig bis zu fünf Jahren Haft. Das ist jetzt unter dem Straftatbestand "schwere Nötigung" zwar schon der Fall, doch die juristische Verfolgung wird nun einfacher.
Scheinehe:
Bisher hatten Ehepartner von deutschen Staatsbürgern bereits nach zwei Jahren ihr dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Tasche. Diese Grenze wird nun auf drei Jahre gestreckt.
Integrationskurse:
Es wird ein flüssiger Austausch der Behörden untereinander vorausgesetzt, damit Schwänzer bestraft werden können. Wer seine Deutsch-Kurse sausen lässt, riskiert seine Aufenthaltserlaubnis.
Residenzpflicht:
Für Asylbewerber und "geduldete" Ausländer wird die sogenannte Residenzpflicht gelockert. Wer in Bezirk A geduldet ist, darf sich fortan auch in Bezirk B um einen Job bewerben und diesen auch annehmen.