Offener Brief an Abgeordnete,Saarland
vor wenigen Tagen wurde über das Internetportal „direkt zur kanzlerin“ eine Aktion zum Thema „Gleichbehandlungsgrundsatz bei Direktversicherungen“ beendet. Das Thema ist mittlerweile in Bearbeitung und wurde Ihnen möglicherweise schon vorgelegt, so daß sich an dieser Stelle weitere Ausführungen zur Problematik erübrigen.
Zahlreiche Betroffene – auch aus den Reihen unseres Interessenverbandes Direktversicherungsgeschädigte e.V. – haben sich daran beteiligt.
Nicht jeder dieser Beiträge mag – aus welchen Gründen auch immer – Ihre ungeteilte Zustimmung finden.
Eines ist allen Beiträgen jedoch gemeinsam und genau dies ist unsere Botschaft an Sie :
Bei der Doppelverbeitragung handelt es sich um eine zutiefst ungerechte und unsoziale Regelung, die mit dem GMG 2004 vom Deutschen Bundestag zum geltenden Recht erklärt wurde.
Wertvorstellungen wie Vertrauens- und Bestandsschutz, auf die Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Abschluß ihrer Direktversicherungen gesetzt hatten, wurden seinerzeit im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU/SPD/Grüne mit einem Federstrich zur Seite gefegt.
Begründet mit Finanzlücken bei den gesetzlichen Krankenkassen und der Leistungsfähigkeit von älteren Menschen.
Millionen von Bürgerinnen und Bürger sind zutiefst enttäuscht und ja – auch wütend und empört – über diesen rückwirkenden Eingriff in geschlossene Verträge.
Und noch etwas :
Viele – die im Vertrauen auf die Empfehlungen der Politik – eine Direktversicherung über ihren Arbeitgeber abgeschlossen haben und deren Verträge noch laufen, haben nicht die geringste Kenntnis, was nach Auszahlung Ihrer Versicherung auf sie zukommt.
In all dem liegt – nach unserer Einschätzung – ein enormer sozialer und politischer Sprengstoff.
Darauf möchten wir Sie sehr eindringlich hinweisen und zum Handeln auffordern.
Uns ist bekannt, daß in diversen Gremien des Deutschen Bundestages an einer
Neuregelung der bAV / Direktversicherungen gearbeitet wird. Wir verfolgen all diese
Aktivitäten mit großer Aufmerksamkeit.
Wir haben Kenntnis davon, daß der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales,
Herr Peter Weiß, CDU, öffentlich erklärt hat
„… dass man die Problematik der Doppelverbeitragung nur für Neuverträge lösen könne.???
Eine Rückabwicklung bis zum Jahr 2004 könne nicht gestemmt werden, das würde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Milliarden kosten… Eine Lösung könne es nur für Neuverträge geben…“. (Die gesetzl Krankenkassen geben Milliarden an versicherungsfremden Leistungen aus!! ).. Geld ist genug vorhanden!!
Unser Aufruf an Sie : Lassen Sie eine solche Mogelpackung nicht zu ! Denn nichts anderes wäre eine solche „Lösung“.
Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden dies fassungslos zur Kenntnis nehmen.
Manche würden resignieren nach dem Motto
„Die machen doch sowieso was sie wollen“ Aber … sehr viele – und dazu gehören in jedem Fall wir als Interessenverband – würden den
offenen Protest – auf welchen Wegen – auch immer suchen. Wieder andere würden vielleicht die Gerichte anrufen und auf diesem Wege auf Gerechtigkeit hoffen.
Eines wäre aber in jedem Fall die Folge :
# weiter zunehmende Politikverdrossenheit
# steigendes Nichtwählerpotential
#Vertrauensverlust in Politik und Rechtsstaatlichkeit
Jeder einzelne dieser Punkte ist – so unsere Einschätzung – verheerend für unsere Demokratie.
Lassen Sie auch nicht zu, daß man eine Lösung ausschließlich in die Hände von Sachverständigen, Gutachtern und Juristen legt, um das Thema auf diesem Wege
# kleinzureden
# zu zerreden
# zu verkomplizieren
# so zu artikulieren, daß es für den Normalbürger völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar wird.
Wir haben am 27.01.16 an der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zur Gesetzesinitiative Abschaffung Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen als Zuhörer teilgenommen.
Vorher hatten wir den Antrag gestellt, als Interessenvertretung der Betroffenen ebenso – wie die zahlreichen Sachverständigen diverser Institute – angehört zu werden.
Mit Verweis auf diverse – nicht nachvollziehbare – Regeln wurde unser Angebot abgelehnt. Bürgernähe oder Bürgerbeteiligung ? In diesem Fall leider nicht feststellbar.
Die 3. Säule der Altersvorsorge, die private Kapitalversicherung, von der Politik beworben und unterstützt.
Neben der Rente und der Betrieblichen Altersvorsorge, sollte der Bürger zusätzlich eine private Altersvorsorge durch eine Direktversicherung aufbauen. Nach der Auszahlung von den Kapital-Versicherungs-Leistungen, die aus den bereits verbeitragten Einkommen geleistet wurden, wird dieses, meib Eigentum, nochmals gesetzeswidrig mit doppelten Sozialabgaben (AG + AN Anteil) durch die gesetzl.- Krankenkassen verbeitragt.
Ausgangspunkt ist die Falschauslegung des Gesetzes, GKV-Modernisierungsgesetz GMG, vom Januar 2004, das den Gesetzl. Krankenkassen ermöglicht, eine einmalige Kapitalauszahlung fälschlicherweise als betriebliche Versorgungsleistung zu bezeichnen.