Der Widerstand geht weiter, Verfassungsklage
Bericht Leserreporter: Thema Doppelverbeitragung Direktversicherungen
Der Widerstand gegen die Beitragserhebung auf
Direktversicherungen geht weiter
Auszug aus Pressebericht 27.01.2016
Peter Weber, Beisitzer im Bundesverband DVG e.V.
+++ Stuttgart, den 26. Januar 2016 +++
Motiviert und gut gelaunt organisierten ca. 20 Mitglieder des Vereins
„Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ (DVG e.V.) in den frühen Nachmittagsstunden des 26. Jan. 2016 vor dem Landessozialgericht Stuttgart eine Mahnwache mit Informationen zur ungerechten Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auf selbst angesparte Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen.
Den Widerstand gegen diese Ungerechtigkeit, die von den DVG-Mitgliedern als Enteignung und Betrug bezeichnet wird, will die täglich wachsende Zahl von Direktversicherungsgeschädigten weiter unverdrossen besonders gegen Politiker im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen und
den Themen „Betriebliche Altersversorgung“, „Vertrags- und Vertrauensschutz“, „Wählerpotential“
etc. führen.
Den Vortrag und die Argumente von K. Buchholz vor Gericht, dass der Gesetzentwurf (BT 15/1525) für die Neufassung von § 229 SGB V nur die Umgehungsmöglichkeit der Beitragserhebung von
Kapitalabfindungen mit Rentenansprüchen vor Rentenbeginn beseitigen wollte und die bisher schon immer beitragsfreien, von Arbeitnehmern finanzierten Kapitalzahlungen von Lebensversicherungen ohne Rentenanspruch, weiterhin beitragsfrei bleiben sollen, ignorierte das Gericht bzw. ließ sich auf keine Diskussionen ein. *Siehe Kommentar.
Die DVG-e.V. sieht deshalb in der permanent steigenden Zahl von Direktversicherungsgeschädigten erhebliche Auswirkungen bei künftigen Land- und Bundestagswahlergebnissen.
Zur Information von Betroffenen organisiert der Verein Informationsveranstaltungen,
Demonstrationen und weitere Mahnwachen. Einige der Anwesenden hatten deshalb fertige Reisepläne in der Tasche, um am nächsten Tag an einer Mahnwache vor dem Reichstag in Berlin teilnehmen zu können. Sie wollten sich die öffentliche Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung nicht entgehen lassen, die für den Nachmittag des 27. Januar geplant war.
Der entsprechende Antrag der Partei „Die LINKE“ wird vom DVG Bundesvorstand ausdrücklich unterstützt. Darüber hinaus waren seitens des Vereinsvorstands für den Mittwoch und Donnerstag
mehrere Gespräche mit Medienvertretern und Politikern der im Parlament vertretenden Parteien vereinbart worden.
Am 17. Februar organisiert der Verein eine weitere Demonstration vor dem NRW-Landesparlament in Düsseldorf, um die „FDP“ bei ihrem Antrag zur „Stärkung der betrieblichen Altersversorgung – Entlastung bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung“ zu unterstützen.
Direktversicherungsgeschädigte e.V.
Buchenweg 6
59939 Olsberg
*Kommentar: Edgar Krieger
#Auskunft von der Dienststelle der Kanzlerin/ 2016 direkt zur Kanzlerin
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/altersvo...
wir-es-nicht-68782
#Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung musste eine Regelung getroffen werden, um die Vergleichbarkeit???
mit einem laufenden Versorgungsbezug herzustellen. Deshalb unterliegt ein Rentner, der eine betriebliche
Kapitalauszahlung erhalten hat, für die Dauer von 120 Monaten der Beitragspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung.#
#Anders ist es bei einer "echten" privaten Altersvorsorge. Sie liegt vor, wenn nur der Versicherte diese
Altersvorsorge in einer Versorgungseinrichtung aufbaut. Das bedeutet:
Der Arbeitgeber hat keine Zuschüsse !!!oder Aufwendungen für die Altersvorsorge des Versicherten
getragen. Auszahlungen aus diesen privaten Altersvorsorgeverträgen unterliegen daher nicht der
Beitragspflicht.#
…Warum wird dann nicht danach geurteilt??
#Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsauskunft zu Ihrem konkreten Fall geben können. Eine
verbindliche Entscheidung über Ihre persönliche Beitragseinstufung kann nur Ihre Krankenkasse treffen. Die
Entscheidungen der Krankenkasse können Sie durch die zuständige Aufsichtsbehörde oder durch Widerspruch
und Klage vor dem Sozialgericht überprüfen lassen#.???
Trotzdem werden von den Sozialgerichten die Klagen abgewiesen, nach der Aussage von:
..SG Itzehoe: „Der Richter hat unumwunden zugegeben, dass er kein Urteil fällen wird, was
dem Landessozialgericht sowie in der Folge dann dem Bundessozialgericht nicht gefallen
wird. Er äußerte sich dahingehend, dass wohl das Landessozialgericht sich in anderen Fällen
schon diverse Male eine „blutige Nase“ geholt hätte. Inhaltlich können wir zwar alles
Mögliche argumentieren, es wird alles abgebügelt werden mit dem Hinweis darauf, dass es
sich lt. Urteil des Bundessozialgerichtes um eine „betriebliche Altersvorsorge“ ???
handelt“
.…unser Deutsches Rechtssystem… kein weiterer Kommentar.
Hinweis: (vgl. „Betriebliche Altersvorsorge. Wie Rentner vom Staat abkassiert werden“,
„Plusminus“-Sendung vom 25.03.2015).
Das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge
ist gescheitert (vgl. z. B.: „Die Illusion von der Lebensstandardsicherung. Eine Analyse
der Leistungsfähigkeit des ‚Drei-Säulen-Modells‘‘‘, Arbeitnehmerkammer Bremen
2015). Gleichwohl hält die Regierung daran fest.
Edgar Krieger
Stockwiesstrasse 50 A
66265 Heusweiler
Mitglied www.dvg-ev.org