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Die Formen der Gewalt

KULTUR :

Bei einer Gewalttat ist es oft schwierig die genauen Beweggründe des Täters für die Straftat zu ermitteln.

Es können Probleme bei den zwischenmenschlichen Beziehungen sein (personale Gewalt), oder auch soziale Gründe (z.B.arm/reich) sein.

Es gibt aber auch Gründe die mit den Einzelpersonen nichts zu tun haben.

Hierzu gehören z.B. Konflikte zwischen Religionen oder Weltanschauungen (kulturelle Gewalt).

Oft sind es aber auch Mischformen aller drei Formen anzutreffen.

Für die Justiz ist es oft schwierig eine passen Ahndung dieser Taten zu finden.

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4 Kommentare

Auch wenn es immer behauptet wird.

Die Justiz kann nicht unabhängig entscheiden.

Aber es fängt ja schon bei der Gesetzgebung (Legislative) an.
Mehrheitsverhältnisse bestimmen die Gesetze. Sei es im Bundestag oder im Bundesrat.

Hätte z.B. die AfD die Mehrheit im Bundestag, dann hätten bestimmte Gesetze eine andere Handschrift, als wenn es die GRÜNEN wären.

Auch bei den ausführenden Organen, z.B. der Polizei (Exekutive), gibt es große Unterschiede in der Ausführung ihres Jobs.

So gelten „Nestbeschmutzer“ als unerwünscht, selbst wenn sie bei der Ausführung ihres Berufes große Fehler gemacht wurden.

Dann kommt die Rechtsprechung (Judikative) zum Zug.

Aber Richter sind auch nur Menschen, und müssen auch mit ihrem Gewissen zurechtkommen.

Der Spielraum zwischen dem Gesetzestext und der gefühlten Gerechtigkeit ist zwar sehr gering, kann aber trotzdem bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen.

Besonders bei Gewalttaten wo Kinder mit im Spiel sind.

Wie kann es dann sein, das Täter bei sexuellem Mißbrauch von Kindern Bewährungsstrafen bekommen, und die Zukunft der Kinder versaut ist. Dies passierte zum Beispiel mit einem Angeklagten welcher auf dem Campingplatz auch aktiv wurde zum Nachteil der Kinder.

Ich kann es mir nur so erklären:

In diesem Fall sind viele Fehler gemacht worden, und sogar ein Koffer mit Beweisen ist aus einer verschlossenen Kammer abhanden gekommen.

Hier hatten aber nur Behördenvertreter zutritt.

Wie ich schon erwähnte- „Nestbeschmutzer“ sind bei der Polizei und bei der Justiz „unerwünscht“.

Vielleicht wäre bei näherem Nachforschen noch so einiges zu Tage getreten.

Vielleicht wollte man deshalb so schnell wie möglich diesen Fall abschließen ohne das eine Revision beantragt wurde.

Bei anderen Verfahren ist ein Verschleppen der Entscheidung oft an der Tagesordnung.

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