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Vom nationalen Recht zum europäischen Recht:
Europäisches Recht
Das Abfallrecht st durch eine Vielzahl europäischer Rechtsakte geprägt. Während Verordnungen unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten entfalten, müssen Richtlinien in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden. Zu den zentralen Richtlinien im Bereich der Abfallwirtschaft zählt die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG). Sie definiert wesentliche abfallbezogene Begrifflichkeiten und legt unter Anderem eine fünfstufige Abfallhierarchie fest. Die Richtlinie enthält wichtige Vorgaben für das deutsche Abfallrecht.
Quelle:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-resso...
Informationen zum Abfallrecht finden Sie unter Bild 1 bis 4.