BAMBI-Gala & Rapper Bushido - EKLAT: BAMBI für INTEGRATION. SKANDAL - PROTEST
BUSHIDO: Er bekam den INTEGRATIONs-BAMBI. Peter MAFFAY hielt die Laudatio und sagte: "Ein Preis kann Versöhnung und Neubeginn sein."
SKANDALÖS !? - Urteilen SIE selbst:
SIEHE - wer es nicht im ERSTEN (ARD-Fernsehen aus Wiesbaden) gesehen hat: http://www.youtube.com/watch?v=59SddbQFfgE&feature...
Bushido nahm seinen Bambi entgegen und wehrte sich gegen die scharfe Kritik an seiner Wahl:
"Ich werde heute sicherlich nicht mehr das sagen, was ich vor zehn Jahren gesagt habe", sagte der 33-Jährige. "Und ich habe gelernt, dass das, was ich gesagt habe, falsch war", sagte Bushido sichtlich nervös.
"Ich habe eine zweite Chance verdient." Bushido wollte sich nicht rechtfertigen für den Preis, die Kritik sei ihm auch egal, aber irgendwie auch wieder nicht, Mutti weiß schon, was richtig ist, und er jetzt auch. Was Bushido wohl sagen wollte war: Ich bin ein guter Junge, habt mich lieb, und lasst uns lieber an all die Menschen denken, die Hilfe brauchen.
Bushido (*28.09.1978 in Bonn; bürgerlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi), auch bekannt unter dem Pseudonym Sonny Black, ist ein deutscher Rapper aus Berlin, dessen Stil sich an den US-amerikanischen Gangsta-Rap anlehnt. Er ist zudem Inhaber des Plattenlabels ersguterjunge und Unternehmer im Bereich der Immobilienwirtschaft.
(
Quelle - Video You Tube ebenda.)
Bushido & Bambi-Gala:
Wie immer gibt es bei BAMBI auch 2011 ein Promi-Schaulaufen. So auch mit BUSHIDO – und ein Bushido-Eklat folgt:
Der Volkssänger HEINO gibt nun nach der umstrittenen Bambi-Verleihung an Rapper Bushido seine Auszeichnung zurück:
Heino sagte der „Bild“-Zeitung: „Ich bin zutiefst empört, dass man einem gewalttätigen Kriminellen wie Bushido den „Bambi“ verleiht. Mit diesem Mann möchte ich nicht auf eine Stufe gestellt werden. Deshalb schicke ich meinen „Bambi“ dankend an den BURDA-Verlag zurück.“
Am Freitag räumte Heino die goldene Trophäe, die ihm 1990 verliehen wurde, aus dem Regal seines Rathauscafés in Bad Münstereifel, berichtete das Blatt. Heino sagte der Zeitung:
„Ich bin oft beschimpft und unberechtigt in die rechte Ecke gestellt worden, weil ich deutsche Volkslieder singe, die ein Teil unseres Kulturgutes sind. Und dieser Kerl, der offen menschenverachtende Lieder singt, bekommt auch noch einen Preis? Wo leben wir denn eigentlich?“ Der Volkssänger werde seinen Preis per Post zurück an den Burda-Verlag senden.
BUSHIDO (33) hatte den BAMBI für INTEGRATION bekommen
Die Auszeichnung war bereits zuvor von Politikern und Künstlern kritisiert worden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker BECK, sagte am Freitag: „Wer Frauen- und Schwulenverachtung propagiert, hat keinen Preis für gelungene Integration verdient.“ Peter PLATE, Songschreiber der ebenfalls mit einem Bambi ausgezeichneten Band ROSENSTOLZ, kritisierte ebenfalls BUSHIDO-Veröffentlichungen. Es sei nicht korrekt, jemanden zu ehren, der frauenfeindliche und menschenverachtende Texte schreibe.
DIE ANDEREN schreiben:
http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Bushid... - Porträt: Bushido - der Rüpelrapper.
"Bushido will heute gesellschaftlich akzeptiert werden. Doch die Texte seiner Vergangenheit holen ihn immer wieder ein. (...)"
ANGST & SCHRECKEN in Wiesbaden? – PROMI-ANGST?!
FEUILLETONISTISCH ist zu lesen (DIE WELT):
Halloween war es NICHT: OCCUPY-maskiert zogen NICHT die Demonstranten durch die Straßen der Landeshauptstadt Wiesbaden: die Bewohner wurden NICHT mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl eines üblen Streiches oder einer süßen Spende gestellt:
„Angst und Schrecken in Wiesbaden: Wie Bushido den Integrations-Bambi bekam und bei der Gala nur ein Paparazzo klatschte“ ist die Schlagzeile.
Bushido kam mit seiner neuen Freundin:
In der "Bunten" hatten sie neulich ein Interview über ihre Liebe gegeben. DIE WELT: „Bushido bekommt den Integrations-Bambi. Seine Freundin ist die Schwester von Sarah Connor. Sie war auch schon mit dem vorherigen Integrations-Bambi-Preisträger Mesut Özil zusammen. Wie alle anderen wird auch sie gefragt, von welchem Designer ihr Kleid ist.“ Und: "Weiß ich jetzt gar nicht." Also muss Bushido ihr das Schildchen am Rücken herauszuckeln. Empörung.
ZITAT:
„Als Peter Plate während der Gala sagt, er finde es nicht in Ordnung, dass Bushido den Bambi kriege und dass er morgen noch in den Spiegel gucken können wolle, ist ein Raunen im Pressezentrum zu hören. Die Telefone werden gezückt.“
Später wird das in der "Tagesschau" berichtet werden.
WELT: "Haste mal die Texte von dem gehört? Voll frauenfeindlich", sagt ein Kameramann. Hatte aber keiner gehört. Als Bushido spricht, schütteln einige den Kopf. "Jetzt reicht's aber auch, du Spinner", sagt jemand auf dem Weg zum Büfett. Und als Bushido mit seinem Bambi noch mal auf dem roten Teppich erscheint, findet einer der Fotografen, man solle jetzt eher pfeifen, statt zu fotografieren. Nur einer klatscht und wird dafür sogleich ermahnt.
(…)
FALL 2009 - Rapper BUSHIDO und Fler in der Gießener Hessenhalle ...
Von Medienbüro Sabine Glinke am 18.12.2009 - 427 mal gelesen - 15 Kommentare - Gießener Zeitung war zu lesen – ich ZITIERE:
Am Samstag gastieren die beiden Rapper BUSHIDO und Fler in der Gießener Hessenhalle. Das Konzert ist bereits ausverkauft. Natürlich wollte die GIESSENER ZEITUNG auch über den Auftritt berichten. Nach einer vorgemerkten Akkreditierung über den örtlichen Veranstalter Handwerker Promotion kam am Dienstag dieser Woche dann die Absage: Seitens des "Bushido"-Managements möchte man auf Medienpräsenz bei den Konzerten komplett verzichten, schließlich sei die mit Plakaten und medial stark beworbene Tour als "Undergrund-Tour" gedacht. Christiane Blum, bei Handwerker Promotion für die Pressearbeit zuständig, bedauerte das Vorgehen des Managements. Auch der Veranstalter hat auf so eine Entscheidung keinen Einfluss. Gießen hat es noch gut getroffen, denn hier wussten die Medienvertreter bereits Tage vor dem Konzert, dass sie wieder "ausgeladen" wurden. In Köln, wo am Montagabend die Tour gestartet war, erfuhren die akkreditierten Medienvertreter laut Blum erst vor der Tür, dass sie nicht berichten duften. Die "Kölnische Rundschau" bestätigte dieses Vorgehen im Gespräch mit der GZ. Und auch das Musik-Internetportal laut.de bekam keine Fotoakkreditierung - weil man beim Bushido-Management mit einem Bericht über das "Stadtverbot" des Berliner Rappers in Köln nicht einverstanden war.
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/?page=cont...
DAZU Kommentar von mir: http://www.giessener-zeitung.de/giessen/?page=cont... :
Werner Hahn aus Gießen schrieb am 18.12.2009 um 19:28 Uhr
Macher-Arroganz: Rapper Bushido und Fler in der Gießener Hessenhalle - ein exemplarisches Beispiel für negative Kunstfreiheit!
Auch beim Auftritt des Megastars Elton JOHN in Wiesbaden war es ähnlich; das Fotografierverbot kann man aber umgehen; siehe als Beweis meinen über 1000mal aufgesuchten Artikel
Auch in Gießen konnte ich das Fotgrafierverbot des Stadttheaters umgehen. Der hr-Manager gab mir die Erlaubnis - und die verbietende KULTUR-Tempel-KULT-und-KULTURVOLK-Intendantin ward nicht gesehen. Die Gießener Zeitung zensierte den Artikel zu "TIMELESS - HR-BIGBAND MEETS JOHN ABERCROMBIE“ indessen auch nicht. Und auch im Kultur-Café des Karstadt-Hauses gab es beim Auftritt von Rod Mason kein Fotografierverbot; siehe Bericht in der GZ. Auch im Mathematikum in Gießen darf fotografiert werden (Artikel zu Vasarely).
Rapper Bushido & Co interessieren mich überhaupt nicht; auch ich würde mich aber freuen, wenn man die Arroganz der Macher hintergeht! Interessierte GZ-Reporter sollten unbedingt dort fotografieren und kritisch über den Hessenhalle-Event berichten.
ANTWORT/DIALOG - GZ
Medienbüro Sabine Glinke aus Wettenberg schrieb am 20.12.2009 um 20:06 Uhr
Lieber Herr Hahn,
was Sie sagen, ist leider juristisch nicht haltbar. Da die Veranstalter und die eingemieteten Künstler sozusagen Hausrecht haben, können Sie sehr wohl entscheiden, ob fotografiert werden darf. Und meist ist auch auf den Eintrittskarten vermerkt, dass dies verboten ist. Bei einer Zuwiderhandlung und der Veröffentlichung solcher Bilder können - besonders Privatpersonen - empfindliche Strafen drohen. Dies nur zur Info.
Nicht untersagen kann mir ein Veranstalter, dass ich berichte - wenn ich keine Akkreditierung bekomme, muss ich mir eben eine Karte kaufen. Fotografierverbote lassen sich aber nicht so leicht umgehen, wie von Ihnen angenommen. Sich über das Fotografierverbot des Stadttheaters hinwegzusetzen, halte ich für sehr gefährlich. Ich hoffe Sie wissen, dass Sie damit Hausverbot riskieren.
DAZU:
Werner Hahn aus Gießen schrieb am 20.12.2009 um 21:28 Uhr
Bushido - Kunstfreiheit - Stadttheater Gießen
Liebe Frau GLINKE:
Die K u n s t f r e i h e i t garantiert dem Künstler (auch Bushido) nicht nur freies Kunstschaffen (Produktion des Werkes, Methodenwahl, Inhalte oder Themenzugriff; sog. Werkbereich), sondern auch das Kunstwerk selbst sowie seinen Wirkbereich (Vermittlung des Werkes). Wenn auch die Kunst-Freiheit nicht absolut gegeben ist, so bilden Werk und Wirkbereich eine unlösbare Einheit. Ich habe mich ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt, z. B. in Büchern und auf der HP http://www.art-and-science.de/6.htm (Link Documenta Demokratisierung). Die Garantie der Kunstfreiheit gebietet dem Staat, die Freiheit, die Pluralität sowie die Eigengesetzlichkeit der Kunst zu beachten und die Regelung schützt insbesondere vor staatlichem Kunstdirigismus.
Ich kämpf(t)e mit politischen und juristischen Mitteln dagegen, die private documenta-Institution „von jeder öffentlichen Verantwortung oder gar gerichtlichen Kontrollierbarkeit“ freizustellen; das wäre und ist NICHT grundrechtskonform.
Die Bestimmung des Begriffs der "Kunst" im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG der BRD ("Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.") ist auch für den Fall anzuwenden, dass mir die Intendantin des Stadttheaters „Hausverbot“ erteilen würde. Der Veranstalter hr hat es mir gegenüber ausdrücklich begrüßt, dass ich fotografieren kann. Und: Ihre Giessener Journalisten-Kollegen haben auch fotografiert an dem hr-Jazz-Abend; wohl nicht genehmigt?!.
Dem unter dem Künstlername „Bushido“ in GI auftretenden Rapper wurde übrigens in den Medien des Öfteren NAIONALSOZIALISTISCHE und RASSISTISCHE Inhalte und mangelnde Distanz zu RECHTSEXTREMEN Fans vorgeworfen – auch anderes Negatives mehr – vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Bushido_%28Rapper%29. Für Anis Mohamed Youssef Ferchichi - den Berliner Sänger-Rapper – gilt auch das deutsche Grundgesetz; wie für mich als staatlich anerkannter Künstler.
Apropos Fotografier-Verbot:
Bildrechte sind die Urheberrechte und Verwertungsrechte eines Urhebers für seine Bilder. Diese Rechte werden in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz festgelegt. Das Recht am eigenen Bild wird im Kunst-Urheberrechtsgesetz behandelt. Zum Schutz von Bildwerken gilt: Lichtbildwerke unterscheiden sich von einfachen Lichtbildern durch geistige Schöpfung (§ 2 UrhG). Das Urheberrecht von Lichtbildwerken erlischt der § 64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (post mortem auctoris). Als Lichtbilder galten ursprünglich auch Urlaubsfotos und Pressefotos, weil sie, spontan oder unter Zeitdruck angefertigt, nicht als Schöpfung angesehen wurden, doch fasst die Rechtsprechung diese Fotos zunehmend als Lichtbildwerke auf. Bei Reproduktionen urheberrechtlich geschützter Vorlagen ist die Zustimmung des Urhebers einzuholen, außer im Fall, dass eine gesetzliche Schranke greift. Diese Vorgaben beachte ich.
Nach deutschem Recht ist es nicht zulässig, über Mauern zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive, Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden, um in die geschützte Privatsphäre einer "prominenten" Person einzudringen. Der Promi BUSHIDO trat öffentlich in der Hessenhalle GI auf; sein Privatspäre-Schutz galt hier nicht mehr.
ERGÄNZUNG:
Werner Hahn aus Gießen schrieb am 20.12.2009 um 22:02 Uhr
Ergänzung zu meinem Kommentar (GZ 20.12.09)
Ich fotografiere und publiziere übrigens nicht für gewerbliche Zwecke; es geht mir bei allem um ars evolutoria (Kunst & Wissenschaft). Ebenso wie bei Textzitaten besteht in meinen wissenschaftlichen, künstlerischen und populärwissenschaftlichen Werken die Möglichkeit auch ein urheberrechtlich geschütztes Bild als Bildzitat nach § 51 UrhG in 'in einem durch den Zweck gebotenen Umfang' zu verwenden. Zu der Voraussetzung zählt unter anderen, dass das Bild nicht verändert wird und eine korrekte Quellenangabe erfolgt. Das Bildzitat wird meist als 'Großzitat' angesehen, da das gesamte Bild wiedergeben wird. Das Filmzitat hingegen wird in der Regel als 'Kleinzitat' betrachtet, weil nur ein Filmausschnitt wiedergeben wird.
Medienbüro Sabine Glinke aus Wettenberg schrieb am 21.12.2009 um 12:08 Uhr
"Der Promi BUSHIDO trat öffentlich in der Hessenhalle GI auf; sein Privatspäre-Schutz galt hier nicht mehr". Und genau eben das stimmt nicht, lieber Herr Hahn. Überall wo Hausrechte gelten, können Fotografierverbote verhängt werden - leider auch für die Presse. Da kann man auch nichts dagegen tun. Der Veranstalter und das Management entscheiden, ob man fotografieren darf. Hat auch mit dem "Recht am eigenen Bild" zu tun. Das hat mit künstlerischer Freiheit ansonsten gar nichts zu tun. Wenn Bushido jetzt auf dem Marktplatz performt, ist das öffentlicher Boden und da kann er tatsächlich als "Person der Zeitgeschichte" keine Einwände gegen Bilder haben. Das können Sie mir ruhig glauben - ich beschäftige mich bereits seit einem Jahrzehnt mit Konzertfotografie und den entsprechenden Regeln. Nicht, dass ich es befürworten würde - sonst hätte ich kaum den obenstehenden Beitrag verfasst. Aber machen kann man dagegen nichts - höchstens leere Flächen in der Zeitung drucken, da wo das Bild hätte stehen sollen. hat der "Kölner Express" beim Konzert von Beyonce Knowles so gemacht :-)
Werner Hahn aus Gießen schrieb am 21.12.2009 um 12:38 Uhr
Liebe Frau Glinke: Ich glaube Ihnen das! Gut dass Sie es NICHT befürworten und den Beitrag in die GZ gesetzt haben. "Leere Flächen in der Zeitung drucken, da wo das Bild hätte stehen sollen" - ein originelle Idee; dazu dann aber ein paar kritische Worte.
Im WWW entdeckte ich folgenden Gießener Fall, den Presseleute (dju) kritisiert haben:
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Hessen hatte beim Giessener Polizeipräsidenten gegen die Festnahme eines Giessener Journalisten protestiert. Der freiberuflich arbeitende Kollege wurde am 1. April 2007 bei der Recherche für einen Bericht über einen gentechnischen Freilandversuch der Universität Gießen vorübergehend festgenommen. Die Polizeibeamten hatten ihn zuerst am Fotografieren gehindert und dann Handschellen angelegt, obwohl er seinen Presse-Ausweis vorgezeigt hatte. Anschließend brachten ihn die Beamten ins Polizeipräsidium in die Ferniestraße 8 in Gießen. Vor seiner Freilassung erhielt er einen Platzverweis für den Bereich des Versuchsgeländes.
Die dju forderte den Polizeipräsidenten auf, den offenbar unbegründeten ausgesprochenen Platzverweis zurückzunehmen. Außerdem verlangte sie dessen Stellungnahme zum Verhalten der beteiligten Polizeibeamten und darüber, wie zukünftig sichergestellt werden soll, dass die Vertreterinnen der Presse im Raum Gießen unbehelligt ihrer Arbeit nachgehen können. (Quelle: http://www.verdi.de/medien-kunst-industrie.hessen/... )
Wissen Sie wie der Fall "gelöst" wurde?
Medienbüro Sabine Glinke aus Wettenberg schrieb am 21.12.2009 um 13:22 Uhr
Lieber Herr Hahn,
ich weiß, dass es eine Gerichtsverhandlung gegen den Kollegen gegeben hat. Dies wiederum ist ein Eingriff in die Pressefreiheit, der deutlich zu kritisieren und zu verhindern ist.
DAZU antwortet
Werner Hahn aus Gießen schrieb am 22.12.2009 um 06:22 Uhr
Was da abging in der Rapper-Show der GI-Hessenhalle, hätte man gerne in der GZ widergespiegelt gesehen. Es wird wohl kein Bürgerreporter darüber berichten. Mit Bild schon gar nicht. Ob es auch daran liegt, dass man - wenn man „Bushido“ in GI durch einen Besuch ehrt - in Verdacht gerät, dass man Sympathisant des NATIONALSOZIALISTISCHEN und RASSISTISCHEN ist? Derartige Inhalte und mangelnde Distanz zu RECHTSEXTREMEN Fans wirft man ja dem Berliner Rapper vor. Auch anderes Negatives mehr – vgl. Kommetar w. oben mit Link-Hinweis.
Werner Hahn aus Gießen schrieb am 22.12.2009 um 06:42 Uhr
Was bei einem B-Konzert so gespielt wird, kann man im WEB erfahren: z.B. beim Klicken auf http://www.kingbushido.de/forum/showthread.php?p=1...
Kulturpolitisch interessant ist auch, was die Hessenhalle 2010 demnächst zu bieten hat: http://veranstaltungen.meinestadt.de/giessen/locat...
- nach HipHop/R&B/Reggae und Bushido.
BURDA – BUSHIDO (Anis Mohamed Youssef Ferchichi) & taz:
Ob man wirklich in eine Gesellschaft integriert werden will, in der eine "Bunte"-Redakteurin „läppische Quatschpreise“ verleiht? Diese Frage beantwortet die „Tageszeitung“ (taz) SO:
Da sei jetzt Immobilienunternehmer und nebenberuflicher Sprechgesangskünstler Anis Mohamed Youssef Ferchichi mit einem "Bambi" in der dubiosen Sparte "Integration" ausgezeichnet worden:
„Allein die Ankündigung sorgte schon im Vorfeld der Veranstaltung für helle bis überbelichtete Aufregung seitens verschiedener Schwulenverbände, Lesbenverbände, Frauenrechtlern und den Grünen. Wozu der Lärm?“ …
Zur Erinnerung: Der "Bambi" ist ein Unterhaltungspreis, mit dem sich seit Jahrzehnten der BURDA-Verlag wichtig macht. Und Ferchichi hat als Rapper unter seinem Künstlernamen BUSHIDO einige derbe „Reime gegen Schwule, Lesben und Frauen geschmiedet, die vor allem bei den Betroffenen so ankamen, wie sie gemeint waren“ (taz).
VERSE:
Verse wie "Ein Schwanz in den Arsch, ein Schwanz in den Mund/ Ein Schwanz in die Fotze, jetzt wird richtig gebumst" - ein "wertvoller Beitrag zum gegenseitigen Verständnis sozialer Gruppen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln" ???
Auf der Gala selbst war es dann nur Rosenstolz-Sänger Peter Plate, der die Verleihung an Bushido kritisierte.
MEHR in http://www.taz.de/Burda-liebt-Bushido-/!81729/