ACE: Nur jeder zweite Mietwagen fährt auf Winterreifen
Für die richtige Bereifung im Winter, teilt Peter Pilger Vorsitzender vom ACE (Auto Club Europa) Kreis Gießen mit, trägt die Verantwortung immer der Fahrer und nicht der Halter. Dies trifft auch auf die Mieter von einem Fahrzeug zu.
Der Auto Club Europa hat alle Autovermieter in Deutschland aufgefordert, sie sollten ihre Fuhrparks in der bevorstehenden Wintersaison obligatorisch mit Winterreifen (M+S) ausrüsten und die auf Mieter zurollenden zusätzlichen Kosten im Zaum halten. Laut ACE haben sich bislang lediglich zwei große Mietwagenunternehmen (Europcar und Sixt) entschlossen, von nächster Woche an (15. November) Autos ohne Aufpreis mit wintertauglicher Bereifung zu versehen, so die offizielle Darstellung der Anbieter. Doch wer lieber auf Sommerreifen fährt, bekommt gegenüber den mit Winterreifen ausgerüsteten Fahrzeugen einen vergleichsweise besonders günstigen Mietpreis offeriert. „Damit ist klar, auch Autovermieter haben nichts zu verschenken, irgendwo müssen sie die Mehrkosten für Winterreifen den Kunden wohl anrechnen“.
Rein rechtlich gesehen sind laut ACE weder private Fahrzeughalter noch gewerbliche Autovermieter verpflichtet, ihre Autos mit Winterreifen auszustatten. Der Grund: Auch die seit dem vergangenen Jahr strenger formulierte sogenannte Winterreifenpflicht (M+S-Reifen statt „geeignete Bereifung“) ist nach wie vor situationsabhängig an die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse geknüpft. Das bedeutet, dass im Winter – sofern die Straße nicht von Eis, Schnee oder Schneematsch bedeckt ist – auch auf Sommerreifen gefahren werden darf, weshalb Winterreifen noch immer nicht überall zur Standardausrüstung gehören, auch nicht bei Mietwagenunternehmen.
Verantwortlich für die richtige Bereifung ist grundsätzlich auch nicht der Halter, in diesem Fall der Autovermieter, sondern immer der Fahrer, also der Mieter. Bereits im vergangenen Jahr haben der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der ACE an die Autovermietungsgesellschaften appelliert, sie sollten im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung für die Ausrüstung ihrer Mietwagenflotten mit Winterreifen sorgen.
Schon bei der Reservierung Winterreifen verlangen
Der ACE rät, Autofahrer sollten schon bei der Reservierung einen Wagen mit Winterreifen verlangen. Winterreifen sorgen nach Überzeugung aller Unfallverhütungsexperten im Winter nachweislich für mehr Sicherheit. Umgekehrt gilt: Wenn Schnee- und Eisglätte herrschen, muss in Vermeidung einer Karambolage und einer Strafe die Weiterfahrt streng genommen abgebrochen werden, falls das Auto lediglich mit Sommerreifen ausgestattet ist. Wer mit Sommerreifen auf glatter Fahrbahn unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dieses Bußgeld wird nicht etwa von den Autovermietungen getragen – verantwortlich ist einzig und allein der Fahrer, betont der ACE.
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