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Haben Rache und Vergeltung als Strafzweck tatsächlich ausgedient?

Das Strafrecht ist die einzige Möglichkeit, Regeln des menschlichen Zusammenlebens durchzusetzen. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Haftzeiten der Schwere der Schuld angemessen sind. Dies ist nach meiner Auffassung derzeit nicht der Fall. Für Opfer ist die Höhe der Haftzeit ein Maßstab für den Wert, den der Staat dem Leben beimisst, und für die Ächtung der Gesellschaft von Täter und Tat. Bestien die das Seelen Leben anderer Menschen zur Befriedigung ihrer abartigen Triebe zerstören, kommen nach 3 Jahren oder weniger wieder auf freiem Fuß! Wenn es dem Opfer überhaupt möglich war diese der Justiz zuzuführen! Warum sind diese Strafen so unverhältnismäßig niedrig? Warum geht hier der Täterschutz vor Opferschutz?
Und die Rache, das Bedürfnis des Opfers oder der Hinterbliebenen nach Vergeltung zählt das gar nicht mehr? Weil Rache nicht dazu beiträgt, die Kriminalität zu senken. Und das ist das oberste Ziel des Strafens. Das Leid der Opfer werde nicht durch das Strafrecht, sondern durch Schadenersatzprozesse gegen Täter und staatliche Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes ausgeglichen. Das Strafrecht hat über die Jahrhunderte eine erstaunliche Entwicklung durchlaufen: weg von der Rache durch Rädern und Vierteilen, hin zur Erziehung des Täters durch gemeinnützige Arbeit und elektronische Fussfesseln. Doch: Haben Rache und Vergeltung als Strafzweck tatsächlich ausgedient?

Es gibt ein Dorf in Thüringen, in dem leben sie glücklich mit ihren Familien, mindestens 20 Vergewaltiger, gedeckt von der Dorfgemeinschaft. Sie werden trotz Anzeige nicht verfolgt. Schlimm für die Opfer!
Der Staat verlangt von den Opfern, Strafverfolgungen können nur am Tatort stattfinden! Opferentschädigung bekommen die Opfer auch nicht in dem Antrag wird gefragt: "Wie war das Wetter zur Tatzeit?"
Ist das gerecht? Sollten wir nicht doch die Selbstjustiz wieder einführen?

Eine Insel auf der Pädophile, Vergewaltiger und Folterer frei leben können, aber abseits der übrigen Menschen. Eine Kolonie, sozusagen. Selbst organisiert und selbst verwaltet. Auf die Idee kommt man aber hier nicht, da ja anscheinend die Persönlichkeitsrechte der Täter wichtiger sind, als der Schutz der Opfer. Täterschutz vor Opferschutz, das leidige Thema einer verkommenen Justiz in einer kranken Gesellschaft!

Es gehört also für Frauen und Kinder zum normalen Lebensrisiko, von perversen Wiederholungstätern vergewaltigt, gefoltert, ermordet zu werden, weil die Menschenwürde dieser Täter offenbar mehr wiegt als die Menschenwürde ihrer Opfer?

Missbrauchte Kinder durchleiden ein Martyrium, das nicht nur ihre Kindheit und Jugend zerstört, sondern sie ihr Leben lang belastet. Viele Opfer reagieren daher mit Verdrängung. Oftmals sind sie erst viele Jahre danach psychisch in der Lage, ihre Leidensgeschichte zu offenbaren und ihre Peiniger anzuzeigen.

Scheitern Schadensersatzansprüche und Verfolgung der Täter jedoch an der Verjährung, ist das ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre im Strafrecht halte ich daher für längst überfällig.

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4 Kommentare

Kann den Artikel nachvollziehen.
Stimme Edgard zu.

Nur ein kleiner Einwand zur Aussage: "Eine Insel auf der Pädophile, Vergewaltiger und Folterer"

Man sollte Pädophile an sich nicht mit Straftätern in einen Topf werfen, denn Pädophilie ist nur ein sexuelle Neigung.
Ich möchte als heterosexueller Mann auch nicht in einen Topf geworfen werden mit Frauenvergewaltigern, nur weil die auch heterosexuell sind ;)

Richter zum Angeklagen bei dem ein Brecheisen gefunden wurde: "Ich verurteile Sie wegen Einbruch, denn Sie haben das Werkzeug dazu!"

Darauf der Angeklagte: " Dann zeige ich Sie an wegen Vergewaltigung...!"

Tatsächlich dürfen Taten aus krinimellen Motiven nicht mit Taten die krankheitshalber verübt wurden vermischt werden.
Es ist nunmal wissenschaftlich erwiesen daß bei bestimmten Mißbildungen/ unfällen / Krankheiten die betreffenden für ihre Handlungen nicht verantwortlich zu machen sind - das ist tragisch aber eine Tatsache.
Wir müssen uns überlegen wir wir mit diesen Menschen - die tatsächlich Nicht- Schuldig sind - umgehen.
"Der Zustand der Schuld entsteht, wenn jemand für einen Verstoß gegenüber einer sittlichen, ethisch-moralischen oder gesetzlichen Wertvorstellung verantwortlich ist.
.....
Als Voraussetzung für Schuld wird meistens angenommen, dass der Schuldige die Wahlmöglichkeit hatte, die als schlecht definierte Tat zu unterlassen. In der Philosophie wird die Schuldfähigkeit deshalb oft auf die Willensfreiheit zurückgeführt.
....."
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuld_%28Ethik%29

Demnach ist ein Kranker nicht Schuldfähig.

Das Problem: Rache und Vergeltung machen da keinen Unterschied - und das ist nach unserem Rechtsempfinden nicht Rechtens.

„Wer nach dem Sturz einer Diktatur die Opfer nicht großzügig entschädigt und die Täter nicht konsequent bestraft, der begeht eine Form von Unrecht, der sät Wind und wird Sturm ernten“, so lautet ein viel gehörtes Zitat Thomas Manns. Der Satz beantwortet so viele Fragen, als er auch neue stellt. Wer sind die Täter ? Wer die Opfer ?

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