myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Verboten, gegen das Verbot zu demonstrieren?

Berliner Polizei verbietet Großdemonstration gegen PKK-Verbot Entscheidung liegt bei Gericht

Die Berliner Polizei hat die für den 26. November in Berlin geplante Großdemonstration „PKK-Verbot aufheben – Demokratie stärken“ verboten. Als Verbotsgrund werden befürchtete Verstöße gegen das Vereinsgesetz – also gegen das PKK-Verbot – genannt.

Das Verbot kam für uns überraschend und ist uns unverständlich. In einem ersten Kooperationsgespräch am 7. Oktober hatte die Polizei nur Einwände bezüglich der von uns ursprünglich vorgeschlagenen Demonstrationsroute geäußert, die entsprechend den Wünschen der Polizei angepasst wurde. Wir hatten vorab bereits in strenge Auflagen eingewilligt, auf PKK-Symbole zu verzichten und die Anzahl von Bildern Abdullah Öcalans nach der bisherigen restriktiven Berliner Praxis auf ein Bild pro 50 Demonstrationsteilnehmer zu begrenzen.

Begründet wird das Verbot mit der zeitlichen Nähe unserer geplanten Demonstration zum Jahrestag der PKK-Gründung (27. November 1978). Wie wir zuvor gegenüber der Polizei deutlich gemacht haben, wählten wir den 26. November als Termin unserer Demonstration, weil sich an diesem Tag die Verkündung und Umsetzung des PKK-Verbots durch das Bundesinnenministerium zum 18. Mal jährt. Die zufällige Nähe des Verbots zum Jahrestag der Parteigründung liegt nicht in unserer Verantwortung.

Wir haben Widerspruch gegen das Verbot beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. Eine Entscheidung steht seit einer Woche aus. Wir halten dieses Vorgehen für inakzeptabel. Es läuft eine bundesweite Mobilisierung, Busse und Bühnen wurden bereits angemietet. Veranstalter und Teilnehmer haben das Anrecht auf eine schnelle rechtliche Klärung.

Auch die Polizei hat in ihrer Verbotsverfügung deutlich gemacht, dass es selbstverständlich möglich sei, gegen das Verbot der PKK zu demonstrieren. Doch offensichtlich muss das PKK-Verbot in der Praxis nun dafür herhalten, Protest gegen eben dieses Verbot zu illegalisieren.

Die von der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland Yek Kom veranstaltete Demonstration, zu bis zu Zehntausend Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet erwartet werden, wird unter anderem von einem Dutzend Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE unterstützt.

Wir rufen alle unsere Unterstützer und Freunde dazu auf, bei den Berliner Behörden – Innensenator und Polizeipräsidenten – gegen das Verbot zu protestieren.

Wir hoffen, dass das Berliner Verwaltungsgericht unsere Demonstrationsfreiheit wieder herstellen wird.
Mit freundlichen Grüßen,

Yüksel Koc -Vorsitzender von YEK-KOM-

Weitere Beiträge zu den Themen

VerbotDemonstrationGewerkschaftenPKKGerichtPolitik und AktuellesPolizeiVerbraucherinformationQUERDENKER

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite