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Umstrittene "Extremismusklausel" aussetzen

Pressemitteilung der Plattform "extrem demokratisch"

Plattform Extrem Demokratisch fordert von Landräten und Bürgermeistern Rechtssicherheit für lokale Initiativen

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden ist die Extremismusklausel („Demokratieerklärung“) des Bundesfamilienministeriums rechtswidrig und dürfe auch in den Lokalen Aktionsplänen in Hessen nicht mehr angewendet werden, erklärt die Plattform Extrem Demokratisch. Sascha Schmidt, Jugendbildungsreferent beim DGB Hessen-Thüringen, fordert die Landräte und Bürgermeister der elf beteiligten Kommunen auf, von den Antragstellern des Bundesprogramms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken" ab sofort keine Unterschrift der Extremismusklausel mehr zu verlangen. Andernfalls würden sich die Kommunen rechtswidrig verhalten und wie im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge würden Klagen von Initiativen drohen.

In Förderprogrammen des Familienministeriums für Toleranz und Demokratie wird seit vergangenem Jahr die Unterschrift einer Demokratieerklärung verlangt. Antragsteller müssen im Zweifel ihre Kooperationspartner durch den Verfassungsschutz überprüfen lassen und beweisen, dass sie innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung agieren. Zahlreiche Parteien, Organisationen und WissenschaftlerInnen haben die Erklärung seit ihrer Einführung als Extremismusklausel heftig kritisiert. Die Plattform Extrem Demokratisch sieht in ihr eine Behinderung von demokratischem Engagement, weil dadurch ein Klima des Misstrauens verbreitet werde.

Schmidt: „Nun ist es auch juristisch entschieden, dass sich Familienministerin Schröder mit ihrer Bekämpfung eines diffusen Extremismus auf dem falschen Weg befindet.“ Wenn demokratisches und couragiertes Handeln beispielsweise durch eine Extremismusklausel diskreditiert werde, gelinge es jedoch den Gegnern der Demokratie ihre Ansichten auszubreiten. Gerade bei den Lokalen Aktionsplänen müsse den Kommunen und den Akteuren vor Ort zugetraut werden, dass sie sehr genau wissen, wem sie Fördermittel zukommen lassen.

Die Plattform Extrem Demokratisch bleibt bei ihrer generellen Ablehnung der Extremismusklausel und sieht sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt. Die Plattform wurde im März ins Leben gerufen von der DGB-Jugend Hessen-Thüringen, MOBIT e.V. Thüringen, Arbeit und Leben Hessen und dem Netzwerk für Demokratie und Courage Hessen. Inzwischen wird sie unterstützt vom Hessischen Jugendring, den Falken Hessen, der DLRG-Jugend Hessen und weiteren Organisationen.

In Hessen gibt es nach Angaben des Familienministeriums Lokale Aktionspläne in elf Städten und Landkreisen: Alsfeld, Darmstadt, Echzell, Limburg-Weilburg, Lollar, Offenbach, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Weilburg, Wetzlar, Wiesbaden-Biebrich.

Weitere Informationen zur Extremismusklausel und zur Plattform Extrem Demokratisch unter http://www.extrem-demokratisch.de

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