Polizei untersagt Demo gegen PKK-Verbot
Berlin: Föderation kurdischer Vereine wartet auf Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Die Berliner Polizei hat eine für den 26. November in Berlin geplante Großdemonstration gegen das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans PKK verboten. Als Verbotsgrund werden befürchtete Verstöße gegen das Vereinsgesetz – also gegen das PKK-Verbot – genannt.
Zu der von der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland Yek Kom veranstalteten Demonstration »PKK-Verbot aufheben, Demokratie stärken« werden bis zu zehntausend Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet erwartet. Die Aktion wird unter anderem von einem Dutzend Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Partei Die Linke sowie antifaschistischen und sozialistischen Vereinigungen unterstützt.
Es sei grundsätzlich erlaubt, gegen das Organisationsverbot zu protestieren, heißt es in der Verfügung der Polizei. Begründet wird das Verbot daher mit der zeitlichen Nähe zum Jahrestag der PKK-Gründung am 27. November 1978. Schon in den vergangenen Jahren waren um dieses Datum herum in Berlin Kulturfestivals als angebliche PKK-Propagandaveranstaltungen verboten worden.
»Wir wählten den 26. November als Termin unserer Demonstration, weil sich an diesem Tag die Verkündung des PKK-Verbots durch das Bundesinnenministerium zum 18. Mal jährt. Die zufällige Nähe des Verbots zum Jahrestag der Parteigründung liegt nicht in unserer Verantwortung«, erklärte der Yek-Kom-Vorsitzende Yüksel Koc gegenüber junge Welt. Bei einem Kooperationsgespräch am 7. Oktober habe die Polizei nur Einwände bezüglich der ursprünglich vorgeschlagenen Demonstrationsroute geäußert, die dann geändert wurde. Yek Kom hatte auch eingewilligt, auf PKK-Symbole zu verzichten und die Anzahl von Bildern des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalans nach der bisherigen restriktiven Berliner Praxis auf ein Bild pro 50 Demonstrationsteilnehmer zu begrenzen.
Nach dem 1993 vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) ausgesprochenen Betätigungsverbots für die PKK und zahlreicher weiterer kurdischer Vereine sind Tausende Menschen wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt worden. Mehr als 100 kurdische Exilpolitiker wurden nach den Paragraphen 129 oder 129a StGB als angebliche Mitglieder einer »kriminellen« oder »terroristischen Vereinigung« verurteilt. Seit rund einem Jahr wird der Paragraph 129b zur Verfolgung herangezogen (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland).
Gegen das Demonstrationsverbot ist vom Veranstalter Widerspruch beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt worden. Eine Entscheidung steht seit über einer Woche aus.
Nick Brauns
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