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ACE besorgt über neue Führerscheinklasse für junge Flitzer

Peter Pilger, Kreisvorsitzender vom ACE Auto Club Europa in Gießen teilt mit, dass es vom 19. Januar an ernst wird, denn dann gilt in Deutschland die neue EU-Führerscheinrichtlinie. Die damit verbundenen Änderungen reichen von der neuartigen Befristung des amtlichen Führerscheindokuments bis hin zur teils modifizierten Definition von Fahrerlaubnisklassen.

Betroffen davon sind auch Leichtkrafträder, auf die besonders Jugendliche gerne abfahren. Nach Angaben des ACE Auto Club Europa dürfen vom Stichtag an selbst 16-Jährige so richtig Gas geben. Der Grund: Für diese Inhaber der Fahrerlaubnis A1 entfällt die bislang auf 80 Kilometer pro Stunde (km/h) festgelegte Tempobeschränkung für Leichtkrafträder. Die jungen Leute können dann im Einzelfall mit bis zu 120 km/h unterwegs sein, schätzt der Autoclub. Ein beträchtlicher Teil der jugendlichen Biker-Novizen dürfte sich darüber freuen, Verkehrssicherheitsexperten hingegen zeigen sich besorgt. „Diese Regelung ignoriert die Unfallentwicklung bei der besonders gefährdeten Gruppe der 16- und 17-jährigen Zweiradfahrer, damit wird ein weiterer Anstieg des bisher schon bestehenden hohen Unfallrisikos in Kauf genommen“, kritisiert auch der ACE-Pressesprecher Rainer Hillgärtner. Seinen Angaben zufolge entfällt künftig die Begrenzung der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit. „Das stellt noch höhere Anforderungen an die meist unerfahrenen jungen Verkehrsteilnehmer, die Wahrscheinlichkeit nimmt zu, dass sie einen Unfall verursachen“, gibt der Clubsprecher zu bedenken.

Flitzen dank FDP
Der ACE fordert vom Bundesverkehrsministerium jetzt eine Korrektur und Klarstellung. Deutschland solle besser dem Beispiel der Niederlande folgen, wo das Mindestalter für die Klasse A1 auf 18 Jahre fixiert worden ist. „Das ist bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht unterblieben, weil die von der Zweiradlobby beeinflusste FDP höhere Verkaufszahlen offenbar wichtiger nimmt als die begründeten Anliegen der Verkehrssicherheit“, wirft der ACE-Sprecher den Liberalen vor. Und die Union habe es versäumt, sich ihrem Koalitionspartner entgegenzustellen.

Doch das Thema ist nach Einschätzung des ACE zusätzlich auch noch mit juristischen Tücken gespickt. Die Gretchenfrage lautet demnach: Dürfen die jungen Leute ab dem 19. Januar einfach mehr Gas geben oder müssen sie ihre bereits erworbene Fahrerlaubnis dafür umschreiben lassen? Für ACE-Verkehrsrechtsexperten Volker Lempp ist die in Kürze hierzu geltende Vorschrift unglücklich formuliert. „Man könnte davon ausgehen, dass ein neues Dokument vonnöten ist.“ Deshalb lautet Lempps Forderung: „Es muss schnell rechtliche Klarheit geschaffen werden.“ Selbst Polizeibeamte hätten aufgrund juristischer Zweifel schon Anfragen zu diesem Thema an den ACE gerichtet, berichtet Lempp. Der ACE fordert, das Mindestalter für die Klasse A1 auf 18 Jahre und für die Klasse A2 auf 20 Jahre sowie für die Klasse A auf 22 Jahre anzuheben.

Neues Fahrerlaubnisrecht bleibt kompliziert
Nach der noch bis zum 18. Januar 2013 gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung können Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahres die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben. Sie berechtigt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zum Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum max. 125 cm3, Nennleistung max. 11 kW) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.

Die Klassen M und S werden zusammengelegt, AM heißt künftig die neue Klasse für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Für die Klasse A1 gilt künftig, dass das Verhältnis von Leistung zu Gewicht höchstens 0,1 kW/kg beträgt. Aus der Klasse A (beschränkt) wird A2. Diese Motorradklasse wird definiert mit einer Motorleistung bis 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Wer zwei Jahre Erfahrung in A1 gesammelt hat, muss für den Zugang zur A2 künftig nur noch eine praktische Prüfung ablegen. Für das Fahren von Trikes wird künftig ein Führerschein der Klasse A verlangt.

Den kompletten Bericht finden Sie im Internet - http://www.ace-online.de/der-club/news/ace-besorgt...

Außerdem passend zum Thema: Der leichte Weg zum Führerschein...
http://www.ace-online.de/ratgeber/fuehrerschein.ht...

Der Auto Club Europa (ACE) http://www.ace-online.de ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC) http://www.eac-web.eu

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1 Kommentar

Was ist denn mit der begrenzten Gültigkeit der Fahrerlaubnis?
Die ist m.w. weder mit einer Überprüfung der Verkehrstauglichkeit noch mit einem dringend notwendigen Gesundheitscheck verbunden - dafür haben ja auch die Automobilverbände in schönster Eintracht mit den Automobilindustrie gesorgt - scheinbar ist ihnen eine hohe Mitgliederzahl und die eigentlich nicht mehr Fahrtüchtigen als Absatzmarkt zu wichtig.
Was zählen da schon ein paar Verkehrstote? Bei dem Kampf gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist das doch dasselbe...

Also - was soll das?

ich bin vom ACE immer mehr enttäuscht.

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