Umweltfreundliches Streusalz? ROBIN WOOD geht gegen Missbrauch von Öko-Label vor
Die Umweltorganisation ROBIN WOOD hat heute das Unternehmen Green Partners International (GPI) aufgefordert, den Verkauf seines unter dem Namen „Streusalz“ produzierten Winterstreumittels sofort einzustellen und bereits ausgelieferte Ware zurückzurufen. Die Organisation wirft dem Unternehmen vor, durch den Aufdruck des Umweltzeichens „Blauer Engel“ auf diesem, die Umwelt schädigenden Produkt VerbraucherInnen zu täuschen. Die Baumarktkette OBI, die das Streusalz von GPI in diesem Winter anbietet, wurde von ROBIN WOOD auf diesen Missbrauch des „Blauen Engels“ hingewiesen und aufgefordert, das Produkt sofort aus seinem Angebot zu nehmen.
Der Einsatz von Streusalz im Winterdienst belastet den Boden und schädigt die Straßenbäume. Die Verwendung zur Gehwegreinigung bei Schnee und Eis ist deswegen in rund 80 Prozent der Kommunen verboten oder nur in ganz wenigen Ausnahmesituationen gestattet. AnwohnerInnen und GrundstückseigentümerInnen sollen bei Schnee durch Schneeräumen und gegebenenfalls durch abstumpfende Mittel für die Sicherheit von PassantInnen sorgen. Trotzdem bieten Baumärkte und einige Supermarktketten auch in diesem Herbst wieder Streusalz in großen Mengen an. Meist führen sie daneben auch umweltfreundliche und in der Regel mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnete abstumpfende Mittel wie Split, Granulat oder Sand.
Mit einem plumpen Trick hat GPI den „Blauen Engel“ auch auf seinem Streusalzprodukt abgebildet: Das Unternehmen wirbt auf der Streusalzverpackung für sein alternatives Kalksteingranulat. Unter der Überschrift „Die ökologische Alternative“ ist dort der „Blaue Engel“ abgebildet mit dem Zusatz „weil salzfrei – schützt das Wasser“. Da dies nicht auf den ersten Blick als Werbung für ein anderes Produkt erkennbar ist, werden VerbraucherInnen irregeführt. Unabhängig davon ist es grundsätzlich nicht gestattet, den „Blauen Engel“ – aus welchen Gründen auch immer – auf einem Produkt abzubilden, für das dieses Umweltzeichen nicht vergeben wurde.
ROBIN WOOD hat daher heute das für den „Blauen Engel“ zuständige RAL-Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung und auch die Verbraucherzentralen informiert.
Als einzige unter den diesjährigen Anbietern von Auftaumittel weisen die Baumarktketten Praktiker und deren Unternehmenstochter Max Bahr bei ihren Eigenmarken die VerbraucherInnen durch einen Verpackungsaufdruck deutlich darauf hin, dass sie sich vor dem Einsatz von Streusalz bitte bei ihrer Stadt oder Gemeinde informieren sollen, ob oder in welchem Umfang Streusalz eingesetzt werden darf. Max Bahr macht z.B. in Hamburg zudem mit großformatigen Plakaten über dem Verkaufsplatz von Winterstreumittel darauf aufmerksam, dass die „Verwendung von Tausalz in Hamburg auf öffentlichen Gehwegen gesetzlich untersagt ist“.
Warum wird der Verkauf von Streusalz nicht verboten?
Mit Sand (oder Splitt) kann bei Glatteis besser gestreut werden.
Wer hat, kann auch gut Asche verwenden.