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Unter dem Namen von Google: Abzocke im Internet!

Immer wieder versuchen sogenannte Onlinedienste im Internet unbedarften Unternehmern viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Angeboten wird dabei jeweils ein Eintrag in eine Suchmaschine. Die Formulare werden per Post oder Fax versandt und schauen auf den ersten Blick eher wie eine Kontrollmitteilung aus. Oft ähneln die Vordrucke in ihrer Aufmachung auch bekannten Unternehmen wie z.B. den Gelben Seiten oder dem Telefonbuch.
Jüngstes Beispiel ist ein Fax der Yellow Publishing Ltd. mit Sitz in Manchester. "Datenmeldung an Google" ist das Formblatt überschrieben in dem die Unternehmensdaten geändert oder ergänzt werden sollen. "Ohne zusätzliche Kosten für registrierte Unternehmen", heißt es da. Wer aber das Fax zurückschickt, hat einen Vertrag über insgesamt 2136 Euro unterzeichnet. Soviel verlangt die britische Firma für den Eintrag in ihrem Onlinedienst. Kostet doch der knappe Hinweis in dem Branchenverzeichnis 89 Euro im Monat bei einer fest vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren.
Das Verzeichnis selber ist im Internet noch gar nicht online. Lediglich die Domain www.yellowpublishing.com wurde bei www.discountdomainsuk.com reserviert, einem Internetprovider in der Nähe von Birmingham.
Wer gegen diese unseriösen Anbieter vorgehen möchte tut sich meist schwer. Im vorliegenden Fall wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag Manchester" ist.

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2 Kommentare

Da steht doch deutlich, dass der Eintrag 89,- pro Monat kostet und zwei Jahre läuft. Dass der Google-Eintrag nur eine kostenfreie Zusatzleistung ist, steht da sogar ganz oben unübersehbar fett geschrieben.

Wenn nun Oma Kasuppke auf sowas reinfallen würde, wäre der "Abzocke"-Vorwurf vielleicht(!!!) noch ok (eigentlich nicht mal da), aber wenn es sich um Unternehmer handelt, kann man nur von Schusseligkeit sprechen (um es mal höflich auszudrücken).

Damit wurde nach der Wende der halbe, jungunternehmerische Osten abgezockt. Derbe dabei war, das solche Mitteilungen 4 Wochen später angemahnt wurden.

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