Erben, Vererben und die Erstellung eines Testaments
Das Thema Erben, Vererben und die Erstellung eines Testaments stellt Familien vor große Herausforderungen. Der Friedberger Notar Dr. Thomas Ihrig erläuterte juristisch korrekt am CSU Stammtisch, das rechtzeitiges Abfassen eines Testamentes. Er machte klar, wo eigenhändig errichtete Testamente oft Unklarheiten oder Fehler enthalten. So muss das Testament eigenhändig geschrieben -und unterschrieben sein. Auch Ort und Datum sollen nicht fehlen. Ausnahme ist ein gemeinschaftliches Testament von einem Ehegatten geschrieben und von Beiden unterzeichnet. Das kann jedoch nicht jederzeit geändert werden. Bei nicht verheirateten Paaren ersetzt das gemeinschaftliche Testament ein notarieller Erbvertrag. Klar sollte sein, dass bei einer Testamentsaufstellung keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit kommen dürfen.
Der sogenannte Enterbte muss so Ihrig, dennoch seinen Pflichtanteil bekommen, wenn er nicht als Erbunwürdig eingestuft wurde.
Beraten soll man sich lassen bei Verteilungen und Verschenkungen, was unter anderem steuerliche Vorteile bringen kann.
Erbengemeinschaften führen meist zu Streit und somit zu Kosten und man lässt es besser bleiben, meint der Notar. Auch sprach er sich für eine fachliche Beratung aus wenn es Vor- und Nacherbfolgen geben soll.
Nachdem der Notar grundsätzliche Fragen auch an der Leinwand erklärt hatte, fasste er nochmals Zusammen und bat, ein eigenhändig geschriebenes Testament regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Auch sollte es gefunden werden, was durch das Hinterlegen beim Amtsgericht möglich ist.
Natürlich ist ein notarielles Testament mit fachlicher umfassender Beratung und Beurkundung eine Lösungsmöglichkeit das langwieriges Erbscheins- Verfahren entbehrlich machen und den Erben dadurch Kosten ersparen.
Schöne Info,Danke dafür !