500 Jahre Reinheitsgebot: Von dem befriedigenden Gefühl mit Tradition und handwerklichem Können charaktervolles Bier zu brauen
Das deutsche Reinheitsgebot aus dem bayerischen Ingolstadt wurde 1516 erlassen und feiert dieses Jahr seinen 500. Geburtstag. Doch was nur wenige wissen: Bereits 27 Jahre zuvor setzte der Bamberger Fürstbischof Heinrich III. Groß von Trockau eine Bestimmung in Kraft, die den Brauereien für das gesamte Fürstbistum Bamberg klare Richtlinien vorgab. Er ist ein Vorfahr von Franz Freiherr Groß von Trockau, Geschäftsführer der Schlossbrauerei Unterbaar, der sich auch heute noch für den Erhalt des Reinheitsgebotes einsetzt.
Das Reinheitsgebot entstand in der Renaissance-Zeit, um Rezepturen mit minderwertigen und gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen zu unterbinden. Die Familie Groß von Trockau ist eng mit dieser Geschichte verbunden, denn bereits 1439 erließ Heinrich lll. Groß von Trockau, Fürstbischof von Bamberg, eine Satzung, die die Inhaltsstoffe des Bieres genau festlegte – und kam so dem heute noch gültigen Reinheitsgebot 27 Jahre zuvor. Mehrere Jahrhunderte später kaufte Baron Otto Philipp Groß von Trockau die Brauerei in Unterbaar. Franz Freiherr Groß von Trockau hat die Brauerei von seinem Vater übernommen und ist unter anderem auch wegen seines bekannten Vorfahren, dem Bamberger Fürstbischof, Verfechter des deutschen Reinheitsgebots.: „Der Glaube an gutes, reines Bier und die ehrliche Handwerkskunst des Brauens ist seit Jahrhunderten in unserer Familie fest verankert. Darum bin ich stolz darauf, diese Überzeugung in der Familienbrauerei zu verwirklichen.“
In der Schlossbrauerei Unterbaar wird auch heute noch großer Wert auf die traditionelle Handwerkskunst des Brauens gelegt. „Traditionell“ bedeutet eben nicht „veraltet“, es geht vielmehr um die Herausforderung aus den vier Grundzutaten Hopfen, Malz, Hefe und Wasser immer wieder neue, moderne Nuancen zu kreieren. „Das Reinheitsgebot ist die Grundlage dafür, mit Kreativität und handwerklichem Können unterschiedlichste Geschmacksrichtungen und Aromen zu erzeugen“, sagt Franz Freiherr Groß von Trockau. Nur so könne verhindert werden, dass künstliche Zusatzstoffe in das Bier gelangen, die dem Getränk bestimmte Geschmacksnoten verleihen sollen. Darum hält sich die Schlossbrauerei Unterbaar aus Überzeugung an das Reinheitsgebot und schafft so charaktervolle Biere unterschiedlicher Ausprägung.
Ein Märchen: Das "Reinheitsgebot": Die reine Wahrheit