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was ist mit dem „vorletzten Willen“ und dem eigenen Leben

  • Notar Dr. Thomas Ihrig erklärt verständlich den vorletzten Willen
  • hochgeladen von Christl Fischer

Zur Freude von Christl Fischer konnten man am CSU Stammtisch den kompetenten Friedberger Notar, Dr. Thomas Ihrig, begrüßen. Im verständlichen Deutsch, gleichzeitig gut lesbar an der Leinwand, erklärte er den Teilnehmern, dass es wichtig ist den letzten Willen geregelt zu haben. Doch was ist mit dem „vorletzten Willen“ und dem eigenen Leben? Dr. Ihrig konnte mit einer Vorsorgevollmacht eine Lösung versprechen. Jeden kann es treffen, und es gibt plötzlich keine Möglichkeit mehr über sein eigenes Leben zu bestimmen. Sein Vermögen und Geschäfte erledigen dann teure vom Gesetz bestimmte Betreuer. Doch Jung und Alt kann mit einer Vorsorgevollmacht eine eingeweihte vertrauenswürdige Person selbst bestimmen. Dieser kann dann in nahezu allen vermögensrechtlichen und persönlichen Bereichen den eigenen Wünschen entsprechend handeln und die spätere Betreuung richtig umsetzen.
Kombiniert man eine Generalvollmacht mit einer Patientenverfügung, hat man auch seinen medizinischen Willen aufgesetzt. Möglichst genau und schriftlich sollte niedergeschrieben werden, was man für welche Situation sich wünscht. Der Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte muss dies prüfen und gegenüber von Ärzten und Pflegpersonal zur Geltung bringen.
Mit einem herzlichen Dankeschön wurde der Notar von den Zuhörern in seinen wohlverdienten Urlaub verabschiedet.

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4 Kommentare

  • Gelöschter Nutzer am 09.09.2013 um 21:29
Gelöschter Kommentar

Christl, danke für deinen Beitrag zu dieser wichtigen Angelegenheit.

LG Erika

Die Patientenverfügung wird nicht durch Zeitablauf unwirksam. Sie sollte nur regelmäßig überprüft werden

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