Telefonwerbung - lästig und ab heute strafbar
Seit heute kann die zuweilen sehr lästige Werbung über die Telefonleitung mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden.
Die Bundesnetzagentur kann ab heute nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, Verstöße mit saftigen Bußgeldern zu ahnden.
Die Mithilfe der Verbraucher ist gefragt
Wer einen unerwünschten Werbeanruf bekommt, sollte der Bundesnetzagentur berichten:
Datum und Uhrzeit des Anrufs, den Namen des Anrufers und möglichst auch dessen Rufnummer sowie den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgte und den Grund für den Anruf nennen.
Formular aus dem Internet abrufbar
Die jeweiligen Formulare können online bei der Bundesnetzagentur ausgefüllt und abgeschickt werden.
Jede Medaille hat zwei Seiten
Es bleibt abzuwarten, ob das grundsätzlich notwendige Gesetz auch Früchte trägt. Die "Gegenmaßnahmen" der mächtigen Werbeindustrie auf das Gesetz sind bestimmt schon ausgeheckt.
Wenn sich der Anrufer zum Beispiel als eine elektronische Nachricht von einem Punkt ausserhalb der BRD herausstellt, kann man auf die Reaktionen der Exekutive lange warten.
Ein Anfang ist gemacht. Warten wir es ab ...
Super, nun kann sich mein AB endlich mal ausruhen, danke für die Info.
LG Karola