Mit Fragen zum Verbraucherschutz insbesondere im Internet beschäftigte sich der CSU-Stammtisch in Friedberg
Mit Fragen zum Verbraucherschutz insbesondere im Internet beschäftigte sich der CSU-Stammtisch in Friedberg. Als Referent konnte der Aichacher Rechtsanwalt und Stadtrat Marc Sturm gewonnen werden. Knapp 50 interessierte Zuhörer waren gekommen.
Sturm erläuterte zunächst, dass Verbraucherschutzvorschriften vom Gesetzgeber wegen einer strukturellen Unterlegenheit der Verbraucher hinsichtlich Information, Fachkenntnis und Erfahrung bestünde. Anbieter von Waren und Dienstleistungen seien deshalb dazu verpflichtet, Transparenz zu schaffen.
Dies gelinge beispielsweise über Impressumspflichten, die die Anbieter zur Offenlegung ihrer wesentlichen Daten auch im Internet zwingen würden. „Jeder muss wissen, ob sein Vertragspartner eine Firma oder eine Privatperson ist und welche Anschrift der Vertragspartner hat“, so Sturm.
Weiter hätten Verbraucher ein Widerrufsrecht, auf das sie von Unternehmern speziell im Versandhandel und im Internet hingewiesen werden müssten. Das Widerrufsrecht bedürfe keiner Begründung, so Sturm, und könne auch durch formloses Zurücksenden der Waren ausgeübt werden.
Verbraucher könnten weiter eventuell angegebene Vertragserklärungen für nichtig erklären, wenn sie diese wirksam anfechten. Das Anfechtungsrecht kann entweder auf einen Irrtum des Verbrauchers oder eine arglistige Täuschung oder Drohung des Unternehmers gestützt werden. Sturm nannte dabei das Beispiel von Kaffeefahrten, bei denen Verbraucher an entlegene Orte transportiert würden und eine Rückfahrt vom Umsatz der Veranstalter abhängig gemacht würde.
Schlussendlich erläuterte Sturm, an wen sich Verbraucher wenden können, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlten. So seien staatliche Ämter und Behörden wie die Lebensmittelüberwachung am Landratsamt oder das örtliche Gewerbeamt genauso Ansprechpartner wie private Vereine, namentlich etwa die Verbraucherzentrale Bayern.
In der Diskussion kamen sodann auch urheberrechtliche Abmahnungen für unerlaubte Musikdownloads zur Sprache. Rechtsanwalt Sturm erklärte, dass jede Abmahnung genau geprüft werden solle. Oftmals wären die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu weit gefasst und die Kosten überzogen. Er riet dazu, sich professionellen Rat einzuholen, wenn man mit einer Abmahnung konfrontiert sei. „Denn nichts zu unternehmen, das ist das Verkehrteste überhaupt“, fasste Sturm zusammen.
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