Was kosten Verkehrsverstöße im Ausland 2009 ?
Die Reisezeit steht bevor und wie jedes Jahr, werden viele Bundesbürger mit dem Kfz ins Ausland reisen.
Was aber kosten Verkehrsverstöße, die im Jahr 2009 im Ausland begangen werden? Grundsätzlich werden in vielen ausländischen Staaten Verkehrsverstöße mit spürbar höheren Sanktionen als in der BRD belegt; dies gilt selbst nach der Anhebung der Bußgeldsätze zum 01.02.2009.
Leichte Ermäßigungen im Vergleich zu 2008 ergeben sich – aufgrund aktueller Wechselkursschwankungen – beispielsweise in Polen und den baltischen Staaten.
Im Gegensatz zur BRD gibt es in einer Vielzahl von Ländern, beispielsweise auch Österreich, keine einheitlichen Bußgeldkataloge. Vorgegeben werden Sanktionsrahmen mit Mindest- und Höchststrafen. Die Festlegung des jeweiligen Bußgeldbetrages bemisst sich an den Umständen des Einzelfalles.
Einige Länder, wie beispielsweise Griechenland, Italien aber auch die Niederlande, verhängen bei einem Verkehrsverstoß zunächst nur den Mindestsatz. Erst, falls dieser nicht bezahlt wird, erfolgen teils erhebliche Erhöhungen.
Deutlich ist dies beispielsweise in Griechenland, wo die ohnehin verhältnismäßig hohen Bußgelder sich bereits verdoppeln, falls nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird.
Ein Überholverstoß kann nach Ablauf dieser Frist bereits € 700,00 kosten.
Erhebliche Maßnahmen sehen auch andere südeuropäische Länder vor. In Spanien, droht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 60 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit oder einer Blutalkoholkonzentration von mind. 1,2 Promille bereits eine Haftstrafe von wenigstens 3 Monaten.
Bei einer Blutalkoholkonzentration des Fahrers von mind. 1,5 Promille wird in Italien das Fahrzeug sichergestellt und, soweit der Eigentümer selbst Fahrer ist, dieses zwangsversteigert.
Aber auch die nordeuropäischen, insbesondere skandinavischen Länder, sehen erhebliche Sanktionen vor. Bei Trunkenheitsfahrten liegt in Finnland z. B. die Strafe bei mind. 15 Tagessätzen, bemessen am Monatsverdienst, in Dänemark wird bis zu einem Monatsverdienst fällig.
Schweden und Norwegen verhängen bereits hohe Sanktionen bei Erreichen einer Alkoholkonzentration von 0,2 Promille. Auch Haftstrafen können verhängt werden.
Spitzenreiter bei Geschwindigkeitsverstößen ist hier Norwegen, das für zu schnelles Fahren aber € 395,00 verhängt, bei Rotlicht – und Überholverstößen € 590,00. Telefonieren mit dem Handy kostete € 150,00, wie in den Niederlanden.
Italien hat seine Bußgeldbeträge im Januar 2009 angehoben; für das Telefonieren ohne Freisprecheintrichtung werden € 155,00 verhängt; dieser Betrag verdoppelt sich, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird.
Auch wenn in dieser Darstellung nicht sämtliche Verkehrsverstöße im Ausland abgehandelt werden können, hoffen wir aber, einen Überblick gegeben zu haben.
Schlussendlich empfiehlt es sich, im Ausland noch stärker auf die Einhaltung der Verkehrsvorschriften zu achten, da die Sanktionen doch deutlich spürbarer ausfallen können.
Zwangsversteigerung ist abzulehnen.
Am besten gefällt mir die Strafe gestaffelt nach Einkommen/Monatsverdienst.
Auch ein konsequenteres Einziehen des Führerscheins sollten wir praktizieren.
(Das Freikaufen, weil der FS angeblich für den Broterwerb gebraucht wird, ist unmöglich. Da könnten sich auch bald Vergewaltiger rausreden, weil ihre Freiheit für den Broterwerb ja auch nötig ist und Freiheitsstrafe deshalb nicht sein darf)