myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Geisterfahrer wegen Mordes verurteilt

Ein Mann wollte sich vermutlich umbringen und entschloss sich, als Autofahrer von dieser Welt zu scheiden. Was nun sein Motiv war, sein Auto nicht mit hoher Geschwindigkeit gegen eine Mauer oder einen Baum zu fahren, weiß ich nicht (vielleicht noch nicht mal er selbst), aber dieser Mann fuhr absichtlich mit hoher Geschwindigkeit über eine Schnellstraße von Reutlingen nach Stuttgart – in falscher Richtung, also als Geisterfahrer.

Es kam, wie es beinahe zwangsläufig kommen musste: Sein Auto krachte mit 150 km/h ungebremst in den Wagen einer Familie, der Fahrer dieses Wagens starb, der Geisterfahrer wurde lebensgefährlich verletzt.

Nun wurde er dankenswerterweise von einem Richter, der sein Handwerk offensichtlich versteht und nicht nach Entschuldigungen für den Täter gesucht hat, wegen Mordes zu einer langen Freiheitsstrafe und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt, er wird also wohl nie mehr in Freiheit kommen. Dieser Geisterfahrer steht sicher nicht exemplarisch für alle Geisterfahrer, weil er als psychisch gestört gilt und nicht alle Geisterfahrer werden so eingestuft werden können. Aber auch ein psychisch Gestörter wird wissen, dass er durch eine Geisterfahrt das Leben anderer Menschen gefährdet und hat keinerlei Milde verdient.

Dieses Urteil sollte wegweisend für alle zukünftigen Verhandlungen gegen Geisterfahrer sein! Ich nehme keiner Autofahrerin/keinem Autofahrer ab, dass sie oder er unabsichtlich auf der falschen Straßenseite unterwegs war. Besonders auf Autobahnen ist es mir rätselhaft, wie man unwissentlich zum Geisterfahrer werden kann. Egal, ob man von einer Auffahrt oder von einem an der Autobahn gelegenen Parkplatz auf eine Autobahn auffährt – man fährt in Deutschland immer links auf die Bahn, nie rechts. Dies gilt auch für Bundes- und Landstraßen mit Parkplätzen oder Ein- und Ausfahrten.

Dass dies so ist, dürfte bei jedem in Fleisch und Blut übergegangen sein und mir kann keiner weismachen, dass man nicht merkt, wenn man zum Beispiel am falschen Ende eines Parkplatzes auf eine Autobahn auffahren möchte. Dabei werden doch innerlich sämtliche Alarmglocken schrillen und so zum Abbruch dieses Tuns führen. Aber auch auf Stadt- und Kreisstraßen merkt man, wenn man sich auf der falschen Seite befindet, da lasse ich nicht mit mir reden.

Deshalb unterstelle ich, dass alle Geisterfahrer bewusst ihr Fahrzeug auf die falsche Seite steuern und damit nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Leben anderer Menschen gefährden. Und dieses Handeln gilt für mich nicht nur als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, sondern als Mordversuch. Spätestens, wenn solch eine Geisterfahrt zum Tod anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat, müssen diese Täter als Mörder behandelt und entsprechend verurteilt werden. Milderungsgründe lasse ich nicht gelten, auch keine Urteile wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässiger Körperverletzung oder was es da sonst noch für Varianten gibt.

Solche Elemente haben im Straßenverkehr nichts zu suchen!

Nachrichtenquelle:
http://www.wn.de/Welt/Politik/Politik-Gericht-veru...
http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-gegen-g...

Weitere Beiträge zu den Themen

BlaulichtUrteilUnfallTragödiePolizei

1 Kommentar

Wenn es um andere Geisterfahrer ginge, würde ich dir zustimmen. Wobei ich nicht ausschließen möchte, dass manche tatsächlich durch Schusseligkeit falsch fahren (und dann ggf. aus Panik einfach weiterfahren, weil sie wieder runter wollen).

Aber wenn jemand Selbstmord begehen will, ist er einfach nur psychisch am Ende oder gar krank. Solchen Leuten muss man helfen (ja, notfalls auch langfristig stationär) aber nicht wegen Mordes verurteilen und einsperren.

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite