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Luftoperationsübung der NATO
Kampfjet-Manöver "Air Defender 2023" im deutschen Luftraum

  • Luft-Verteidigung in Europa (Symbolbild) – Photoshop-Bearbeitung
  • hochgeladen von Joachim Kerst

Ein voller Himmel mit F-16, F-35 und B-1B-Bombern werden sich im Juni bei der geplanten gemeinsamen Verlegeübung „Air Defender 2023“ über Deutschland lautstark entwickeln.

Zudem soll es drei Übungslufträume geben:
Luftraum Nord - Schleswig Holstein, Niedersachsen (entlang der Nordseeküste und über der Nordsee)
Luftraum Ost - Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen
Luftraum Süd - Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland

Dieses Kampfjet-Manöver „Air Defender 2023“ , welches vom 12. bis zum 23. Juni stattfindet, wird die „größte Luftoperationsübung der NATO“ werden. Insgesamt werden 210 Flugzeuge beziehungsweise Kampfjets aus 18 (22) Nationen an dieser Übung im Luftraum von Deutschland teilnehmen (allein die USA werden mit 100 Flugzeugen mitwirken).

Teilnehmende Saaten sind:
Belgien, Bulgarien, Luxemburg, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich, Finnland, Schweden, Japan

Ziel wird es sein, die Zusammenarbeit zwischen den 18 (22) Nationen und deren Streitkräften zu optimieren und weiter auszubauen!
Deutschland übernimmt während dieser Übung die Rolle als zentraler, kollektiver Verteidigungsknotenpunkt innerhalb von Europa.

Es soll die transatlantische Verbundenheit im Rahmen der NATO dokumentieren!

Dieses Manöver wird Auswirkungen auf den zivilen Luftverkehr mit entsprechenden Einschränkungen in dieser Zeit für Deutschland haben.

Quelle: news.de / Bundeswehr

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36 Kommentare

  • Gelöschter Nutzer am 05.04.2023 um 19:03
Gelöschter Kommentar
Kommentar wurde am 5. April 2023 um 19:50 editiert

@ Herrn W.:

Von Wertschätzungen in Diskussionen zu reden, wirkt lächerlich, wenn man selbst solche Sätze absondert:

"Kurt, Du bist gut beraten, wenn Du Fragen, die von Herrn Gross, Herrn Feldhaus, sowie von Herrn Falkner gestellt werden, nicht beantwortest."

Das, sehr geehrter Herr W., ist Mobbing und verstößt tatsächlich gegen die Verhaltensregeln!
"Sie sind nicht berechtigt, einen von mir gelöschten Text mit Ihren Worten hier wieder aufleben zu lassen, es sei denn, Sie hätten von mir dazu eine Genehmigung erhalten!".

Das waren Ihre Worte, Herr W. und nicht meine. Ich habe auch nicht den von Ihnen gelöschten Text zitiert, da ich nicht hellsehen kann. Ich habe der Einfachheit halber den Text von Ihnen zitiert, der- überflüssigerweise- als Restmüll meinen E-Mail- Account verschmutzte. Das sollten Sie nicht übersehen, wenn Sie hier den Hobby- Juristen spielen. Denn was sich in meinem Account befindet, zitiere ich den ganzen lieben langen Tag, Herr W., schreib darüber einen Bestseller, den ich auf der Frankfurter Buchmesse präsentiere oder führe den Quatsch als Musical in Hamburg auf, ohne, dass ich Sie danach um Erlaubnis frage.

Wie erwartet, fehlt Ihnen einmal mehr das Rückgrat, Rede und Antwort zu stehen. Das ist kein erwachsenes Sozialverhalten, sondern ein infantiler Umgang mit Medien. 

Verzeihen Sie also meinen Fehler. Bislang bin ich davon ausgegangen, mit einem Erwachsenen zu kommunizieren.

  • Gelöschter Nutzer am 05.04.2023 um 20:30
Gelöschter Kommentar
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