Gefährliche Mobilfunkstrahlung?
Niemand, der bei gesundem Verstand ist und den Stand der aktuellen Forschung kennt, kann heute noch ernsthaft die Behauptung vertreten, bei einer Einhaltung der "gemachten" Grenzwerte könnte von Mikrowellen/Mobilfunkstrahlung keine Gefahr ausgehen. Vor diesem Hintergrund muss die Frage gestellt werden, welchen juristischen Wert die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) eigentlich in Bezug auf Mikrowellen/Mobilfunkstrahlung noch haben kann. Es gibt ja letztlich auch noch den Satz in unserem GG Artikel 2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Es steht viel geschrieben auf dem Papier des Grundgesetzes, aber Papier ist geduldig!
Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder von ortsfesten Sendeanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt.
Das BfS empfiehlt, die Grenzwerte durch Vorsorgemaßnahmen zu ergänzen, um den wissenschaftlichen Unsicherheiten hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkung dieser Felder Rechnung zu tragen (im Besonderem, Schutzbedürftige, wie Kinder!!!).
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Generell nimmt die Stärke von elektromagnetischen Feldern mit dem Abstand von der Quelle exponentiell ab. Durch Abstandsvergrößerungen kann in vielen Fällen die Feldeinwirkung deutlich reduzieren werden. Die geltenden Grenzwerte sind zudem noch frequenzabhängig und zudem zu hoch angesetzt (gesellschaftliches Erfordernis!). Der Fakt einer Vorsorge wird durch die Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen ständig negiert!
Allgemeingültige minimale Beurteilungskriterien, welche nicht mal bzgl. einer Planung eingehalten werden (da nicht verpflichtend):
1. Grundsatz für Planungen: Die Immissionswerte elektromagnetischer Strahlung durch Mobilfunkbasisstationen sollen für die Bevölkerung vor allem in Wohngebieten so gering wie möglich gehalten werden (unkonkret)!
2. Konsequenterweise sollen Orte mit empfindlicher Nutzung, wie Wohnungen,
Kindergärten, Schulen etc. mindestens in 100 m Abstand zu den Mobilfunkantennen aufweisen.
Die jeweilig letztliche Entscheidung erfolgt jedoch im Einzelfall mit der Zielsetzung einer Strahlenminimierung (unkonkret).
3. Die installierte Sendeleistung/Anzahl Mobilfunksysteme soll in passendem Verhältnis
zu den unter Punkt 1 und 2 genannten Kriterien liegen.
4. Die Mobilfunkstandorte sollen eine ausreichende Höhendifferenz zur benachbarten
Bebauung aufweisen.
5. Vorrangig sollen die Antennen in Gewerbegebieten oder im Außenbereich errichtet
werden. Wohngebiete, insbesondere reine Wohngebiete, sowie die unmittelbare Nähe
zu Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser sind möglichst zu meiden (unkonkret).
6. Der max. Immissionswert (OMEN) im Bereich der KITAs sollte Einhaltung eines Mindestabstandes von 100m zu schutzbedürftigen Einrichtungen, wie KITA´s, Krankenhäuser usw.
Wenn eine Erwärmung die einzige Wirkung der Strahlung wäre, würden die bestehenden Richtlinien einen adäquaten Schutz gegen die Emissionen von Mobilfunk-Basisstationen in der Öffentlichkeit darstellen.
Jedoch ist dies leider nicht der Fall. Denn Mikrowellen sind Wellen, und als solche haben sie noch andere Eigenschaften als die Wärmewirkung. Insbesondere die gepulste Mikrowellen-Strahlung, die in Telekommunikations-Systemen benutzt wird, hat eine größere Anzahl von wohl definierten Frequenzen, über die der Organismus auf eine nicht-thermische Weise beeinflusst werden kann. Die Strahlung dieser Sektorantennen ist Frequenz- und Richtungsabhängig (sogar die Wetterlage hat einen Einfluss - man erkennt alles ist dynamisch)!
Der lebende menschliche Organismus arbeitet selbst mit sehr unterschiedlichen oszillierenden elektrischen, biologischen und biochemischen Aktivitäten, von denen jede durch spezifische Frequenzen charakterisiert sind. Einige von diesen Frequenzen liegen ganz nahe in diesen Bereichen die auch bei Mobilfunk-Signalen auftreten. Deshalb können diese Bioaktivitäten möglicherweise empfindlich auf Interferenzen reagieren (i.B. bei sich entwickelnden Kindern).
Innerhalb von bisher nur einer Generation wurden die den Menschen / letztlich alle Lebewesen noch nie von elektromagnetischen Felder, so massiv von künstlich erzeugten elektromagnetischen Feldern überlagert. Vor allem in bewohnten Gebieten (Städten) treten heute diese künstlichen Felder nun großräumig, intensiv und dauerhaft auf. Sie liegen in vielen Fällen bereits mehr als zehntausend bis millionenfach höher als die natürliche elektromagnetische Strahlung und damit im Bereich von biologisch nachweisbaren Wirkungen.
Denn die derzeit angebotenen Leistungen für die mobile Kommunikation bzw. Datenübertragung verwenden überwiegend dauernd strahlende Sendeanlagen mit hochfrequenten Feldern.
Handys und Sendemasten sind Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Felder. Sie arbeiten z.B. mit Frequenzen von 900 oder 1.800 Megahertz (MHz, 1 Million Schwingungen pro Sekunde). Auch andere Anwendungen im hochfrequenten Bereich dienen überwiegend der Kommunikation, einschließlich der Übertragung von Bildern und Daten. Sie haben grundsätzlich andere Eigenschaften als niederfrequente Felder, die vorrangig bei der Energieübertragung und elektrischen Haushaltsgeräten eine Rolle spielen.
Ziel der meisten Funkanwendungen ist es, möglichst überall das Senden und Empfangen zu ermöglichen. Die dazu erforderliche Strahlung, einschl. deren Reflexionen durchdringen feste Körper wie die Wände einer Wohnung und macht es zunehmend schwierig, sich ihr zu entziehen (Maßnahme: abgeschirmte Wohnbereiche, wie Schlafzimmer).
Digitale Anwendungen wie Mobilfunk für Handys, WLAN, Bluetooth, digitales TV / Radio und andere arbeiten mit einer bestimmten Form von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern: Sie zeichnet sich durch aufeinanderfolgende, sehr kurze, leistungsstarke Pulse aus. Anders als bei den klassischen Radiowellen, die ebenfalls hochfrequente Felder darstellen, sind sie nicht kontinuierlich: Die Feldstärke springt zu Beginn eines jeden Pulses kurzfristig von Null auf einen hohen Wert. Es gibt Hinweise darauf, dass diese gepulste Strahlung andere, wesentlich stärkere biologische Wirkungen hat als eine kontinuierliche Strahlung, auch wenn diese im Mittel eine gleiche Intensität aufweist.
Dieser Beitrag soll nur anregen, das wir zukünftig nicht nur das Problem eines Klimawandel haben werden!
Gesicherte nachweisliche Erkenntnisse werden wir erst nach mehreren Jahrzehnten haben, da diese Nebenwirkungen, z.B. von Krebserkrankungen (wie Blutkrebs) ihre Entwicklungszeiten brauchen (ähnlich wie beim Rauchen)!
FAZIT:
Vorsorge hat in heutigen Zeiten noch keine Bedeutung/Zugang in der Bevölkerung und in der Politik gefunden!
Keiner vor allem die Jugend möchte ihre Handys nicht missen, es gibt z.Z. noch kein Bewusstsein für diese unsichtbare Problematik (man sieht es nicht, man hört es nicht, man riecht es nicht und somit ist es nicht relevant)!
Es müssen erst noch Jahrzehnte vergehen, bis wir es letztlich realistisch wahrnehmen können - dann werden viele Bürger schlagartig erwachen!
Die Generation "Fridays for Future", wird die Generation sein, welche hier erste negative Erfahrungen machen werden (Handygeneration)! Vieleicht sollten Greta & Co sich vorrangig mal diesem Thema widmen, denn dieses Thema wird irgend wann kurzfristig vorrangiger werden, wenn man sein Leben gesund verbringen möchte (Stichwort: Vorsorge und zudem Klimaschutz, durch weniger Handybetrieb)!!!
Klar ist inzwischen, dass die Dauerbestrahlung biologische Wirkungen schon bei sehr schwachen Feldern verursacht. Epidemiologische und experimentelle Untersuchungen geben ernst zu nehmende Hinweise auf erhöhte Risiken für verschiedene Erkrankungen. Wissenschaft und Behörden mahnen zur Vorsorge – und doch bleibt es seitens der Politik zu oft bei "warmen Worten", welche die Entwicklung dem freien Spiel des Marktes überlassen. Mobilfunkbetreiber wählen die Standorte für ihre Antennen nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit. Ohne Mitsprache durch mündige Bürger und unabhängige Gutachter bleibt das Vorsorgeprinzip verantwortungslos weiterhin unbeachtet.
So wie auch als "mahnendes Beispiel ein Mobilfunkfast unmittelbar vor einer KITA" im Jahr 2015 in Erfurt erfolgte. Bürgerinitiativen und auch der OB von Erfurt hatten hier keine Chancen / keinen Einfluss auf den Betreiber bezüglich eines anderen Standortes (es gab Alternativen)!
(Somit strahlt der Mobilfunkmast nun schon seit einigen Jahre auf eine KITA, auf "unsere Zukunft" - sh. Bild im Beitrag, meine Enkel waren übriges auch in dieser KITA)
Ich hatte unsere Politiker im Bundestag mit dieser Situation/gem. Darstellung mit der Frage konfrontiert:
"Würden Sie ihr Kind in solch einer KITA unterbringen?"
Auf eine Antwort hierzu warte ich noch heute - das ist Politik, keine Fraktion im Bundestag, war bereit sich zu erklären!!!
Eine Petition im Bundestag und im Thüringer Landtag, war übrigens auch erfolglos!
.... einfach mal nachdenken!
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
Zitat: Albert Einstein
... da lohnt sich schon mal das Nachdenken!
Erste wichtige Maßnahme wäre:
Um in Zukunft einer beginnenden VORSORGE gerecht zu werden, sollte eine zwingende Selbstverpflichtung, besser noch eine gesetzliche Regelung für alle Mobilfunkanbieter angestrebt werden:
–> Einhaltung eines Mindestabstandes von 100m zu schutzbedürftigen Einrichtungen, wie KITA´s, Krankenhäuser usw.
... mit der Vergabe von Konzessionen hätte jeder Mobilfunk-Betreiber sein Gebiet und das gesamte Land wäre flächendeckend mit Funk versorgt!
Ich kann da kein SOZIALISMUS erkennen (der Wettbewerb ist doch gegeben)!