Wie einer auszog, einen Bauantrag für seinen Carport zu erheischen!
Wie einer der auszog, einen Bauantrag für einen Carport beim zuständigen Bauordungsamt zu erlangen.
Nun werden Sie sagen:
Nicht schon wieder eine Geschichte über unseren „Amtsschimmel“.
Da ist doch echt die Luft raus.
Da ist doch schon alles gesagt, geschrieben, verfilmt, vertont, kommentiert und kabarettiert worden.
Nicht schon wieder.
Wer das alles schon kennt, der verlasse hier die niedergeschrieben Zeilen und wende sich einen wohlgerateneren Tätigkeit zu.
Als Grundstücks- und Eigenheimbesitzer, strebt so mancher Bürger danach, dieses zu verändern oder etwa einen Carport für das zweite angeschaffte Fahrzeug, bauen zu wollen, damit es nicht im Regen stehe.
Bei uns in Groß-Deutschland und auch anderswo auf der Welt, hat der Bürokratismus, nicht ohne Grund, dem der dieses anstrebt, einige Steine in den Weg gelegt. Das ist verständlich, denn auch Bürokraten wollen leben. .
Sonst… könnte ja jeder machen was er wollte…. Das geht ja gar nicht, auch in Hinblick auf die Nachbarn… und wo kämen wir denn sonst hin, wenn die Regelwut keinen Auslauf mehr hätte und unserer Staatsgetreuen, unser eigentlich einfaches Ansinnen, nickend , nicht reglementieren würden. ( Schwieriger Satz. Am besten noch mal lesen)
In der Sache ist das nicht nur nichtverständlich, sonder auch notwendig.
Nur wie es gemacht wird, das führte zu diesem Pamphlet= Niederschrift.
Beispiel: Carport 6,00 m lang 3.00 m breit „Marke Baumarkt-20%“.
Es ist März.
Unser Zweitwagen hat unter der winterlichen Unbill gelitten.
Auch ein Zeitwagen braucht ein Zuhause, dachten wir uns und strebten dem heimatlichen Baumarkte zu.
Das Prospekt und der Mitarbeiter des Baumarktes versicherten uns, dass alle erforderlichen Unterlagen, Aufbauanleitung, statische Berechnung, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, im Komplettpreis enthalten wären.
Man bräuchte sich gar keine Sorgen machen, das Baurecht wäre sehr vereinfacht worden und das wäre „Ruck Zuck“ erledigt.
Was „Ruck Zuck“ wäre, sagte der Mitarbeiter des Baumarkt nicht.
Da ich ein leidenschaftlicher und „Behörden-Pflegeleichter“ Deutscher bin (ich bezahle meine Strafmandate immer sofort), wagte ich den Weg zu meiner zuständigen Gemeinde.
Hier gab man mir Auskunft, das man zwar generell, aber nicht verbindlich, die Auskunft geben könne, das man wohl erstmal einen „Entwurfsverfasser oder Architekten“ brauchen würde, der entweder eine Bauanzeige nach § 69a oder ein vereinfachtes Bauantragsverfahren nach § 75a Abs….. , zumindest zu unterschreiben habe, da ich als Normalbürger, nicht „Bauvorlagenvorlageberechtigter“ im Sinne der NBVo §….wäre. Und so einfach wäre das nun auch nicht.
Da müsse man erstmal sehen, ob die Voraussetzungen nach § 69 a überhaupt vorlägen. (ein gültiger Bebauungsplan müsse vorliegen… denn es gibt auch ungültige oder noch nicht rechtskräftig Bebauungspläne. Und überhaupt, mit den „paar Zetteln“, die ich in meinem Pappdeckel dem Sachbearbeiter mitgebracht und auch noch die niedere Stirn gehabt hatte, diese Ihm vorzulegen, könne man so oder so keine Bauanzeige oder Bauantrag einreichen.
Ich sollte mir also einen „Bauvorlageberechtigten oder einen Architekten oder einen Bau Ing.“ meiner geheimen Wahl, denn das, nur das würde mir als freier Bürger zustehen, zu suchen und das ganze mit dem zu besprechen. Der würde alles weitere, in seiner Ihm eigenen Zuständigkeit und …………. in die einzig richtigen Wege leiten.
Wenn Sie jetzt schon müde sind…….. lesen Sie morgen weiter.
Ich durchforstete also das Internet nach „ Bauvorlageberechtigten/Architekten/Bau Ing`s“ in meiner Nähe. Ein paar Anrufe, zeigten mir, das ein „Carport“ unter Ihrer „Würde“ war, bzw, ein Bauantrag oder Bauanzeige, exorbitant teuer, heißt, doppelt so viel wie der Carport selbst ,gekosten hätte.
Freunde und Bekannte brachten dann aber doch den erhofften Kontakt zu einem,„Bauvorlageberechtigten“.
Der kam sogar nach Haus und besprach die Angelegenheit mit mir und der „besten Ehefrau von allen“.
Ich legte Ihm zitternd meine Carport-Unterlagen vor, die ich mit dem Erhalt des gesamten „Carportpaketes“, welche schon vor 2 Tagen , an der Bordsteinkante , abgeliefert wurde und ich und meiner besten Ehefrau von allen , im Schweiße unserer Füße, in den Garten getragen hatten.
Der Bauvorlageberechtigte unserer Wahl, lachte angesichts der 5 Blatt bedrucktem und ungebleichten Recyclingpapiers, welches ich vom Baumarkt, mit dem Carport bekommen hatte, und wollte von mir einen „Lageplan“ des Grundstückes haben.
„Lageplan??“, was ist das.
Ja so ein Blatt Papier, eine Art Landkarte, wo unser Haus eingezeichnet ist… müssen wir noch bei den Hausunterlagen haben… suche gleich…
Stolz das gewünschte gefunden zu haben, offerierte ich meine gefundenen Schätze.
Doch unser Wahlplanvorlageberechtigter, in der Folge nenne ich Ihn einfach BVLB= BauVorlagenBerechtigter, eröffnete uns, das der Lageplan von 1972 sein und nicht mehr gültig. Ich müsse beim zuständigen Katasteramt oder einem öffentlich bestellen Vermessungsingenieur, einen neuen Lageplan bestellen, welchen, müsse er beim zuständigen Bauordungsamt erfragen und er würde mir Bescheid geben.
Die Zeichnungen und Unterlagen unseres gelieferten Carportes, nahm er unter Schmunzeln , entgegen, mit der Bemerkung: Das muss überarbeitet, umgezeichnet und den Begebenheiten des Grundstückes, der Lage der Wohnhauses, der Grenzbebauung und andere Dinge, die ich nicht mehr wahrnahm, umgezeichnet, geändert eingetragen und erweitert werden.
Mir wurde schwindlig…. Ich wollte doch nur ein trockenes Plätzchen für unseren „Muckel“-Zweitwagen.
Zwei Tage später rief mich unser „BVLB“ an uns informierte uns, dass nach Aussage des Sachbearbeiters des zuständigen Bauordungsamtes, ein „einfacher Lageplan“ für unser Bauvorhaben ausreichen würde.
Da unser Grundstück nicht in einem „nicht rechtskräftigem Bebauungsgebiet, bzw. in keinem Bebauungsgebiet“ liegen würde, sondern nur § 39 = Einfügegebot gegeben wäre, würden ein Bauantrag nach $ 75a ..notwendig sein.
Der Lageplan wurde von mir sofort beim zuständigen Katasteramt bestellt.
Unser gewählter „BVLB“ bereitete uns = Bauherren (obwohl das Wort Bauherrin oder ein (in) nicht vorkam, (Das hat die beste Ehefrau von allen, doch gestört, denn wir beide haben das Haus und wollten auch den Carport gemeinsam bauen), einen Cocktail von Zeichnungen, Beschreibungen, Erklärungen, Berechnungen und unserem „einfachem Lageplan“, zu Unterschrift vor.
Diese Unterlagen sollten wir, nach einem Orginal-Unterschriften Marathon, dann bei unserer Gemeindeverwaltung in den Briefkasten werfen, alles andere würde sich selbst erledigen und wir würden die angestrebte „Baugenehmigung“ erhalten und könnten dann erst mit dem Bau unseres bereits gelieferten , im Garten lagernden, Baumarkt-Carportes , beginnen. Keinesfalls früher, denn das hätte ungeahnte Konsequenzen, die mit Busgelder in astronomischer Höhe und dem amtlich befohlenem „Rückbau“ des nicht amtlich genehmigten Bauvorhabens, zur Folge hätte.
Drei Wochen nachdem wir unseren, im Orginal-Unterschriften Marathon der unterschriebenen Unterlagen, persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten unserer Gemeinde Verwaltung und deren Sachbearbeiter vorgelegt hatten, erhielten wir das erste Schreiben des Bauordnungsamtes unseres Kreises, bzw. unsere Region.
Im Juni
„Eingangbestätigung“ war die Überschrift, in der uns bestätigt wurde, das unser Begehren, einen Carport für unseren „Muckel“=Zweitwagen auf zu bauen, Eingang gefunden hatte.
Das war doch echt, ein Grund, eine Flache Wein auf zu machen.
Es wurde ein schöner Abend.
Welche Freude verbreitete sich in unserem Hause, denn nicht nur der Juni hatte mit seinen sanften Temperaturen Einzug in unseren Garten gefunden, sonder auch Ich, der die Plastikfolien von unserem „Carport-Eigenbau-all Inclusiv“ entfernte und feststellen musste, das der Schimmel, Besitz von all den gehobelten Brettern Besitz ergriffen hatte.
Familenaktion: Bei schönstem Wetter, wurde jeder Balken, jedes Brett, jede Schindel, mit Chirugenhandschuhen- Aldi-. 50stk 2.50€ (Schimmel ist gesundheitsschädlich), mit dem Spachtel, entfernt.
Im Postkasten lag an diesem Samstagmorgen ein Schreiben der „Unteren Baubehörde unseres Landkreises“. Voll Glückgefühl erwartete ich an diesem hervorragenden Samstagvormittag unsere Baugenehmigung.
Verwirrt las ich die folgenden Zeilen:
Baubehörde
Hiermit teilen wir Ihnen mit:
das bei dem uns vorliegenden Bauvorhaben AZ:………….
Nachzufordernde Unterlagen :
Verdammt noch mal, da bezahle ich einen „BVLB“, und dann fehlt was. Wutentbrannt, riss ich den Telefonhörer meines Handys aus der Tasche und stellte meinem von mir beauftragten „BVLB“ , den ich grade bei der Gartenarbeit störte, zur Rede.
Der wollte von mir das Schreiben und er würde sich „darum kümmern“.
Da der Carport direkt auf der Grenze zum Nachbarn stehen sollte (der einzige Platz wo das noch möglich war), verlangte der verantwortliche Sachbearbeiter, aber …. Wie er vermeinte:
üblich bei uns…, einen „Qualifizierten Lageplan“.
Warum?.... die Aussage hieß ein einfacher Lageplan reicht…… ich war verwirrt und rief wieder meinen „BVLB“ an.
Ja da könne er auch nichts machen, die NBVO schreibe das zwar nicht zwingend vor, und die Aussage wäre nur telefonisch erfolgt. Ich möge doch bitte den erforderlichen „qualifizierten Lageplan“ beim Vermesser oder Katasteramt besorgen. Er würde das weitere regeln.
Die Erstellung eines „qualifizierten Lageplanes“ dauert ganze 3 Wochen.
Es wurde Juli
Die Sonne stand hoch, Urlaub war angesagt. Der „qualifizierte Lageplan war beim „BVLB“, der Carport eingezeichnet und von uns unterschrieben worden.
Unser „BVLB“ wollte sich schon sein Feldbett in unserem Hauswirtschaftraum aufstellen, um weiteren unnötigen Fahrten aus dem Wege zu gehen. Alles weitere würde Er regeln. Schönen Urlaub.
Urlaub
Wir freuten uns auf unsere 14 Tage Mallorca, als uns am Tage unserer Abreise, ein Schreiben der „Baubehörde“ erreichte.
Überschrift: Fehlende Bauantragsunterlagen. :
Freiflächenplan mit Einzeichnung aller versiegelt Flächen des Grundstückes im Maßstab 1:500, deren Bemaßung und Berechnung und Klassifizierung der Flächen.
Überarbeitung der Berechnung der Grundfächenzahlen, da die Berechnung als unzureichend erklärt wurde, weil nicht die „vertikale Projektion der vorhandenen Gebäudekörper“ berechnet wurde, zudem wurde das oberste Geschoss des vorhandenen Baukörpers, zur Heranziehung der GFZ , nicht ausreichend bezeichnet.
Ein wütender Anruf bei unseren „BVLB“ zeigte, dass er das gleiche Schreiben schon vor 4 Tage erhalten hatte und versprach sich darum zu kümmern. Alles kein Problem….. Es ist ja nur ein Carport.
Alle anderen nachgeforderten Unterlage hatte unser „BVLB“ während unseres Urlaubes nachgereicht und „iA“ unterschrieben.
Ende Juli
Wenn man aus dem Urlaub kommt, quillt der Postkasten über , (Wenn man nicht vorgesorgt hat), der E-Mail Account hat 2000 Span`s aber auch was wichtiges(vielleicht).
Das muss man erstmal sichten.
Der „BVLB“ hat ein paar Mal gemailt, die Durchsicht der Post bestätigt es:
Bauamt: Fehlende Unterlagen ( die erste).
Nachbarschaftszustimungserklärung :
Die Baubehörde dieses Landkreises, in dem ich wohne, verlangt……
Schreiben vom .AZ. …..
Wenn die Einfahrt zu einem Fahrtzeugeinstellplatz oder Garage, länger von der Grdundstücksgenze ist, wie……wie 5.00-m ist,
Nein das wird nicht gesagt: es wird gefordert:
Nachbarschaftszustimmungserklärung: vom anliegendem Nachbarn, schriftlich, mit Handschriftlicher und originaler Unterschrift, auf allen Zeichnungen, Lageplänen und Schnitte zu bestätigen. (nach Anforderung 2-Fach)
Begründung: Gerichtsurteil: …Nr.………. Br……
Hiernach richten wir uns. !!!!! Aussage der Sachbearbeiters , der Baubehörde. !!!
Ich frage mich etwas ganz anders: Wer ist mein Nachbar: ???
Wir haben das Haus gekauft, war günstig, mit denen rechts… mal gegrillt, aber der links…. nie gesehen, soll ein alter Mann sein, aber …null Kontakt…. Aber von dem brauchen wir jetzt :
Eine Nachbarschaftszustimmungserklärung :
Mit Unterschrift unter alle Zeichnungen.??????
Weil unsere Zufahrt zum Carport, länger ist wie 5.00m
Also klingeln wir mal beim unbekannten Nachbarn.
Der alte freundliche Herr ist schon über 80, hört schlecht und kann uns, nach unserer Vorstellung als „Nachbarn“ überhaupt nicht einordnen.
Freundlich aber mit einer Ihm in den „alten Zeiten“ einzuordneten Konsequenz, verweigert er alle Unterschriften ohne seinen Sohn, der in Stuttgart wohne würde, und der über solche Dinge mehr wisse und Rechtsanwalt und Notar wäre und diese Dinge erstmal sehen müsse.
Er selber wäre, der seinerzeit, im U. 986, gefahren und habe das Vaterland retten wollen, und ein SOLCHER würde sich nicht durch eine Unterschrift um sein Hab und Gut bringen lassen. Da wären schon ganz Anderen in den 50gern passiert, die denen dann „Ihr“ Land weggenommen hätten.
Außerdem hätte er schon vor Jahren, seinem Sohn alles überschrieben.
Wir beide: „die beste Ehefrau von allen“ und ich..waren… demoralisiert.. oder wie man das nennt…
Momentan waren wir festgefahren.
Wir baten schriftlich um „Aufschub des laufenden Bauantragsverfahrens in Sachen : Carport
September
Wir ermittelten in Sachen: Nachbar
Da der Nachbar seinen Sohn, zur Rate ziehen wollte, warteten wir 14 Tage um zu wissen, das der alter Herr nichts getan hatte.
Wir machten uns also auf die Suche nach dem Sohn unseres Nachbarn ( eine weitere Konsultation beim Nachbarn brachten nur: Warum belästigen sie mich.. ich will nicht von ihnen wissen!!!), brachte ein Resultat:
Telefonat: Sohn-Stuttgard- Ich bin da.. habe da eine Frage: Unterschrift unter eine Nachbarschaftszustimmungserklärung für eine verlängerte Zufahrt zum Carport.
Antwort: Wie viel ist Ihnen das wert???
Ein Preis wurde noch nicht genannt.
Augenmerk. Das eine Nachbarschaftszustimmungserklärung notwendig ist, steht nicht in der NVBO verankert.
In diesem Bauamt richtet man sich nach einem „Gerichtsurteil“ oder nach eigen gemachten „Merkblättern für……“ die an alle zuständigen Stellen vergeben werden.
Ich war absolut „BAFFF“. Wie viel fragte ich…. Wie ein Vater, dessen Tochter in Geiselhaft war…. Na so…………..
Ich brauche Zeit um das zu besprechen, denn sehen Sie … wir wollen nur einen Carport auf unserem Grundstück bauen, damit unser „Muckel“ unser Zweitwagen, den die Frau fährt, im Winter nicht mehr im Regen steht…….
Antwort: telefonisch und nicht rekonstruierbar:
Carport oder:…………………€
Er willigte nur ein, die Ihm zugesandten Unterlagen zu unterzeichen, wenn die ausgehandelte Summe auf seinem Konto eingegangen wäre.
Beides wurde Ihm telefonisch unter Austausch der E-Mailadressen zugesagt.
Die Abwickelung der Angelegenheit erfolgte, wie ein „Agentenaustausch“…. Geld… Unterschrift…..
Die Unterschrift war da. !!!Huuuuurrahhhhhhhhh
Ankommen der Erklärung und Einreichung beim Amt, war am Tag darauf.
2 Tage später:
Die unendliche Geschichte geht weiter. …
Der Bauherr versteht die Welt nicht mehr.
Er ist wütend und beschimpft seien „BVLB“, als Stümper, und verlangt sein Geld zurück.
Der Bauvorlagen werden um die aussende Nachbar-Zustimmungs –Erklärungen erweitert und eingereicht.
Oktober
Der Wind pfeift ums Haus, die Blätter von den Baümen stürzen, die Tage täglich sich verkürzen. Man macht die letzten Arbeiten im Garten. Mäht noch mal den Rasen, beschneidet die Baüme, harkt das erste Laub zusammen.
Für die Einzelteile unseres Carports, haben wir ein kleines Zelt mit Plastikfolien gebaut, ordentlich aufgeschichtet, wie der Nachbar (nicht der Alte) uns das geraten hat, immer mit einem Brett zwischen den Lagen, damit dem Schimmel nicht Besitz ergreifen könne, von unserem liebten Carport.
Mitte Oktober erreicht uns ein Schreiben der zuständigen Baubehörde.
„Manno, Ich habe die Faxen jetzt echt dick… aber es ist nicht nur ein Schreiben, sondern unsere angestrebte „Baugenehmigung für unseren Überdachten Fahrzeugeinstellplatz AZ…….“
Wir können unser Glück nicht fassen, ich umarme die „beste Ehefrau von allen“ und Sie das gleiche mit mir, soweit es Ihr möglich ist.
Wir können endlich anfangen zu bauen.
„Muckel“ wird es schön haben, wenn wir noch jemanden finden, der die Fundamente, die Pflasterung und das Aufstellen des Carportes übernimmt.
Denn das haben wir in der Zwischenzeit bemerkt, daß diese handwerklichen Arbeiten uns beide absolut überfordert.
So überfordert, wie die Einreichung eines Bauantrages bei unserem zuständigen Bauordungsamt.
Wir laden spontan unsere Freunde ein um dieses einzigartige Ereignis gebührend zu feiern.
Und wenn die Bretter wieder schimmelig werden, werden die im Kamin verheizt.
Im nächsten Frühjahr hat der Baumarkt bestimmt wieder – 20%.
Ende
21.1.11
Henning Lahmann geändert 25.1.11
P.S. Jeder der sich jetzt in dieser Geschichte wieder findet, sollte es sich nicht zu Herzen nehmen. Dies ist eine Geschichte in Anlehnung der Wirklichkeit. Hätte ich daraus eine Sache gemacht, die vor Gericht hätte Bestand haben sollen, wäre ich ganz anders vorgegangen.
Ich möchte in erster Linie unterhalten.
Dem „Bürokratischen Esel“…. als Behörde, den Spiegel vorhalten.
Lustige Geschichte! ;)))
Das sollte allen eine Lehre sein, auf Baumarktsklaven zu hören ;)
Ausserdem ist der Bretterschimmel viel schlimmer als der Amtsschimmel... lange soll dieses Kaarpoort-Gebilde dann wohl eh nicht stehen?! *schmunzel*