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Grundrechte im Widerstreit: Nutzen für wen?

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Zweifelsohne ist die richterliche Unabhängigkeit ein hohes Rechtsgut.
Höher zu bewerten als das Grundrecht auf Eigentum?
Eine Posse im, an Justiz-Skandalen keineswegs armen Sachsen wird dazu Aufklärung zu bringen haben und in der Tragweite somit über das eigentliche prozessuale Geschehen deutlich hinaus gehen.

Art. 14 GG schützt das Eigentum und das Erbrecht als Grundrecht. Dabei stellt die Norm zum Einen ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat dar, zum Anderen verpflichtet es den Gesetzgeber, Eigentumsrechte zu schaffen, auszugestalten und zu schützen.
Art. 97 GG regelt die richterliche Unabhängigkeit, Das Richter-Privileg bedeutet, dass der Richter frei entscheiden kann, seinem Gewissen verpflichtet und den Gesetzen unterworfen ist.

Ausgangslage ist das, von Sabine Brendel, Richterin am Amtsgericht Dresden, am 21. Mai 2019 gefällte Urteil 142 C 4743/18, welches bei objektiver Betrachtung nur als Fehlurteil einzustufen ist.

Entgegen jeglicher Denklogik und Lebenserfahrung, sowie abweichend von bestehenden, teils höchstinstanzlichen Rechtsprechungen bis hin zum BGH verfügte sie eine derart abstruse Regelung, dass eine Hotel-Eigentümergemeinschaft nichtmehr handlungsfähig war und wirtschaftlich massivst geschädigt wurde.

Ermann und Palandt definieren $§ 705 BGB eindeutig, neben BGH bestehen unzweifelhafte Rechtsprechungen des Bayerischen Obersten Landgerichtes, der Oberlandesgerichte Hamburg und München, den Landgerichten Augsburg und Dresden, sowie Amtsgerichten Dresden, Goslar und Nürnberg.

Doch all das focht Richterin Sabine Brendel nicht an und sie entschied, dass ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft ausscheren und eigene Forderungen aufstellen könne.
Dies begründete sie abseits ihres Ermessensspielraumes in Pflichtverletzung, als sie ohne ausreichende Sachverhaltsprüfung und Erkennen der ständigen Rechtsprechung, als sie von vorliegender Rechtsprechung eigenwillig abwich.
Dabei unterliefen ihr gravierende handwerklich Fehler, indem sie bsw. nicht einmal der Unterschied zwischen einer Wohnimmobilie und dem Appartement in einer Hotel- oder Seniorenanlage erkannte.

Öffnete sie damit Management by Unox, also frei nach Gutsherrenart geradezu Tür und Tor, setzte dies Martin Schulze-Griebler, als Präsident des Amtsgerichtes Dresden ein, als er über Dienstaufsichtsbeschwerde angerufen wurde und kanzelte den hierfür zeichnenden Rechtsanwalt Gerhard Hett, Neusäß, wie einen Schuljungen ab indem er lediglich zurückwies: werde nicht öffentlich Stellung nehmen.

Dem gegenüber jedoch stehen klare und missachtete Fakten, da nämlich nach BGH NJW 1956, 1028 die Amtsplicht die Verpflichtung einschließt, den betreffenden Bürger vor gesetzeswidrigen Maßnahmen zu bewahren und – soweit ein Eingriff in seine Rechtssphäre bereits erfolgt ist – für ihre Beseitigung zu sorgen.
Diese vom BGH für den Bereich der Staatsaufsicht entwickelten Rechtsgrundsätze sind nach Forsthoff Verwaltungsrecht, Allg. Teil. 9. Aufl. § 24 1 b auch auf die Dienstaufsicht zu übertragen, zumal sie ein unbeschränktes Weisungs- und Leistungsrecht gewähren.
Zudem dient die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht nur behördeninternen Interessen, sondern ist dem Bürger auch zu dem Zweck an die Hand gegeben, eine gerechte Entscheidung der Verwaltung im Einzelfall herbeizuführen.
So soll sie nach OVG Berlin, JR 1952, 252/3 Aufmerksamkeit der vorgesetzten Dienststelle auf eine bereits eingetretene konkrete Rechtsverletzung lenken und diese veranlassen, ggfs. die Angelegenheit an sich zu ziehen und in der Sache zu entscheiden.
Dem Recht des Bürgers, die vorgesetzte Behörde auf ein fehlverhalten der nachgeordneten Stelle hinzuweisen, entspricht die ihm gegenüber bestehende Amtspflicht der Dienstaufsichtsbehörde, seine im Beschwerdeweg an sie herangetragene Beanstandung auf ihre Berechtigung zu prüfen und sie sachgerecht zu bescheiden.
Lt. BGH NJW 1956, 10238; BGH NJW 1961, 1347 m. w. N., wird diese Pflicht wird – und wurde hier im konkreten Fall – verletzt, wenn die Dienstaufsichtsbehörde die Einleitung geeigneter Schritte unterlässt, obwohl die bei Ausübung der Dienstaufsicht oder sonstwie zu Tage getretene Umstände Anlass zum Eingreifen hätten geben müssen.

Doch Arroganz und Selbstherrlichkeit zählten nicht nur im Sachsensumpf zu den negativen Merkmalen von Justiz und Politik, sondern bestehen ganz offensichtlich fort.

Konkrete und höchst schändliche Abläufe belegen – Sachsen, Sachsen und immer wieder Sachsen – wie sich der Freistaat falsch versteht, nämlich frei von Anstand, Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit:

a) Wer gewinnt im Sachsensumpf? fragte ZAPP – Das Medienmagazin des NDR in seiner Ausgabe vom 14. November 2012 und dokumentierte neben seinem früheren Beitrag mit "Sachsen: Recherche in Gefahr?" vom 25. Mai 2011 erneut zu dem Komplex, mit dem konkret auch diese Journalisten-Schicksale korrespondieren:
ein 4-köpfiger Rechercheverbund, körperlich und wirtschaftlich geschädigt, in seiner Existenz vernichtet. https://www.youtube.com/watch?v=tc7tVEgsQr8&t=79s Das NDR-Medienmagazin ZAPP und mdr um 12 berichteten ebenso, als JournalistenBlatt und BILD, wie auch Lutz Tillmans, Geschäftsführer des Deutschen Presserates, eindeutig Stellung bezog.
Zur Bewältigung sind weiter das Wunder breitester öffentlicher Wahrnehmung und daraus
resultierende Solidarität zwingendst erforderlich, denn die Attacken gegen diese Journalisten und die Pressefreiheit erfolgen nicht in China, Iran, Nordkorea, der Türkei oder Russland, wo wir uns nur zu gerne als die Besserkönner/-wisser positionieren sondern nein: mitten in Deutschland, sodass es eigentlich gilt, erst vor der eigenen Haustüre zu kehren, ehe wir bsw. dortige Dissidenten als Feigenblatt (be)nutzen. Typisch deutsch also das weitaus Subtilere als die Brachialgewalt in der Türkei: eines Rechtsstaates jedenfalls ebenfalls unwürdig!
Konkrete bundesdeutsche Wirklichkeit dazu ist: die (heutige, also nicht DDR!) Justiz in Sachsen hat es sich bei einem Verfahren wegen angeblicher Beleidigung eines Richters über gerichtlich unterstellte, tatsächlich jedoch nie angefragte Sexreisen leicht gemacht, die recherchierten massiven Fragwürdigkeiten des Richters – bsw. das Betreiben eines US Proxy Servers, mit welchem nachrichtdienstliche Einrichtungen unterlaufen werden können negiert und das Verfahren wegen Beleidigung mit der Straferwartung aus einem beim Amtsgericht München anhängigen vorläufig eingestellt.
Ein überaus eleganter Weg, kritischen investigativen Journalismus mundtod machen zu wollen und die wirklichen Hintergründe weiter zu verschleiern.
Vor dem Landgericht München I wurde auch in zweiter Instanz eine Nachrecherche zu seit Jahren bestehender und ebenfalls nicht zur Unterlassung aufgeforderter Publikation als angeblich üble Nachrede ausgelegt.
Pressefreiheit in Deutschland? Eine schöne Illusion, jedenfalls in Sachsen, da ticken die Uhren anders. Sachsen ist ein Freistaat und das heißt wohl “frei von den Verpflichtungen des Grundgesetzes“. Die Justiz darf nicht kritisiert oder befragt werden. Wenn künftig sächsische Politiker Pressefreiheit im Ausland fordern, wird man ihnen entgegnen müssen: ja, auch wir fordern sie – aber erst einmal in Sachsen. Das perfide am System Sachsen ist: scheinbar rechtsstaatlich werden mit den Mitteln des Strafgesetzes, dem Belastungs- und Verfolgungseifer einzelner williger Staatsanwälte und Richtern – dies unter Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit – durch Verbiegen des Zivilrechtes kritische Journalisten wirtschaftlich vernichtet, kriminalisiert oder durch Ermittlungen in der Berufsausübung gelähmt; selbst wenn Fragen nur gestellt werden. Die sächsische Landesregierung musste auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion "Die Linke" hin dazu Auskunft geben und es zeigte sich, trotz noch absolut unbefriedigender Antwortqualität, dass die Staatsregierung – mit unbekannter Dunkelziffer – über
die bisher bereits bekannten 21 Fälle hinaus deren 39 (!) bestätigen musste, bei denen es in diesem Bundesland zu Strafverfahren gegen JournalistInnen im Rahmen deren
Tätigkeitsausübung kam.
Das bundesweit Aufsehen erregende Verfahren gegen die Leipziger Journalisten Datt und Ginzel war im Zusammenhang mit dem Sachsensumpf also nur die Spitze des Eisberges?
Nach der Sommerpause 2012 sollte es hier auch auf der politischen Ebene weiter gehen, doch leider stand und blieb die Fraktion Die Linke alleine auf weiter Flur.
Höchst gespannt hätte man auf die Antworten sein können, umso mehr als – besonders pikant – der höchste Repräsentant des Landes Sachsen, Ministerpräsident Stanislaw Tillich, als seinerzeit stv. Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrat eine ganz besonderen Bezug zur Pressefreiheit haben muss – oder doch nur sollte?

b) Peter Köberle (81), aus Immenstaad am Bodensee, brachte sich als Investor anständig in den Wiederaufbau Ost ein, kam selbst unter die Räder und wurde um Gesundheit und Existenz betrogen.
In den Gedenkfeiern zu Mauerfall und Deutscher Einheit wird nur zu gerne vergessen, wie die DDR dem Ausplündern durch Glücks- und Raubritter überlassen war!
Auch zum Zeitpunkt noch bestehender alternativer Handlungsfähigkeit dominierten Dilettantismus, Größenwahn, Realitätsferne und Unvermögen!
So haben wir den Osten ausgebeutet, wie wir es heute mit vielen Teilen der Welt machen: Flüchtlinge sind uns gewiss!
Der an Skandalen reiche König von Dresden, Sachsens West-Import als Ministerpräsident Kurt Biedenkopf hatte nur ein Interesse: selbst ungeschoren dem unglaublichen Justiz- und Polit-Skandal zu entkommen.
Auch Georg Milbradt, wie seine alsdann regionalen Nachfolger – Stanislaw Tillich, als Hüter des Sachsensumpfes eine unrühmliche Gestalt der Zeitgeschichte und der farblose Michael Kretschmer – zeigten nie das auch nur geringste Bemühen um eine Aufarbeitung der Geschehnisse um den heimtückischen Mordanschlag vom 30. Juli 1996 auf Köberle.
Eine gar Wiedergutmachung wurde noch weniger je zum Thema und alle einschlägigen, eigentlich dafür zuständige und – noch zu Recht? – im Vertrauen der Öffentlichkeit stehende Institutionen, Organisationen und Verbände – in vorderster Front VdK und Weißer Ring – ducken sich nur weg, verraten ihre ausgegeben eigenen Ziele und leisten den Übeltätern in der Politik Vorschub, versagen also auf ganzer Ebene, gaukeln der Bevölkerung nur eine für sie bestehende Präsenz vor.
Politisch Inkompetente, wie Andrea Nahles (SPD), verweigerten in Zuständigkeit als Bundesministerin für eben nicht nur Arbeit, sondern auch Soziales sogar, sich mit den Belangen zu befassen, was ihr Nachfolger Hubertus Heil fortsetzt!
Trotz Schwerstbehinderung nach 100 Tagen Koma wurde Köberle zum unerschrockenen Kämpfer gegen eigenes erlittenes Unrecht, für eigene Reputation und Reparation, sowie gegen massivste Defizite bei der skandalös agierenden Justiz und Politik in Sachsen.
In seinem Kampf um eigene Ansprüche gelang Köberle der Nachweis, dass Tausende traumatisierter Gewaltopfer Jahr für Jahr von der öffentlichen Hand wissentlich um Millionen der ihnen zustehenden Entschädigungen betrogen und so wiederholt weiter geschädigt werden.
Dazu führt er schlüssig die nachdrücklichsten Nachweise!
www.facebook.com/OEGkuenftigfairundgerecht?fref=ts
Unzählige Demütigungen, totale Existenzvernichtung, konstante Verweigerung zustehender Leistungen, behördliche Unfähigkeiten prägen einen juristisch-politischen Komplott, der einer der schlimmsten Skandale ist, welche Deutschland kennt.
Rechtsstaatlichkeit bleibt in Sachsen ein Fremdwort: egal, was immer auch Ministerpräsident Michael Kretschmer dazu schwadronieren mag. An seinen Händen klebt Blut, wie an denen seiner Vorgänger, die sich alle trotz konkretem Wissen durch Wegsehen schuldig gemacht haben.
Der Freistaat ist hier frei von jeglichem Anstand und Charakter ganz so wie bei unterdrückter Pressefreiheit zum Sachsensumpf und darüber hinaus.
Die Fratzen von extremen rechten PatrIdioten bei Pegiada und Identitären, wie AfD, ist bei Weitem nicht das einzig negative Bild: die auf allen Ebenen versagende Justiz wirkt quasi als Bandbeschleuniger!
Nach dem heimtückischen Mordanschlag wurde in einer der vielen Justizpossen in Sachsen ein Geständiger verurteilt, der jedoch niemals Täter gewesen sein kann.
Das Desaster um differierende Profile, Schusswinkel und Gutachten ist so massiv, die Vorgehensweisen wie Vernichtung der deklarierten Tatwaffe, oder unsachgemäße Asservatenaufbewahrung des vom Opfer getragenen T-Shirt, dass es binnen kurzer Zeit nicht mehr verwertbar war, so grottenschlecht und stümperhaft, deutliche Indizien für gravierende Manipulationen, dass es eine Triebfeder hinter dem Geschehen geben muss!
Es ist jedoch dennoch falsch, Alles nur auf Sachsen abzuladen.
Auch seitens involvierter, wie zuständiger Stellen anderer Bundesländer bis in die zuständigen Bundesministerien wird im Zusammenhang mit dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) permanent Recht gebrochen, sogar Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes übergangen.
Peter Köberle musste im Juni 2017 seine Frau Carin zu Grabe tragen.
Diese großartige Frau hatte ihn als seine damalige Freundin nach dem Attentat und als Schwerstbehinderten geheiratet, war über lang Jahre seine engagierteste Mitstreiterin eine begnadete Kämpferin für so viele andere Opfer auch, die davon noch gar Nichts ahnen, wie wissen (können)!
Mit etwas zeitlichem Abstand zu diesem weiteren Schicksalsschlag hat sich der gebürtige Allgäuer – getreu dem dortigen Lebensmotto land it luck – mit neuem Elan an jurawatch e. V. | Medien wirksam eG gewandt, denn es sollen und dürfen keine 25 Jahre werden, bis
dieses Unrecht endlich beendet ist.
So ergingen zum 30. Jubiläum der Deutschen Einheit und der Verabschiedung des neuen Sozialen Entschädigungsgesetz sein Appell an eben diese Mitgeschädigten, dass sich
möglichst viele Gewaltopfer zusammenfinden, um in gemeinsamem Vorgehen die OEG-Missstände zu beseitigen und ein Minimum an Sozialstaat und Gerechtigkeit wenigstens herzustellen, sich gemeinsam in die ihnen zustehend bessere Zukunft zu bewegen!
Das so vielschichtig erlebte Leid darf einfach nicht umsonst gewesen sein!

“Duldet ein Volk die Untreue und die Fahrlässigkeit von Richtern und Ärzten, so ist es dekadent und steht vor der Auflösung.“
Plato, (427 – 348 oder 347 v. Chr.), lateinisch Platon, griechischer Philosoph, Begründer der abendländischen Philosophie

Erich Neumann, freier investigativer Journalist
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