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"Ökumenische Initiative Eine Welt" in Diemelstadt-Wethen

Die Ökumenische Initiative Eine Welt (ÖIEW) entstand Mitte der 70er Jahre im Zuge des erwachenden ökologischen und entwicklungspolitischen Bewusstseins, um eine Lernbewegung für einen neuen Lebensstil anzustoßen. Wir sehen uns als Teil der einen Welt mit ihrer Vielfalt pflanzlichen und tierischen Lebens. Und wir sehen uns als Teil der einen Menschheit, die alle Völker, Kulturen und Religionen umfasst. Diese beiden Aspekte bezeichnet auch das griechische Wort „Ökumene”.

Die Erdcharta:

Der Text der Erd-Charta wurde im Jahre 2000 nach mehrjährigen weltweiten Konsultationen von VertreterInnen zahlreicher Organisationen aus verschiedenen Ländern verabschiedet. Auf dieser Seite lesen Sie seine 16 Grundsätze. Den vollständigen deutschen Text mit den erläuternden Prinzipien finden Sie hier.

Die 16 Grundsätze der Erd-Charta

I. Achtung vor dem Leben und Sorge für die Gemeinschaft des Lebens

1. Achtung haben vor der Erde und dem Leben in seiner ganzen Vielfalt

2. Für die Gemeinschaft des Lebens in Verständnis, Mitgefühl und Liebe sorgen.

3. Gerechte, partizipatorische, nachhaltige und friedliche demokratische Gesellschaften aufbauen.

4. Die Fülle und Schönheit der Erde für heutige und zukünftige Generationen sichern.

II. Ökologische Ganzheit

5. Die Ganzheit der Ökosysteme der Erde schützen und wiederherstellen, vor allem die biologische Vielfalt und die natürlichen Prozesse, die das Leben erhalten.

6. Schäden vermeiden, bevor sie entstehen, ist die beste Umweltschutzpolitik. Bei begrenztem Wissen gilt es, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.

7. Produktion, Konsum und Reproduktion so gestalten, dass sie die Erneuerungskräfte der Erde, die Menschenrechte und das Gemeinwohl sichern.

8. Das Studium ökologischer Nachhaltigkeit vorantreiben und den offenen Austausch der erworbenen Kenntnisse und deren weltweite Anwendung fördern.

III. Soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit

9. Armut beseitigen als ethisches, soziales und ökologisches Gebot.

10. Sicherstellen, dass wirtschaftliche Tätigkeiten und Einrichtungen auf allen Ebenen die gerechte und nachhaltige Entwicklung voranbringen.

11. Die Gleichberechtigung der Geschlechter als Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung bejahen und den universellen Zugang zu Bildung, Gesundheitswesen und Wirtschaftsmöglichkeiten gewährleisten.

12. Am Recht aller – ohne Ausnahme – auf eine natürliche und soziale Umwelt festhalten, welche Menschenwürde, körperliche Gesundheit und spirituelles Wohlergehen unterstützt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Rechten von indigenen Völkern und Minderheiten.

IV. Demokratie, Gewaltfreiheit und Frieden

13. Demokratische Einrichtungen auf allen Ebenen stärken, für Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Ausübung von Macht sorgen, einschließlich Mitbestimmung und rechtlichem Gehör.

14. In die formale Bildung und in das lebenslange Lernen das Wissen, die Werte und die Fähigkeiten integrieren, die für eine nachhaltige Lebensweise nötig sind.

15. Alle Lebewesen rücksichtsvoll und mit Achtung behandeln.

16. Eine Kultur der Toleranz, der Gewaltlosigkeit und des Friedens fördern.

Quelle: http://www.erdcharta.de/oi-cms/text-erdcharta_grun...

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