i have a dream . . .
Eine elektronische Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) hat jeder. Den Chip darauf hat jeder sicher auch schon wahrgenommen, auf ihm sind die Stammdaten (Name, Geb., Anschrift, Krankenkasse, Versicherungsnummer, . . .) abgespeichert. Vorgesehen waren aber auch noch weitere Daten wie z.B. sogenannte "Notfalldaten" (Blutgruppe, Arzneimittel, Allergien, Impfungen) und weitere. Im Notfall hat also ein Arzt sofort Zugriff auf lebenswichtige Daten.
Tja, der Mensch denkt und der Datenschützer lenkt . . .
Ein datengeschütztes Szenario (reality show):
Stellen Sie sich bitte vor, sie werden in einen Unfall verwickelt und schwer bzw. lebensbedrohlich verletzt.
Nichts funktioniert mehr so richtig, Sie können keine klaren Gedanken mehr fassen aber der Selbsterhaltungstrieb funktioniert noch halbwegs. Was aber keiner weiß, Sie haben eine seltene Blutgruppe, und da ist das Blut für eine Transfusion in der Regel nicht vorrätig bzw. nicht so schnell aufzutreiben.
Vor Ort der Rettungswagen ist rechtzeitig da. Es wurde festgestellt, dass Sie viel Blut verloren haben. Ein Rettungswagen ist keine Blutbank, so bekommen Sie erst einmal eine Kochsalzlösung. Im Unfallzentrum angekommen wird erst mal eine Blutgruppenbestimmung durchgeführt. Dabei wird festgestellt, dass vielleicht Ihre (seltene) Blutgruppe gerade im nötigen Umfang nicht vorrätig ist.
Jetzt wird versucht sich mit umliegenden Krankenhäusern in Verbindung zu setzen um entsprechende Blutkonserven zu bekommen. . .
Das einzige, was auf jeden Fall klappt, ist die Bewegung der Zeiger auf den Uhren. . .
Anderer Blickpunkt (my dream):
Vor Ort der Rettungswagen ist rechtzeitig da. Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird eingelesen, Blutgruppe und evtl. wichtige medizinische Umstände werden sofort an das Unfallzentrum weitergegeben. Dort werden schon Maßnahmen zur Rettung ergriffen
und der Rettungswagen ist noch nicht mal vom Unfallort losgefahren.
Ein Traum? Nein, das wäre schon seit ca. 10 Jahren möglich!
Warum wird es dann nicht praktiziert? Schuld daran ist der Datenschutz.
Aus diesen Gründen werden keine wichtigen Notfalldaten auf der eGK abgespeichert. . . . Zum Nachteil der Patienten, zu Ihrem Nachteil, vielleicht zu ihrem tödlichen Nachteil.
So wird halt ihre Gesundheit mit Füßen getreten und aus "Datenschutzgründen" ihr eventueller Tod billigend in Kauf genommen.
Fazit:
Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass das kleinkarierte Denken der sogenannten 'Datenschützer' aufhört.
Vielleicht tut sich endlich was, wenn Datenschützer wegen des beschriebenen Szenarios aussterben (ist das Selbstmord?).
Wehret euch diesem übertriebenen, unrealistischen Datenschutzgebaren! Sicherheit hat absoluten Vorrang.
Auf der Rückseite ihrer Gesundheitskarte ist genug Platz um wenigstens selbst ihre Blutgruppe groß und deutlich mit einem Edding aufzubringen.
oh mein gott, du heißt seemann . . .
mensch das darf doch keiner wissen.
hast du schon den namen vom briefkasten und klingel entfernt?
nein?, na denn mal los! ;-)
übrigens, es besteht keine mitführpflicht eines personalausweises!