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Datenschutzkonforme Einschulungsfeier

"Niemand hat die Absicht, das Fotografieren zu verbieten!"

Es tauchen immer wieder Gerüchte auf, die zum Inhalt haben, die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) würde verbieten, dass bei Schulveranstaltungen, Vereinstreffen usw. fotografiert werden darf.

Diese Gerüchte können Sie als "Urbane Legenden" abhaken.

Entgegen anderslautenden Behauptungen ist das Fotografieren von Feiern in Kitas und Schulen auch weiterhin erlaubt.

Rein private Fotos fallen nicht in den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts.

Vielleicht sollten Sie sicherheitshalber vorher mit der Schuldirektion sprechen und sie gegebenenfalls auf den Link aufmerksam machen.

Hier gibt es Erläuterungen zum Fotografieren . . .
prophoto-online.de/.../datenschutzkonforme-einschulungsfeier.html

Lesen Sie hier, wer welche Bilder unter welchen Voraussetzungen machen und veröffentlichen darf. (Beitrag in der COMPUTERWOCHE)

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3 Kommentare

Da fehlt doch noch was?!

Ahäm...

vielleicht könntest du ein bisschen konkreter werden?

Danke für die Links Ede !

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