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Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter (?)

Am 14.6.2013 sah sich die Bundesagentur für Arbeit, scheinbar gezwungen eine Pressemitteilung über eine ihrer Mitarbeiterinnen auf der Webseite der Agentur zu veröffentlichen:

Im Wortlaut:

Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter

Presse Info 035 vom 14.06.2013

Angesichts der anhaltenden öffentlichen Attacken der (inzwischen freigestellten) Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann sieht sich die Bundesagentur für Arbeit gezwungen, Stellung zu nehmen – allein schon zum Schutz der vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Äußerungen von Frau Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht werden.
Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre. Weder widerspricht die Grundsicherung („Hartz IV“) dem Grundgesetz, noch verletzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter durch ihre tägliche engagierte Arbeit die Würde der Kunden. Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über Sanktionen Geld einzusparen, noch gibt es „tausende von Selbstmorden“ unter Kunden der Grundsicherung. Und in den Jobcentern arbeiten auch keine seelenlosen Maschinen, die nur Zielvorgaben, nicht aber die Menschen im Blick haben. Die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern arbeiten Tag für Tag daran, Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen.
Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen und behauptet dabei auch noch, für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen. Darüber hinaus gefällt sie sich in der Rolle der Märtyrerin, die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt Hamburg) „kaltgestellt“ werden soll.

Dazu drei einfache Feststellungen:

Frau Hannemann spricht bei ihrer Kampagne gegen die Grundsicherung, die Millionen von Menschen die Existenz sichert, nicht für die Belegschaft der Jobcenter. Im Gegenteil: Sie bringt ihre Kolleginnen und Kollegen in Gefahr, die sich zunehmend Aggressionen von Seiten der Kunden ausgesetzt sehen.

Frau Hannemann ist keine „Whistleblowerin“, die Missstände aufdeckt, denn die behaupteten Missstände gibt es nicht - sie kann daher auch keine „Hartz IV-Rebellin“ sein.

Wer in einem Jobcenter arbeitet, hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Es kann nicht sein, dass eine Mitarbeiterin nach Gutdünken handelt und persönliche, politische Vorlieben auslebt.

Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht. Sie sollte nicht ihre Kolleginnen und Kollegen darunter leiden lassen.

Bundesagentur für Arbeit Stand 14.06.2013

Die Bundesagentur für Arbeit war 2009 mit 108.781 Bediensteten einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Es gibt in Deutschland wahrscheinlich keine Institution, die so viel Papier ausstößt wie die Bundesagentur für Arbeit (BA). Mehr als 500.000 Schreiben verschickt die Behörde pro Arbeitstag. Im Jahr sind das 120 Millionen.
Diese riesige Behörde sah sich nun veranlasst, wegen eine iher Mitarbeiterinnen
Eine Pressemitteilung zu veröffentlichen? Man darf nicht vergessen, dass derzeit ein Arbeitsgerichtsverfahren beim Arbeitsgericht Hamburg anhängig ist.

Hier die Pressemitteilung des Gerichts:

Fortsetzung Anhörung Hannemann ./. Jobcenter team.arbeit.hamburg

Pressemitteilung vom 10.06.2013 Termin: 30. Juli 2013, 12 Uhr, Saal 112 15 Ga 3/13 Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung beim Jobcenter Hamburg – Fortsetzungstermin Im Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg, in welchem sich die beim Jobcenter team.arbeit.hamburg eingesetzte Angestellte Frau H. gegen die am 22.4.2013 ausgesprochene Suspendierung von ihrer Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin wehrt und Beschäftigung begehrt, ist Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung anberaumt worden auf Dienstag, den 30. Juli 2013, 12:00 Uhr, Saal 112. Bei Rückfragen: Präsidentin des Arbeitsgerichts, Eveline von Hoffmann 040/42863-5701; Eveline.vonHoffmann@arbg.justiz.hamburg.de

Was mag der Grund für die BA sein, sich mit einer derartigen Pressemitteilung an die Öffentlichkeit zu wenden?
Einer der Gründe könnte eine spürbare Solidarisierung weiterer Mitarbeiter der BA mit Frau Hannemann sein. Scheinbar will man hier der „Schlange“ den Kopf abschlagen und so ein Zeichen setzen und eine für weitere Warnung für die Mitarbeiter zugleich.

Diese Pressemitteilung der BA dürfte ein großer Fehler gewesen sein, denn zeigt sie uns doch, wie jeder Einzelne ein System angreifen und möglicherweise zur Fall bringen kann.

Hier der Blog von Frau Hannemann
altonabloggt(Inge Hannemann)

Bemerkenswert: Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht?

Ein Henker der kein Blut sehen kann, taugt nicht für die Stelle in der BA!
Eine Frau die Menschen nicht Hunger, Not und der Obdachlosigkeit aussetzen kann, hat in der Bundesagentur nichts zu suchen. Eine Frau, die unschuldige Kinder nicht mit Sippenhaftung belegen will, die Menschen nicht zwangsumsiedeln will, ist nicht erwünscht, sie hat dann einfach den falschen Beruf, für sich gewählt. Was muss in der Bewerbung stehen um Mitarbeiter im Jobcenter zu werden? Skrupellosigkeit und Gewissenlosigkeit, keine Probleme anderen Menschen Leid zuzufügen, langjährige Erfahrungen im Schlachthof oder in einem Beeerdigungsinstitut?

  • Also bitte, die Sanktionsquote erhöht sich bis SPÄTESTENS(!) Juni 2007, ganz abgesehen davon soll trotz steigender Mieten, die Leistungen von 23 650 000 €, scheinbar kein Witz, nicht übersteigen!
  • hochgeladen von Norbert Höfs
  • Bild 3 / 3

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5 Kommentare

Über Gauck hab ich ja nichts gesagt, sondern um die Zustände für die Armen bzw. den miesen Umgang mit Arbeitslosen in diesem Land.

Hallo
Der Kommentar war leider verrutscht und gehört eigentlich zum Artikel des Seelenstoom Nr. 67.Tut mir leid.

Ok

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