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"Großherzogliches Einfamilienhaus“ auf der Insel des Schweriner Sees

  • Das Schweriner Schloss ist das Wahrzeichen der Landeshauptstadt und zugleich touristischer Anziehungspunkt ersten Ranges.
  • hochgeladen von Helmut Kuzina

Tatsächlich war es ein prima „Einfamilienhaus“, das sich der Großherzog Friedrich Franz II. im 19. Jahrhundert auf der Insel im Schweriner See für seine Familie umbauen und für sich als Residenz einrichten ließ.

Der Schlossumbau von 1843 bis 1857 gab dem Gebäude sein heutiges Aussehen, und in diesem märchenhaften Gebäude mit Kuppeln, Flügeln, Erkern und Türmchen hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seinen Sitz.

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