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Der Fall Gustl Mollath-Bayerische Justiz – ein Irrenhaus?

  • Was ist los mit Deutschlands' Justiz ?
  • hochgeladen von Norbert Höfs

Quelle: gustl-for-help.de

Helfen Sie durch Ihre Unterschrift mit, das Herr Mollath wieder frei kommt und die Umstände seiner Einweisung untersucht werden können.

Petition:Untersuchung im Fall Mollath

Vor 6 Jahren – am 8. August 2006 – stand der Ingenieur Gustl Mollath nicht vorm Amtsgericht, sondern vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Frau verprügelt und die Reifen an den Fahrzeugen verschiedener Personen, die gegen ihn tätig wurden, durchstochen zu haben. Die Reifen des Liebhabers seiner Ehefrau wurden jedoch nicht durchstochen.

Mollath hat in der Gerichtverhandlung diese Taten abgestritten – bis heute; und einen eindeutigen Beweis für die Reifenstecherei wurde in der Gerichtsverhandlung nicht erbracht. Die Frau von Gustl Mollath sagte als Zeugin, es sei möglich, dass der auf einer Videoaufzeichnung der Polizei gefilmte Reifenzerstecher ihr Mann sei. Weitere Zeugen gab es nicht.

Was hatte Mollath wirklich getan?

Mit detaillierten Angaben hatte er 2003 die HypoVereinsbank und eine Reihe ihrer Kunden wegen über Jahre hinweg in riesigem Umfang betriebener Steuerhinterziehung durch Verschiebung von Schwarzgeld in die Schweiz angezeigt. Zugleich zeigte er seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, die als Mitarbeiterin der HypoVereinsbank tätig war, in wiederholten Fahrten als Kurierin Schwarzgeld zur AKB-Bank, eine Tochter der HypoVereinsbank, verbracht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth lehnte es jedoch mehrmals ab, insoweit Ermittlungen aufzunehmen. Es folgte eine Strafanzeige seiner Ex, wonach Mollath Waffen in seinem Haus gelagert habe. Ein Großaufgebot der Polizei durchsuchte Mollaths Haus, fand jedoch keine Waffen. Die Dame drohte sogar: Wenn Mollath nicht mit den Schwarzgeld-Beschuldigungen aufhöre, werde sie ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen lassen. Und mit Urteil vom 8. August 2006 erklärte das Landgericht Nürnberg-Fürth die Angaben Mollaths (hinsichtlich der Geldverschiebungen!) als Wahnvorstellungen ab und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er "gemeingefährlich" sei, wie "verschiedene Straftaten beweisen würden". Dabei stützte sich das Gericht auf ein psychiatrisches Gutachten des Leiters des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Dieses Gutachten wurde nach Aktenlage erstellt, denn Mollath verweigerte eine Untersuchung. Der ursprünglich mit dem Gutachten beauftrage Psychiater lehnte wegen Befangenheit den Auftrag ab, denn er sei Nachbar eines in der Schwarzgeldgeschichte von Mollath Beschuldigten. Ein weiterer Psychiater, zu einem Vortrag in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth angereist, nutzte die Gelegenheit und erstellte nach der Verurteilung ein Gutachten über Mollath. Er kam erstaunlicherweise zum gleichen Ergebnis, wie auch der Leiter der Bezirksklinik.

Bittschreiben, Strafanzeigen, Sprechverbot

Vergeblich wandte sich Mollath vor dem August 2006 mit Bittschreiben und weiteren Strafanzeigen an Politiker, den Generalsstaatsanwalt und den Leiter der Staatsanwaltschaft. Aber mit Bescheid vom 1. März 2005 lehnte das bayerische Justizministerium ab, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, der Strafanzeige von Mollath nachzugehen. Eine spätere Landtagseingabe blieb wegen der Stellungnahme des Justizministeriums erfolglos.

Seltsam war in der Hauptverhandlung, dass nicht geprüft wurde, ob die Beschuldigungen des Gustl Mollaths wegen der Schwarzgeldverschiebungen zutreffend sind; und obwohl sie ganz besonders von ihrem Ex-Mann in der Strafanzeige belastet wurde, wurde darauf verzichtet sie hierzu zu verhören. So schreibt Gustl Mollath schreibt 2006 in einem Brief: "Der Vorsitzende Richter … des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat getobt, sobald ich auf die Schwarzgeldverschiebungen der HypoVereinsbank zu sprechen kommen wollte… – Er verbot mir das Wort und wenn ich nicht still wäre, würde er mich des Saales verweisen". Diese Aussage wurde auch von einem am Verfahren beteiligten Schöffen bestätigt.

Zwischenzeitlich gab es psychiatrische Gutachten [von Dr. Simmerl, Dr. Weinberger und Prof. Dieckhöfer], die Gustl Mollath bescheinigen, er sei "völlig normal". Psychiater des Krankenhauses, in dem Mollath seit nunmehr über 6 Jahren untergebracht ist, sagen hingegen, Mollath könne nicht entlassen werden. Er verweigere sich jeder Behandlung.

Bei einem Maßregelvollzug – also der Unterbringung in der stationären Psychiatrie – muss jährlich vom örtlichen Gericht geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung noch vorliegen.

Die HypoVereinsbank allerdings wurde im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft tätig. Sie hat die Ex-Ehefrau von Mollath und andere Mitarbeiter auf Grund der zitierten Strafanzeige längst entlassen.

Blonde Behauptungen

Nach einer Sendung von Report Mainz im Dezember letzten Jahres und der darauf folgenden Berichterstattung in Print-Medien und im Hörfunk, kam neuer Schwung in die Sache. Auch der Bayerische Landtag befasste sich mit dem Fall Mollath. In der Sitzung des Rechtsausschusses hätte geklärt werden sollen, warum die Staatsanwaltschaft seinerzeit keine Ermittlungen wegen der angezeigten Geldverschiebungen aufgenommen habe. Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) sagte, es sei alles in Ordnung und "in einem Rechtsstatt wird keiner willkürlich untergebracht." Nicht Anzeigen von Schwarzgeldverschiebungen, sondern "massive Gewalt(anwendungen) gegen seine Frau" und Gefährdung "unbeteiligter Dritter" hätten, weil seiner Wahnkrankheit entsprungen … zur Unterbringung Mollaths im Maßregelvollzug geführt [s. Kommentar Prof. Dieckhöfer und Dr. Weinberger].

Der Vorsitzende des Ausschusses – Franz Schindler (SPD), Mitglied der Richterwahlkommission und in der Fraktion verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher – glaubte den Beteuerungen der Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) zur Sache und stimmte gegen seine eigene Fraktion. Dass der Gutachter und dann die Justiz primär Mollaths Reaktionen auf die Geldverschiebungen seiner Frau als Indiz seiner Krankheit werteten, verwischte die Justizministerin. Verschwiegen wurde von dieser Ministerin, dass zwei Gutachter (einer bereits 2007 – einer im Jahr 2011) das wahnhafte Geprägt sein von Mollaths Übergriffen, vor allem aber seine fortdauernde Allgemeingefährlichkeit entschieden verneinten. Die beiden psychiatrische Gutachter bescheinigen, Gustl Mollath sei "völlig normal". Das Urteil des Landgerichts selbst kann von Landtagen weder korrigiert noch geprüft werden. Das ist auch gut so, denn die Gerichte sollen unabhängig sein.

Aber nun plötzlich ermittelt die Steuerfahndung gegen einige von Mollath in der damaligen Strafanzeige genannten Personen. Für die Steuerfahndung sind die Hinweise von Mollath offensichtlich konkret genug.

Im bayerischen Landtag wurde die Justizministerin nunmehr von einer Initiative – bestehend aus den Abgeordneten Inge Auraus (SPD), Christine Stahl (Grüne) und Florian Streibl (Freie Wähler) heftig angegriffen. Vorwurf: Sie habe im Fall Mollath dem Landtag nicht die Wahrheit gesagt. Und laut Nürnberger Nachrichten vom 31.10.2012 wird der Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) vorgeworfen, sie habe noch im Frühjahr von einem "Sammelsurium ohne Beweiswert gesprochen", das Mollath vorgelegt habe, die konkreten Hinweise in diesen Unterlagen habe sie in ihrer Aufzählung "offensichtlich geflissentlich unter den Tisch fallen lassen". Die Abgeordneten der drei Fraktionen forderten Ministerin Merk auf, "schleunigst für eine wahrheitsgemäße Aufklärung im Fall Mollath zu sorgen". "An so viel Unfähigkeit möchte man hier kaum glauben", so die drei Abgeordneten. "Ministerin Merk hat nichts besseres zu tun, als die Vorwürfe als "durchsichtige parteipolitische Motive" gegen sie abzutun".

So erkennt denn Michael Kasperowitsch, Redakteur der Nürnberger Nachrichten, in seinem Kommentar vom 31.10.2012: "Der Fall … ist eine menschliche Tragödie und offenbarte eine unerklärliche Untätigkeit der Staatsanwaltschaft …"

Auch die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen Landesärztekammer, Dr. med. Maria Fick, hat sich laut der Nürnberger Nachrichten zu Wort gemeldet: Man gewinne den Eindruck, hier solle jemand aus der Öffentlichkeit auf unbestimmte Zeit verschwinden, schreibt sie und stellt fest, die Würde des Nürnbergers wurde "in all den Jahren mit Aufenthalten in der Forensik mit teils Schwerverbrechern, primitiven und real psychisch kranken Menschen mit Füßen getreten". Sein Leben sei mehr oder weniger zerstört, weil "mögliche Gefälligkeitsgutachten" den Vorzug bekamen. "Gutachten dieser Art sind nach unserer ärztlichen Berufsordnung strafbar".

Das einzige "Glück" von Gustl Mollath ist, dass sich eine Unterstützergruppe seiner Sache annimmt und ihn auch betreut. Mitglieder dieser Unterstützergruppe sind unter anderem der frühere Chef der Bayerischen Steuerfahnder, ein ehemaliger Richter und ein bekannter und anerkannter Psychiater (Träger des Bundesverdienstkreuzes). Mit dem Fall Mollath beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Anwalt des 55-jährigen sieht das Grundrecht auf rechtliches Gehör und den elementaren Maßstab der Verhältnismäßigkeit grob verletzt.

Alle Behauptungen des Herrn Mollath bezüglich der vermutlichen Unregelmäßigkeiten in der Bank haben sich nach dem Reviesionsbericht als Wahrheitsgemäß erwiesen.

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3 Kommentare

Wieviel ähnlicher Fälle mag es noch geben, die kaum oder nie bekannt werden?
Wie war das mit den Steuerfahndern in Hessen, als sie beste Arbeit im Sinne des Staates, also für uns alle, leisteten aber den Banken in die Quere kamen?

auf den Nachdenkseitem ist dazu auch einiges zu finden:

http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=15084

Besonders dieser Satz eines Lesers bringt es gut auf den Punkt: Zitat: "„2012 in Deutschland – langsam glaube ich zu verstehen, wie sich die Leute zu Beginn der Nazidiktatur gefühlt haben könnten … und frage mich, wann man anfangen muss zu handeln, bevor mich mein jetzt 2-jähriger Enkel hinterher daraufhin anspricht, ob ich denn gar nichts gemerkt hätte.“ . .
Wirklich, es gruselt einen.

Also wenn Frau Merk pausenlos sagt: »Soweit Sachverhalte oder Vorwürfe noch verfolgbar waren, bestätigt das die Vorwürfe nicht.«, ist dies doch eine Falschaussage. Wenn der Dame die Vorwürfe wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung bekannt waren, hätte die Justiz diese doch auch strafrechtlich bewerten müssen und nicht warten, das die Straftatbestände verjähren. Das ist ganz klar Täterschutz. Hinterher stelle ich mich hin und sage die Vorwürfe haben sich nicht bestätigt, weil sie jetzt verjährt sind?

noch ein guter Artikel in der Sache, so auch viele Hinweise in den Kommentaren:

http://blog.beck.de/2012/11/14/fall-mollath-was-si...

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