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Bundestagswahl 2013

Worum geht es eigentlich bei der jetzigen Wahl und wie wähle ich richtig?

Es geht natürlich um die Wahl zum Deutschen Bundestag, wir wählen die Vertreter die uns in Berlin vertreten sollen und die Partei die nach unserer Ansicht unsere ganz persönliche Meinung, wie unser Staat in Zukunft regiert werden soll, am besten vertreten kann. Leider machen es uns die derzeitigen Parteien nicht leicht eine Entscheidung zu treffen, da scheinbar die gewählten Parteien nicht in der Lage diesen Staat so zu regieren, das es auch den Bürgern gut geht und nicht nur den Vertretern der Wirtschaft, den Bankern und den Politikern. Einen Zusammenschluss all dieser angeblichen Volksvertreter zum Vorteil aller obengeannten Gruppierungen, ist gemeinhin unter dem Begriff Lobbyismus bekannt.Bei den Vergütungen der Bundestagsabgeordneten, die Sie weiter untern finden, braucht sich kein Bürger mehr wundern, warum es in Deutschland nicht vorwärts geht.

Jeder Bürger hat 2 Stimmen zu vergeben, mit der ersten Stimme entscheide ich mich für direkt für einen Wahlkreisabgeordneten und mit der zweiten Stimme für eine bestimmte Partei. Dabei muss die Entscheidung für die Stimme 1 also den Wahlkreisabgeordneten nicht zwangsläufig mit der Partei des Wahlkreisabgeordneten übereinstimmen. Im Fall einiger Parteien ist dies ja auch nicht möglich. So kann ich meine 1. Stimme zum Beispiel den Linken mit Herrn Bartsch geben und weil mir, zum Beispiel das Wahlprogramm, der „Alternativen für Deutschland“ zusagt meine Zeitstimme dieser Partei geben. Ich kann natürlich auch einer bestimmten Partei beide Stimmen geben.
Natürlich fragt man sich warum gerade die Bundestagskandidaten so einen intensiven Wahlkampf, auch in der Öffentlichkeit, betreiben und sich für nichts zu schade sind. Der wird gekocht, getanzt und es werden Salzstangen verschenkt. Nie sind Spitzenpolitiker so volksnah wie in der Zeit vor der Wahl, es geht gerade für die Kandidaten und die Partei um viel. Was im Fall der Wahl als Bundestagskandidaten für Vergütungen auf die Delegierten wartet können sie hier einmal nachlesen.
Unsere Volksvertreter kosten dem Steuerzahler monatlich rund 17 Millionen Euro!

Jeder Abgeordnete erhält eine einkommenssteuerpflichtige „Entschädigung“ in Höhe von derzeit 8.252 € monatlich (seit dem 01.01.2013). Er braucht mit keinem Arbeitgeber zu verhandeln, er braucht keinen Antrag auf Lohnerhöhung zu stellen, das läuft alles automatisch.
Zusätzlich steht jedem Abgeordneten die so genannte „Amtsausstattung“ zu. Darunter versteht man „Leistungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben“, konkret: „Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten“. So hat jeder Abgeordnete Anspruch auf ein eingerichtetes Büro für sich und seine Mitarbeiter in Berlin (54 m²) einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.
Daneben steht jedem Abgeordneten eine „Büroausstattung“ in Höhe von jährlich (höchstens) 12.000 Euro zu.
Dies sind „Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu unterstützen“, und über deren Verwendung er selbst entscheiden kann, die ihm allerdings nicht bar ausgezahlt werden, sondern die er beispielsweise für die „Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen“, zur Beschaffung der Büroausstattung (v. a. „Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge“) usw. verwenden kann.
Zusätzlich zu der Entschädigung und der Amts- und Büroausstattung erhält jeder Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von (derzeit) 4.029 Euro monatlich. Auch über dieses Geld kann er frei verfügen, er ist niemandem Rechenschaft verschuldet. Er braucht somit - im Gegensatz zu jedem normalen Arbeitnehmer - keine Quittungen zu sammeln, sondern er bekommt sozusagen Monat für Monat 4.029 Euro bar auf die Hand. Dieses Geld „soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken". Dazu zählen z. B. „Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung“ oder für seine „Zweitwohnung am Sitz des Parlaments“. Auch die steuerfreie Kostenpauschale wird jedes Jahr automatisch „an die Lebenshaltungskosten“ angepasst.
Für Mitarbeiter stehen jedem Abgeordneten monatlich 15.053 Euro (Arbeitnehmer Brutto) zu. Diese Summe erhält der Abgeordnete (wie die Büroausstattung) allerdings nicht bar ausgezahlt, sondern „die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar“. Einzige Voraussetzung: Die Mitarbeiter dürfen nicht mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sein.
Die Kosten für die Dienstreisen der Abgeordneten trägt der Bundestag komplett: Im Stadtgebiet von Berlin darf jeder Abgeordnete die Dienstfahrzeuge mitbenutzen. Die Kosten für mandatsbedingte Inlandsflüge, „den Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs“ werden ersetzt. Daneben erhält jeder Abgeordnete eine (für ihn kostenlose) Freifahrkarte der Deutschen Bahn (erste Klasse). (Hinweis: Für eine solche Karte Bahncard 100 müsste jeder normale Bürger im Abo monatlich 619 Euro hinblättern.
Jeder Abgeordnete hat hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung die Wahl: Entweder trägt der Bundestag die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, oder der Abgeordnete erhält „Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben“ - und das, obwohl ansonsten immer wieder betont wird, dass Abgeordnete keine Beamten sind und auch nicht mit ihnen verglichen werden können.
Im ersten Jahr seiner Mitgliedschaft im Bundestag erhält jeder neu gewählte Abgeordnete zusätzlich einmalig 255,65 Euro.

Zählt man zusammen, was sich zusammenzählen lässt, finanzieren wir für jeden einzelnen Bundestagsabgeordneten monatlich 8.252 € (Grundgehalt sozusagen) + 4.029 Euro (steuerfreie Kostenpauschale) + 1000 Euro (Büroausstattung) + 15053 Euro (für Mitarbeiter) + 619 Euro (BahnCard 1. Klasse) = 28953 Euro. Davon kann der Abgeordnete selbst allerdings nur über 12989 Euro (Grundgehalt, Kostenpauschale und Büroausstattung) frei verfügen. Zusätzlich bekommt er allerdings ein komplett eingerichtetes Arbeitszimmer (54 m²) in Berlin, alle mandatsbedingten Reisekosten und Zuschüsse zu seiner Kranken-/Pflegeversicherung (oder alternativ: Ansprüche aus der Beihilfe) erstattet. Und natürlich haben viel Abgeordnete, wenn man ihre Daten auf der Webseite des Bundestags einmal genauer unter die Lupe nimmt, mehrere (gut) bezahlte Nebentätigkeiten, die - im Gegensatz zu Alg- oder Hartz-IV-Empfängern und Rentnern - nicht auf sein Einkommen angerechnet werden.

Für die 620 aktiven Abgeordneten, die wir zurzeit haben, kommen somit monatlich 17.950.860 Euro zusammen; das sind jährlich 215.410.320 Euro - auch hier wieder: plus Kosten für das komplett eingerichtete Arbeitszimmer in Berlin plus mandatsbedingter Reisekosten plus Zuschüsse zur Kranken-/Pflegeversicherung (oder Beihilfe). Daneben finanzieren wir nach jeder Neuwahl noch das Übergangsgeld für ausgeschiedene Abgeordnete und Monat für Monat die Altersversorgung und das Überbrückungsgeld für ehemalige Abgeordnete. Zu diesen Kosten findet man auf der Webseite des Bundestags leider überhaupt keine Angaben.

Man darf sich also nicht wundern, dass Deutschland nicht mehr aus seinen Schulden herauskommt. Aber wie lauter noch einmal das pauschale Gegenargument der Bundestagsabgeordneten? Wir sollen uns genau überlegen, wie viel uns unsere Demokratie wert ist!

  • Muster:Stimmzettel für den Wahlkreis 12 Schwerin-Ludwigslust-Parchim I -Nordwestmecklenburg
  • hochgeladen von Norbert Höfs
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