Asylrecht und SGB II Leistungen
Unlängst war im Norddeutschen Fernsehen im Nordmagazin am 3.3.2015 um 19:30 ein Bericht über Striesdorf zu sehen. Der Fernsehbericht titelte mit „Skandal mit Wohnungen für Flüchtlinge“.
Thematisiert wurde die Unterbringung von Asylbewerbern. Striesdorf liegt östlich der A 19 in der Nähe von Laage, was unerheblich ist, denn Striesdorf könnte überall in Deutschland sein, denn derzeit scheint eine Flüchtlingswelle über Deutschland zu fegen, die es so seit der Vertreibung aus den Osten nach dem 2.Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Deutschlandweit werden Unterkünfte für Kriegsflüchtlinge, Vertriebene und Menschen in Not gesucht. Die Verteilung Asylsuchender stützt sich auf mehrere Kriterien und wird mit Hilfe des Systems "EASY" (Erstverteilung von Asylbegehrenden) ermittelt. Die Zuteilung zu einer Erstaufnahme-Einrichtungen hängt zum einen ab von deren aktuellen Kapazitäten. Daneben spielt auch eine Rolle, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland des Asylsuchenden bearbeitet wird, denn nicht jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Zudem bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil der Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss und werden nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" festgesetzt. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet.
Dieser Schlüssel ( "Königsteiner Schlüssel") , legt fest wie viele Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen muss. Dies richtet sich nach Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Im Jahr 2015 hat NRW die höchste Quote und Bremen die niedrigste Quote Asylsuchende aufzunehmen.
Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit eine Quote von etwas über 2,04165 % und belegt den hinter Bremen den vorletzten Platz. Was sagt und nun dieser vorletzte Platz? Das es um unser Bundesland scheinbar doch nicht so gut bestellt ist, wie uns die Politiker immer und immer wieder erzählen, denn dieser Schlüssel richtet sich nach Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Im Jahr 2015 hat NRW die höchste Quote und Bremen die niedrigste Quote Asylsuchende aufzunehmen.
Im Bericht wird ein „Neubaublock“ gezeigt der für die Vermietung für die Asylsuchenden vorgesehen ist und deren Mieter mittels „Entschädigung“ von jeweils 2300.-€ aus ihren Mietvertrag entlassen werden sollen. Weiterhin wird im Beitrag mitgeteilt das für die Einrichtung und Renovierung Gelder vom Staat in Höhe von jeweils 5000.-€ bereitgestellt werden. Dabei handelt es sich scheinbar um 14 Wohnungen, womit wird bei einer Summe von ca. 70 000 € wären, dazu kommen die Entschädigungen für den zwangsweisen Umzug, der ja auch übernommen werden soll. Somit haben wir schon eine Summe von 100 000 € die für die Umgestaltung und zur Verfügung Stellung für Wohnraum von Asylsuchenden vorgesehen und schon im Vorfeld bereitgestellt werden. Später kommen ja noch die Kosten der Miete und für die gesamten Nebenkosten hinzu, dazu dürften dann auch noch die Kosten für Energie kommen.
Nun mag es moralisch verwerflich sein, Menschen aus den alteingesessenen Wohnungen zum Umzug zu zwingen, aber es ist für jeden Vermieter ein „Glücksfall“ wenn er seine leerstehenden Wohnungen auf einmal zu moderaten Mieten an den Staat vermieten kann und noch eine Aufbauhilfe bekommt.
Hier soll auch nicht der Vermieter im Focus stehen, sondern der Staat der scheinbar genug Mittel hat um Flüchtlingen unterzubringen, aber nicht genug Mittel für die eigenen Bevölkerung hat, damit diese ein halbwegs sorgenfreies Leben führen können. Tausende Bürger unseres Landes werden mittels Aufforderung zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung aufgefordert, sich einen angemessenen Wohnraum zu suchen, der zu den Richtlinien der jeweiligen Jobcenter passt. Diese Richtlinien legen fest, wie groß eine Wohnung für eine bestimmte Personengruppe sein darf und wie hoch die Neben- u. Heizkosten sein dürfen. Sollte eine dieser Variablen nicht den Vorgaben entsprechen, wird den Hilfebedürftigen nahegelegt sich einen angemessenen Wohnraum zu suchen. Dabei spielt es keine Rolle, dass zu Beispiel die Kaltmiete noch unter diesen Richtwerten liegt, liegen zum Beispiel die Heizkosten über diesen vom Stadt und Land festgelegten Vorgaben, wird zum Umzug aufgefordert oder die betreffende Bedarfsgemeinschaft muss die Differenz aus den SGB II Leistungen aufbringen. Da diese Leistungen bekanntlich so schon nicht ausreichen, dürfte ein Umzug früher oder später unvermeidlich sein.
Wohnt nun ALG I - und zukünftiger ALG II Empfänger der unverschuldet seine Arbeit verloren hat oder durch Krankheit plötzlich und unerwartet nichtmehr berufstätig sein kann in einem Wohnhaus der mittels Kredit gekauft wurde, zeigt sich der Staat nicht so zahlungsfreudig!
Ratenzahlungen für ein Haus werden nur in Ausnahmefällen und unter besonderen Umständen übernommen. Es werden zwar einige Leistungen gezahlt aber ein Betroffener der nicht unmittelbar vor der Rente steht oder wieder Aussicht auf Arbeit in Naher Zukunft hat, wird somit damit rechnen müssen, sein Haus zu verlieren. Der Staat zwingt zwar niemanden zum Umzug aber wenn der Kredit für das Haus nicht mehr getilgt wird, dauert es nicht mehr lange bis das Haus verloren ist. Dies ist auch nicht nur bei Hauseigentum so, sondern auch Mietern geht es an den Kargen, die der Aufforderung zum Umzug nicht schnell genug Folge leisten. Nach Aufforderung zur Senkung der Kosten werden allenfalls noch 4-6 Monate die unangemessenen Kosten übernommen, nach diesem Zeitraum zahlt das Jobcenter nur noch nach den Vorgaben und Richtlinien. Da führt dann oftmals zu Mietschulden die dann zur Kündigung und letztendlich oftmals zu einer Zwangsräumung führen.
In Zusammenhang mit dem Beitrag des NDR wäre es spannend zu erfahren ob die Übernahme der Renovierungskosten von jeweils 5000.- € letztendlich beim Vermieter verbleiben?
Das perfide daran ist doch, dass scheinbar genug Gelder für die Bereitstellung von Wohnraum für Asylanten vorhanden sind, aber die eigene Bevölkerung mittels Richtlinien und Vorschriften der SBG II Gesetzgebung gezwungen wird in nicht mehr ausreichend vorhandenen Wohnraum umzuziehen.
Das dies zu Unmut in der Bevölkerung führt und der Pegida Bewegung Sympathisanten zu spült braucht Niemanden mehr wundern, erstaunlich ist eigentlich die Tatsache, dass es nicht mehr Menschen aus der unteren sozialen Schicht auf die Straße schaffen um ihren Unmut über diese Ungerechtigkeit Ausdruck zu verleihen. Aber scheinbar haben diese Menschen nicht einmal mehr das Geld für eine Fahrkarte oder haben die letzte Hoffnung schon aufgegeben.
Guter Beitrag!
Ich bin gespannt auf die darauffolgende Diskussion!