Frage nach dem Fahrschein - Faustschlag für den Busfahrer
Hier die Pressemeldung der Schweriner Polizei
Zitat "POL-SN: Busfahrer angegriffen
Nr.4483209 | 03.01.2020 | PP HRO | Polizeipräsidium Rostock
Schwerin (ots) - In der heutigen Mittagszeit wurde ein 57-jähriger Busfahrer des
Schweriner Nahverkehrs im Bereich der Haltestelle Stern-Buchholz von einem
Zuwanderer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und verletzt.
Zu dem Streit kam es, weil ein ungültiger Fahrausweis vorgelegt wurde. Ohne
Grund schlug der Tatverdächtige schließlich auf den Busfahrer ein.
Eine RTW-Besatzung brachte den 57-Jährigen zur Untersuchung in die
Helioskliniken. Die Polizei hat eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den
bereits polizeibekannten 18-jährigen Mann aufgenommen.
Den Nahverkehr wird der Tatverdächtige zukünftig nicht mehr nutzen dürfen, er
bekam ein Mitfahrverbot ausgesprochen.Zitat Ende
Hier die Pressemeldung:
Ein polizeibekannter 18-jähriger Zuwanderer erhielt eine Anzeige wegen Körperverletzung!
Nun der "Zuwanderer", ein Wunder das diese Definition überhaupt den Weg in die Pressemeldung fand, hat also eine Straftat begangen, der Gesetzgeber definiert dies , wie folgt:
“Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Die Körperverletzung, wie sie in Paragraph 223 StGB definiert ist, beschreibt den Grad der einfachen Körperverletzung."
Möglicherweise kommt hier auch noch der Straftatbestand "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr " hinzu.
Interessant wäre natürlich auch zu erfahren warum der Mann der Polizei schon bekannt war?
Aber belassen wir es dabei, der Mann ist schon bestraft genug , er darf jetzt ja nicht mehr mitfahren , da ruft er sich bestimmt ein Taxi.....