Ehemalige Schwerin Gartenanlage Marienhöhe e.V.
Das zuständige Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat zweifelsfrei festgestellt, das mit meinem Beitrag, keine Persönlichkeitsrechte Dritte verletzt werden.
Das die Myheimat Mitarbeiter sofort Beiträge entfernen, ist ein Unding und greift massiv in die Pressefreiheit ein. Die Beschwerdeführerin hat gegenüber der Redaktion wissentlich falsche Angaben getätigt und sich strafbar gemacht.
Myheimat sollte sich auch nicht hinter ihren AGB`s verstecken, solche AGB`s und Nutzungsbedingungen öffnen der unberechtigten Zensur Tür und Tor und behindern die Pressefreiheit und das Grundgesetz der freien Meinungsäußerung.
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Schon wieder einmal greift das Team von Myheimat in die Grundrechte der freien Meinungsäußerung ein.Mich erreichte folgende Mitteilung vom Team:
Sehr geehrter Herr Höfs,
wir haben Ihren Beitrag https://www.myheimat.de/de--schwerin--74/kultur/eh... zu Ihrem Schutz soeben in Ihre Arbeitsmappe zurückgeschoben, da die Bilder offensichtlich ohne Einverständnis der Eigentümer:innen veröffentlicht wurden. Sollten Sie ein schriftliches Einverständnis der Eigentümer:innen und/oder des Vereins haben, senden Sie uns dies bitte per E-Mail bis zum 30. Mai 2021 an team@myheimat.de, ansonsten werden wir den Beitrag vollständig von unserem Portal löschen.
Zum Hintergrund: Soweit wir Hinweise oder andere Indikationen bekommen, dass Inhalte von Nutzern gegen Gesetze, unsere AGB oder den Verhaltenskodex verstoßen, behalten wir uns vor Beiträge, auch und insb. zum Schutz des einstellenden Nutzers, zu entfernen. An dieser Stelle verweisen wir nochmals ausdrücklich darauf, dass Sie als Nutzer für die von Ihnen auf myheimat.de eingestellten Inhalte verantwortlich sind (siehe u.a. AGB § 7). Der Nutzer verpflichtet sich u.a., auf den myheimat-Webseiten ausschließlich eigene Inhalte zu veröffentlichen oder solche, für deren Verwendung auf myheimat.de der Nutzer über eine formelle Lizenz oder Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers verfügt (siehe u.a. AGB §4.4 & §4.3).
Wir wurden von einer Eigentümerin einer der Gärten in Ihrem Beitrag kontaktiert, die uns darauf hingewiesen hat, dass eine Veröffentlichung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung erfolgt ist. Zusätzlich wurden wir hinsichtlich Ihres Beitrags darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Vereins nie zugestimmt haben, dass Bilder der Gärten angefertigt und veröffentlicht werden.
Bitte achten Sie bei zukünftigen Veröffentlichungen darauf, dass Sie das Einverständnis der jeweiligen Eigentümer:innen erhalten, wenn es sich um Bilder zu privaten Räumen handelt, bevor Sie derartige Bilder hochladen. Vielen Dank!
Herzliche Grüße,Ihr myheimat-Team
Hier meine Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen das ich kein Einverständnis brauche um Bilder zu veröffentlichen, die in einer öffentlich zugänglichen Gartenanlage aufgenommen werden. Zudem ist die Gartenanlage in keiner Form vor dem Betreten gesichert.
Alle Bilder sind von außerhalb der Gärten, von öffentlich zugänglichen Wegen aus aufgenommen worden, diese Gartenanlage ist ein Teil der Stadt Schwerin.
Bitte teilen Sie mir mit welches Bild oder welche Aufnahmen explizit gemeint sein sollen?
Sollte die Stadt Schwerin bei Ihnen interveniert haben, bitte ich Sie mir dies unverzüglich mitzuteilen, damit ich rechtliche Schritte einleiten kann.
Noch einmal, ich brauche weder das Einverständnis eines Vereins noch eines Einzelnen um Bilder zu veröffentlichen, die vom öffentlichen Raum aus aufgenommen werden.
Allenfalls könnte mit meiner Einwilligung die Entfernung einzelner Bilder erfolgen, aber keinesfalls die Untersagung der Veröffentlichung der Bilder oder des Beitrages.
Ich bitte Sie eindringlich auch die Rechte des freies Journalismus zu beachten die Rechte der freien Meinungsäußerung.
GG Art.5 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen Norbert Höfs
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Wieder wird oder besser wurde eine Gartenanlage in Schwerin dem Verfall überlassen.
Es finden sich immer wieder Wege und Mittel um in Schwerin etliche Gartenanlagen dem Verfall zu überlassen. Die ist kein Zufall sondern gehört zur Stadtplanung der Stadt Schwerin. Es geht wie immer um Grundstücke und damit mit verbunden, um viel Geld.
Marienhöhe ist wieder ein Beispiel dafür, wie man dafür sorgt das bald kein Vögelchen in dieser Stadt singt.
Dieser Raubbau an der Natur setzt sich ungebrochen fort. Etliche Kleingartenanlagen sind oder werden verschwinden. Die Stadt hat mit dem Kleingartenentwicklungskonzept dafür gesorgt, dass der Kleingarten in der Stadt Schwerin keine Zukunft mehr haben wird.
Das 89 Seiten (!) umfassende Pamphlet finden Sie hier: Entwicklungskonzept
Schon der Titel sollte jeden Bürger misstrauisch stimmen, denn Kleingärten werden sich kaum noch in Schwerin entwickeln, deswegen sollte auch der Titel eher lauten Kleingartenabwicklungskonzept.
Man ist vielseitig im Erfinden von Gründen, warum ein Kleingarten kein Kleingarten mehr sein könnte oder besser sein darf. Kein Gemüseanbau ! , die EU haut ja nur jährlich 50 Millionen t auf den Müll, der Rasen zu groß, der nicht genehmigungspflichtige überdachte Freisitz auf der Terrasse zu groß und und und.
Hier ein paar Beispiele was so an Gründen aufgeführt wird:
Ganzjährige Strom- und Wasserversorgung
• Höherer Ausstattungsgrad der Gebäude und damit verstärkte saisonale Wohnnutzung
• PKW – Stellplätze auf dem Grundstück
• Gärten mit Rasenflächen, Ziergehölzbeständen, Nadelgehölzen und Waldbäumen,
kaum noch Obst- und Gemüseanbau
Also bitte, Strom und Wasseranschluss geht ja im 21 Jahrhundert gar nicht, Rasen im Garten- also so was aber auch, höherer Ausstattungsgrad als wo ??, In Zukunft müssen Kleingärtner wohl wieder Schulen, Alters- und Kinderheime mit dem Aller notwendigsten mit Gemüse versorgen.
Dieses ganze Konzept der Stadt Schwerin ist darauf ausgerichtet, den Kleingärtnern die Kleingärten zu nehmen. Man versucht hier auf elegante Art und Weise den Bestandsschutz aus dem Einigungsvertrag aufzuweichen.