Mal etwas grundsätzliches zu Behindertentoiletten !
Mal etwas grundsätzliches zu Behindertentoiletten !
Ja die Toiletten haben eine ganz hohe Priorität für Behinderte, scheinbar kennt man sich aber doch damit nicht aus.
Eine Behinderten Toilette sagt schon das Wort „Nur für Behinderte „ diese haben zum Zweck der Benutzung auch einen eigenen „Euroschlüssel“, ( In ganz Europa zu verwenden1) nicht weil dort etwas geheimnisvolles versteckt ist, sondern weil gerade Behinderte Menschen absolute Sauberkeit benötigen, ein Virus oder eine Infektion kann tödlich enden und natürlich auch eine große genau definierte Bewegungsfläche. Zu diesem Zweck gibt es hier eine DIN Norm DIN 18040, dort kann man nachlesen wie und wie groß diese sein muss. Trotzdem wird in den Städten einfach die Kombilösung angestrebt.
Jede offene Kombi Toilette ist ein Pissoir und erfüllt auf keinen Fall die Richtlinien für eine Behindertentoilette. Selbst wenn man da ein Rollstuhlsymbol anbringt, so bleibt es doch eine öffentliche Toilette und ist für jeden zugänglich. (Fixer, nicht Sesshafte usw.)
Zutritt zu einer Behindertentoilette dürfen nur berechtigte Behinderte die die folgenden Kriterien erfüllen!
Den Schlüssel bekommen Personen, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind, beispielsweise schwer Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer/-innen, Stoma Träger/-innen, Blinde, Hilfsbedürftige und/oder auf eine Begleitung angewiesene Schwerbehinderte sowie Menschen, die unter Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa oder chronischen Blasen-/Darmkrankheiten leiden. Ihr Schwerbehindertenausweis muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Merkzeichen aG, B, H oder Bl
• Merkzeichen G und GdB ab 70 aufwärts oder
• einen GdB von 90 bzw. 100.
Zur Vermeidung von Missbrauch braucht der CBFHerzlich willkommen beim Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e. V. bei der Bestellung des Schlüssels eine Kopie des Schwerbehindertenausweises; bei Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich. Auch bei einer Schlüssel rausgabe müssen diese Kriterien überprüft werden!
Dies alles wird so streng gehandhabt und nur dann ist der Standard Behindertentoilette erfüllt.
Eigentlich ist es doch logisch. Für einen Behindertenparkplatz braucht man einen Parkberechtigungsschein, der wiederum wird nur erteilt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Nicht jeder Behinderte kann dort parken. So ist es bei der Behindertentoilette auch.
Da wurde bei uns eine Mensa gebaut und bei der Einweihung, klopften sich alle
lobend auf die Schultern. Bis ein Behinderter kam und die Mängel, zur Spache brachte. Weitere 90.000. Euro mußten für die Planungsfehler, vom Steuerzahler aufgebracht werden. Das ist aber bei uns in Lehrte "Stand der Technik".