Antragsflut bei Schwerbehindertenausweisen.
Mainz: Die neuesten Zahlen zum Feststellungsverfahren nach dem SGB IX belegen, dass der Schwerbehindertenausweis nach wie vor außerordentlich begehrt ist. Gegenüber 2010 stieg die Gesamtzahl der Erst- und Änderungsanträge im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz um 375 auf 86.504 und damit auf den zweithöchsten jemals erreichten Stand. 19.327 Widerspruchsverfahren bedeuten sogar einen historischen Rekordwert. Darauf weist das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in seinem Newsletter hin.
Auch wenn dazu keine wissenschaftlichen Untersuchungen durchgeführt wurden, gibt es für das LSJV naheliegende Erklärungen für die vermehrten Anträge. Die Zahl der älteren Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nimmt zu. Immer mehr Menschen sind aus wirtschaftlichen Gründen auf Nachteilsausgleiche angewiesen. Die grundsätzliche Besteuerung der Renten macht den Ausweis für einen zusätzlichen Personenkreis interessant. Auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit trägt da zu bei. So hat man die Möglichkeit mit Ausweis und ab 50%, doch noch etwas früher in Rente zu gehen. Sie Bearbeitung dieses Ausweises kann allerdings sehr lange dauern.
Lassen Sie sich umgehend beraten, z.B. VDK oder in einer Selbsthilfegruppe des MMB. (www.mobil-mit-behinderung.de).
Betroffene und deren Angehörige sind herzlich eingeladen.
Wir treffen uns regelmäßig jeden zweiten Samstag im Monat
ab 14- ca.16:00 Uhr
Im Multimediaraum Asklepiusklinik- Fürstenhof, Barrierefrei,
Brunnenallee 39, 34537 Bad-Wildungen.
Klaus-Dieter Dingel,
MMB e.V. Regionalleiter „Nordhessen“
Pommernstrasse 27, 34537 Bad-Wildungen
Tel: 05621-962364 Handy: 0171-1094330
eMail: klaus-dieter.dingel@mobil-mit-behinderung.de
Einige sehen das als Makel an einen Ausweis zu haben. Einige wissen gar nicht, dass man alle 6 Monate einen Veränderungsantrag stellen kann, wenn es einem schlechter geht. Richtig, wer erst mit 50 merkt, dass Er einen Ausweis braucht, hat schon verloren. Was ich da schon für Missverständnisse erlebt habe !!!
Ich habe ein B im Ausweis, kann ich denn jetzt nur noch in Begleitung Auto fahren? usw. Wenn ich ein G habe, kann ich dann auf einen Behindertenparkplatz parken? NEIN uvvm.