myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

10 Jahre ist genug.

  • Fußweg, der laut Gestz 3m breit sein soll, auf 40cm eingeängt.
  • hochgeladen von Klaus-Dieter Dingel

10 Jahre ist genug.
Bereits vor zehn Jahren im April 2002 hat man ein Gesetz in Kraft gesetzt, zum Wohl der Menschen mit einer Behinderung.
Das „Behindertengleichstellungsgesetz“ ab sofort wurden Behinderte Menschen von der Randgruppe in die Mitte der Gesellschaft geholt.
Die Inklusion war geboren.
Doch was heist das? Inklusion bedeutet, das Umfeld passt sich dem Einzelnen an um dessen gesundheitliche Nachteile möglichst auszugleichen.
Eigentlich doch ganz einfach zu verstehen. Das bedeutet das Umfeld wird „ Barrierefrei“.
Tolle Sache, damit das auch so kommt, hat man in die Hessische Bauordnung (HBO) den § 46 Barrierefreiheit eingefügt und den Architekten, Baumeistern und Planern die Aufgabe übertragen, ab sofort alle Objekte, die öffentlich zugänglich sind, Barrierefrei zu bauen. Den Bauämtern gab man die Macht, genau wie den Brandschutz, ab sofort auch die Barrierefreiheit zu überwachen und wer dagegen verstößt, darf sogar mit einem Bußgeld belegt werden. Wie gesagt, das geschah vor 10 Jahren.
Heute nun bekomme ich im Rollstuhl sitzend, Einladungen zu Festlichkeiten und Veranstaltungen, doch wenn ich nachfrage,“ Ist der Veranstaltungsort Barrierefrei“ so bekomme ich nur Achselzucken zu sehen. Auf Nachfrage bei den Gastronomen bekomme ich entweder keine Antwort oder Ausflüchte zu hören. So wollte mich sogar ein Wirt mit dem Rollstuhl die Treppe hoch tragen. Das kann Er mit seinen Bierfässern machen, ich bin ein Mensch und keine Ware.
Diese sogenannten Gastronomen haben noch nicht begriffen, dass wir das Jahr 2012 und nicht 1950 schreiben. Sie wollen Ihre alten und aus der Zeit geretteten Abstellkammern heute noch gewinnbringend vermieten. Zur Barrierefreiheit von Lokalen, denn das sind nun mal auch öffentlich zugängliche Räume, gehört genauso ein Behindertenparkplatz, wie eine nach DIN der HBO vorgeschriebene Behindertentoilette. Wie heist es in der Schankgenehmigung, es müssen Toiletten vorhanden sein.
Traurig ist auch das Verhalten der Mitmenschen gegenüber einem Rollstuhlfahrer. Da wird teilweise mit Ihm in Kindersprache kommuniziert oder wenn ein Partner anwesend ist wird nur dieser angesprochen, denn die Zunge des Rollifahrer muss ja gelähmt sein, sonst würde Er ja nicht im Rollstuhl sitzen. Das ist die Logik einiger Leute. Dabei, wenn jeder mal ehrlich nachdenkt, so kennt Er mindestens einen Menschen, der auch ein Handicap hat. Über 14 Millionen Menschen mit einem Behindertenausweis können sich nicht verstecken.
Nun noch einen Satz von Richard von Weizsäcker: Nicht behindert zu sein ist ein Geschenk, was einem jederzeit genommen werden kann.
Ich wünsche allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
Ihr Klaus-Dieter Dingel

  • Fußweg, der laut Gestz 3m breit sein soll, auf 40cm eingeängt.
  • hochgeladen von Klaus-Dieter Dingel
  • Bild 1 / 13
  • Behindertenparkplatz der nach DIN 18024 3,5m breit und 5,00m tief sein soll.
  • hochgeladen von Klaus-Dieter Dingel
  • Bild 3 / 13
  • onfortabeler Buseinstieg für Rollifahrer. Der Bahnsteig muss laut Gesetz 2,5m Tief sein.
  • hochgeladen von Klaus-Dieter Dingel
  • Bild 5 / 13
  • Schräglage inbegriffen, so rutscht man mal eben mit dem Rollstuhl auf die Fahrbahn.
  • hochgeladen von Klaus-Dieter Dingel
  • Bild 8 / 13
  • Für einen neuen Radweg gab es Geld vom Staat, da muss halt auf der anderen Seite der Fußweg weichen.
  • hochgeladen von Klaus-Dieter Dingel
  • Bild 10 / 13
  • iese Wasserrinne soll eine Blindenleitlinie darstellen....
  • hochgeladen von Klaus-Dieter Dingel
  • Bild 12 / 13
  • Wenn nun ein Blinder wirklich sich daran orientieren würde, so würde E über die falschen Bänke stolern in mit seinem Führungsstock im Kanalschacht landen. Dann ist Er nicht nur Blind, sondern auch noch Hilflos.
  • hochgeladen von Klaus-Dieter Dingel
  • Bild 13 / 13

Weitere Beiträge zu den Themen

RollstuhlBehinderungLandesbauordnungUN-BRKBehindertengleichstellungsgesetzBarrierefreiheit

4 Kommentare

Liebe Christine,
ich hoffe es wird nun doch bald zügig gehen. Ich fahre am 29.11 zu Hubert Hüppe nach Berlin (Bundes Behindertenbeauftragten der Bundesregierung). Dort werden wir einen Forderungskatalog übergeben und besprechen. Drück die Daumen. Es kann nur besser werden.

Guter Artikel!

> "Nicht behindert zu sein ist ein Geschenk, was einem jederzeit genommen werden kann."

Stimmt.

> "Ich wünsche allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit."

Danke, gleichfalls :)

Danke Andreas.

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite