Dorferneuerung startet im Südharz - Scharzfeld, Barbis, Bartolfelde und Osterhagen
Bürgermeister laden zur 1. Bürgerversammlung ein
Herzberg/Bad Lauterberg. Mit einer Bürgerversammlung startet die Planungsphase für die Dorferneuerung in der „Region Südharz“. Dazu gehören die Ortschaften Scharzfeld, Barbis, Bartolfelde und Osterhagen. Die Bürgermeister Dr. Thomas Gans aus Bad Lauterberg im Harz und Lutz Peters aus Herzberg am Harz laden gemeinsam alle Ortsbewohner am Dienstag, den 18. November 2014, 19:00 Uhr, in das Große Schützenhaus, Am Anger, in Bartolfelde ein.
Im Mai hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer die Dorfregion Südharz in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen >aufgenommen. Früher gab es die Dorferneuerung für Einzeldörfer. Seit zwei Jahren werden nur noch Dorfregionen aufgenommen, die von gleichartigen Problemen betroffen sind. Daher haben sich die Städte Herzberg am Harz und Bad Lauterberg im Harz 2013 entschlossen, für die vier Dörfer einen gemeinsamen Förderantrag zu stellen.
Für die Zukunftssicherung der Dörfer werden viele aktive Mitstreiter gebraucht, denn diese Anstrengung ist nur gemeinsam zu bewältigen. Hierzu gibt es in den Ortschaften schon gute Beispiele. Diese Kräfte gilt es zielgerichtet zu bündeln. Darum erhoffen die Bürgermeister eine gute Teilnahme an der Bürgerversammlung.
In der Versammlung wird das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig die Zielsetzung der gemeinsamen Dorfentwicklungsplanung aus Sicht des Landes benennen. Die beauftragten Planer vom Büro mensch und region aus Hannover stellen die kommenden Arbeitsschritte der sogenannten Planungsphase vor. Sie werden an Beispielen aus anderen Ortschaften zeigen, welche Veränderungen möglich sind.
Nach der Planungsphase, in der sowohl örtliche als auch überörtliche Projektideen gesammelt und bewertet werden, erfolgt die Förderphase, in der dann auch private Hausbesitzer Förderanträge stellen können.
Im Vorfeld zu dieser Auftaktveranstaltung auftretende Fragen können unter Telefon-Nr. 05521/852-150 oder 153 geklärt werden.