Was ist eigentlich daraus geworden?
Zertifizierung als Kneippheilbad
Bad Lauterberg. Nachdem es bei der Überprüfung für eine weitere Zertifizierung zu Beanstandungen kam, wurde der Stadt Bad Lauterberg Zeit eingeräumt, diese zu beseitigen und damit die Voraussetzungen für eine weitere Anerkennung als Kneippheilbad zu schaffen. Der Bürgermeister gab sich optimistisch, alle Beanstandungen fristgerecht zu erledigen. Dafür mussten allerdings einige Dinge angeschafft und auch aufgestellt werden. Da das erforderliche Material nach Aussage des Bürgermeisters nicht rechtzeitig zu bekommen war, wurde eine Verlängerung für die Abnahme bis zum Jahresbeginn 2023 beantragt.
Schon seit einigen Jahren wurden von der Wählergruppe im Rat (WgiR) schadhafte Parkbänke angesprochen und um Instandsetzung bzw. Neubeschaffung gebeten. Doch immer wieder wurde das Thema abgetan. Nichts geschah, um den Zustand der Bänke zu verbessern bzw. diese zu pflegen und zu erhalten.
Zudem gab es Anmerkungen, dass Parkbänke noch ausreichend vorhanden sind.
Dann passierte etwas Seltsames! Die Verwaltung beantragte eine überplanmäßige Auszahlung von 90.000 € für die Sicherstellung der Zertifizierung als staatlich anerkanntes Kneippheilbad. In diesem Zusammenhang würden auch 90 Sitzbänke im Kurpark für 48.000 € benötigt. In einer Auflistung, was für eine Anerkennung als Kneippheilbad benötigt wird, werden unter Punkt 10 eben diese Parkbänke mit angeführt. Klar, dass der Rat die überplanmäßige Auszahlung von 90.000 € und damit auch die 48.000 € für neue Parkbänke zur Sicherstellung einer Anerkennung als staatlich anerkanntes Kneippheilbad zur Verfügung gestellt bzw. beschlossen hat.
So weit so gut - wenn da nicht in einer späteren Ratssitzung der Bürgermeister auf Nachfrage erklärte, dass die neuen Parkbänke für die Zertifizierung überhaupt nicht notwendig sind. Ja was denn nun? Nicht notwendig bedeutet ja, dass der Bürgermeister eine überplanmäßige Auszahlung mit einer falschen bzw. nicht stimmigen Begründung in Höhe von 48.000 € beantragt hat. Aber warum? Sollten so Versäumnisse elegant und ohne weitere Erklärungen umschifft und Finanzmittel aus dem Haushalt auf einfache und schnelle Weise freigeschaufelt werden?
Die WgiR hat erst kürzlich in einer Bauausschusssitzung zu diesem Thema eine Nachfrage gestellt. Grund dafür war, dass die Ausschreibung bezüglich der Parkbänke noch als unerledigt geführt wird. In diesem Zusammenhang wurde auch nach der Begründung für die überplanmäßige Auszahlung gefragt. Doch es gab nur die oberflächliche Antwort, dass dies doch nicht mehr relevant ist.
Das allerdings sieht die WgiR ganz anders. Zumal man über diese Art zu Handeln auch ganz anders nachdenken könnte. Wenn bei der Begründung für eine überplanmäßige Auszahlung von Haushaltsmittel "seltsame" Erklärungen abgegeben werden, dann sollte das den ganzen Rat und nicht nur die WgiR interessieren. Mindestens eine Aufforderung, zukünftig stimmige Begründungen abzugeben, wäre hier angesagt.
An einigen anderen Stellen laufen die Dinge leider auch nicht so wünschenswert. Anträge werden nicht oder nur viel zu langsam erledigt. Darunter leider auch die Bearbeitung von Bauplanungen, die für Investoren in unserer Stadt besonders wichtig sind. Leider aber auch Maßnahmen, die für unser Schwimmbad Vitamar von besonderer Wichtigkeit sind.
Pressemitteilung Nr. 6 der Wählergruppe im Rat vom 15.03.2023
Fotos: Bernd Jackisch für WgiR
Bild 01: Die aktuell im Kurpark vorhandenen ungepflegten Parkbänke sind für die Gäste eine Zumutung.
Bild 02: Letztmalig wurden im Winterhalbjahr 2016/2017 einige Bänke überholt und unsachgemäß neu gestrichen, die Farbe blätterte sofort wieder ab.
Bild 03: Nach wie vor fehlen zahlreiche Bänke, ihre vorgesehenen Stellplätze sind leer.
Haben die Stadträte keine Informationen darüber, ob die Zertifizierung erfolgt ist? Darüber muß man sie doch informieren. Notfalls müßte man einmal die zertifizierende Behörde um Auskunft bitten. Auch die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was hier der Sachstand ist. Auch was mit dem Geld passiert ist, muß offengelegt werden. Es muß mitgeteilt werden, welche Beanstandungen schriftlich vorlagen und wie man die Mängel behoben hat. Das Zertifikat muß offen ausgelegt werden. Und wenn das nicht erfolgt, dann muß die Behörde um eine Kopie ersucht werden, die man dann im Internet veröffentlicht.