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WgiR nimmt Stellung zu den Ereignissen im Rat rund um die Widmung der Straßen auf dem Bühberg

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Bad Lauterberg. Mal wieder steht Bürgermeister Dr. Thomas Gans massiv in der Kritik. In der Ratssitzung am Donnerstag hat er mit seiner dreisten und hinterlistigen Vorgehensweise den Beschlussvorschlag „Widmung der Straßen auf dem Bühberg“ einfach auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl im Bauauschuss und auch im Verwaltungsausschuss dieser Antrag vertagt wurde. Außer der SPD hat wohl niemand damit gerechnet. Hintergrund für die Vertagungen waren fehlende Informationen. Beide Ausschüsse forderten zuvor den Bürgermeister auf, beim Land Niedersachsen (derzeitiger Eigentümer) nachzufragen und einwandfrei zu klären, wie bzw. wer zukünftig die Straßenbaulast zu tragen hat und wie hoch ein eventueller Kaufpreis für die Straßen sein wird. Diese geforderten Angaben konnte der Bürgermeister am Donnerstag noch nicht liefern. Obwohl er schon seit April an dem Thema herumdoktert hat er es nicht geschafft, eine umfassende und aussagekräftige Beschlussvorlage vorzulegen.

Ohne hinreichende Informationen und mögliche rechtliche Folgen, die sich daraus für die Stadt und auch für die Anlieger ergeben könnten, kann doch aber der Rat keinen vertretbaren Entschluss fassen. Ohne abgeschlossene Vorbereitung im Hauptausschuss wäre am Donnerstag zudem auch gar kein gültiger Beschluss möglich gewesen. Als Bürgermeister hätte er das eigentlich wissen bzw. nachdem er von Volker Hahn darauf hingewiesen wurde, wenigstens sofort prüfen müssen.
Nein, er hatte anderes im Sinn. Deshalb erklärte er vermutlich auch kurz vor der Sitzung dem Ratsvorsitzenden Rolf Lange auf dessen Nachfrage, dass dieser Tagesordnungspunkt doch behandelt werden müsse und verunsicherte ihn dadurch merklich. So kam für die meisten Ratsmitglieder überraschend dieser Beschlussvorschlag durch das eigenmächtige Handeln des Bürgermeisters doch zur Sprache. Im ersten Augenblick dachte die WgiR Fraktion noch, dass der Verwaltungschef jetzt die geforderten Informationen liefern würde, doch er verlas nur die unveränderte Verwaltungsvorlage und wollte den Rat durch die einbestellten Anhänger unter Druck setzen und zu einem Beschluss drängen.
Mit dem Land hatte er nicht gesprochen, stattdessen aber, so zumindest wurde es der Wählergruppe aus zuverlässiger Quelle berichtet, verabredete er sich mit Anhängern der SPD und Bewohnern des Bühbergs und beorderte diese zur Einwohnerfragestunde ins Rathaus.
So ein Verhalten und unangemessenes Vorgehen, wie es der Bürgermeister Dr. Gans an den Tag gelegt hat, gab es im Bad Lauterberger Rat noch nie.
Doch wer derart gegen die Absprachen im Verwaltungsausschuss arbeitet, darf sich nicht wundern, wenn jegliches Vertrauen verloren geht und über Konsequenzen nachgedacht wird.
Für die Wählergruppe im Rat stellt dieses Vorgehen des Bürgermeisters eine erneute, sicherlich auch bewusste und gewollte Umgehung – also eine Missachtung – des Rates dar.
Ähnlich hatte Dr. Gans bereits nach dem Vertagungsbeschluss des Hauptausschusses für die Satzung zur Einwohnerbefragung gehandelt. Auch da ignorierte er den Beschluss, handelte ebenfalls eigenmächtig und leitete die Durchführung der Befragung ein.
Wer so stark eigennützig bzw. parteiorientiert arbeitet, zeigt nur zu deutlich, dass er für das Amt eines Bürgermeisters ungeeignet und damit fehl am Platz ist. Kein Wunder also, wenn schon Bürger in der Einwohnerfragestunde ihn nach personellen Konsequenzen fragen.

Für die Fraktion der WgiR

Volker Hahn

Pressemitteilung Nr. 21 der WgiR vom 29.10.2017

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3 Kommentare

Nun ist es ja nichts Neues, dass die WgiR sich weit aus dem Fenster lehnt, ihre Rechtsauffassungen aber von übergeordneten Behörden nicht unbedingt geteilt werden. Es ist schon auffällig, wie durch gezielte Wortwahl Stimmung gemacht wird: Da wird an Problemen herumgedoktert - natürlich hätten unsere Politprofis der WgiR so kleine Probleme selbst längst gelöst, es werden "Anhänger einbestellt" und "Bewohner des Bühberges" zur Ratssitzung "einbeordert", um Druck zu machen. Dass Einwohner der Stadt, die von solchen Beschlüssen direkt betroffen sind, von ganz alleine zu Ratssitzungen kommen, so wie das zu Zeiten der Diskussion um die Schulen ja auch war, scheint der WgiR nicht in den Sinn zu kommen.
Auch scheint es der WgiR nicht klar zu sein, wie kompliziert die Sachlage eigentlich ist. Hat der Verwaltungsausschluss dem Rat die Empfehlung zur Vertagung gegeben? Oder hat der VA seinen eigenen Beschluss zur Sache ausdrücklich vertagt? Nur im zweiten Fall hätte sich der Rat nicht damit befassen dürfen. Aber wie auch immer: Die WgiR hätte im Rat einen Antrag zur Tagesordnung stellen können, das Thema zu streichen. Hat sie?
Und wie sie dazu kommt, eine Missachtung des Rates zu sehen, wenn ausgerechnet der Rat eingebunden werden soll, erschließt sich mir auch nicht.
Vollkommen irre wird die Pressemitteilung aber, wenn wider besseres Wissen behauptet wird, es habe Unregelmäßigkeiten bei der Einwohnerbefragung gegeben. Die WgiR beweist leider wieder einmal ihre eigene Ahnungslosigkeit und zeigt sich als schlechter Verlierer. Die angeblich vom BM nicht berücksichtigte Vertagung der Abstimmung über die Satzung dieser Einwohnerbefragung ist schon deswegen völlig uninteressant, weil eine Einwohnerbefragung gar keiner Satzung bedarf. Es wurde abschließend von der Kommunalaufsicht festgestellt, dass keine Formfehler vorliegen. Punkt. Einmal mehr zeigt die WgiR damit, dass es ihr nicht um inhaltliche Auseinandersetzungen geht, sondern um Diffamierung, Nachtreten und sonst nichts. Warum sie überhaupt gegen die Bürgerbefragung war, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, sie, die doch immer so für Bürgerbeteiligung ist (wenn die Bürger sicher ihrer Meinung sind ...), wird wohl immer ihr Geheimnis bleiben.
Abschließend möchte ich bemerken, dass es mich anödet, wie in diesem Rat immer mehr nur gegeneinander gearbeitet wird, anstatt im konstruktiven Miteinander nach Lösungen für die Probleme dieser Stadt zu suchen. Der derzeitige Umgang der RatsHERREN untereinander und mit der Verwaltung (Die viel zu wenigen Damen können sich nämlich benehmen!) ist mehr als geeignet, genau die Politikverdrossenheit aufkommen zu lassen, die von der WgiR immer beklagt wird. Merke: In einer Demokratie darf jeder seine Meinung sagen - es ist aber nicht garantiert, dass alle meiner Meinung folgen! Andere Städte in der Nachbarschaft sollten uns da Vorbild sein.
Dr. Reiner Schenk

Sehr geehrter Herr Dr. Schenk,
lieber Reiner,
zur Darstellung gehört tunlichst umfassende Information. Nach meiner Erinnerung hast Du Dich bei der Abstimmung zum Tagesordungspunkt „Bühberg“ im Bauausschuss der Stimme enthalten und die Gründung einer Genossenschaft durch die Anlieger (z. B. für den Winterdienst) angeregt. Auch im Verwaltungsausschuss bist Du Mitglied und warst folglich über die Vertagung des TOP Bühberg informiert. An der Ratssitzung hast Du bekanntlich kurzfristig nicht teilgenommen bzw. die Sitzung verlassen. Wie die Beratung verlaufen ist, weist Du folglich nur aus der Zeitung bzw. aus Dritter Hand. Mehr als übel ist bei mir die Äußerung eines Bewohners des Bühbergs angekommen, der die Ratsmitglieder in unflätiger Art und Weise angegangen ist und behauptet hat, dass er über die Eigentumsverhältnisse am Bühberg nicht informiert gewesen sei. Die Aussage des Anliegers ist mehr als fraglich, da er bedingt durch seine frühere berufliche Tätigkeit bestens informiert sein musste. Vielleicht wollte er als Mitglied des örtlichen SPD Vorstandes für seine Partei und seinen persönlichen Vorteil Stimmung machen? Nach meinen Informationen wurde die WgiR nach der Ratssitzung von einigen Anliegern auf eigenartige Vorgänge im Vorfeld der Ratssitzung hingewiesen. Weder die Ratsmitglieder der CDU, der BI und der WgiR hatten mit dem dreckigen Schachzug des Bürgermeisters, mit einem Trick und einer falschen Behauptung den Beratungspunkt auf der Tagesordnung zu belassen, gerechnet. Sie wurden von ihm im wahrsten Sinn des Wortes aufs Kreuz gelegt. Das wird dem Bürgermeister nicht zweimal gelingen.
Zur Rechtsmässigkeit der Einwohnerbefragung gibt es nach wie vor zwei gegensätzliche Rechtseinschätzungen. Der von der WgiR beauftragte Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist nach nach wie vor der Auffassung, dass die Durchführung der Befragung fraglich und mit Recht und Gesetz nicht vereinbar ist. Als Kaufmann bin ich es gewöhnt Vorteile und Nachteile meines Handelns gegeneinander abzuwägen. Aus diesem Grund habe ich mich gegen eine Klage vor dem zuständigen Gericht ausgesprochen.
Ich würde mich an Deiner Stelle zuerst einmal mit mir selbst beschäftigen, bevor ich anderen „eine vollkommen IRRE Pressemitteilung, Diffamierung, Nachtreten etc.“ vorwerfen würde. Selbstkritik und Belastbarkeit gehören aber bekanntlich eher zu Deinen Schwachstellen. Die Gründe die aus Sicht der Vertreter der WgiR gegen die Durchführung einer BÜRGERbefragung sprachen, kannst Du im Protokoll des Februar Ratssitzung nachlesen.
Du bist mir in der Vergangenheit NICHT durch Kompromissbereitschaft und -Fähigkeit aufgefallen. Wie Du darauf kommst, dass sich die (SPD) Ratsdamen besonders gut benehmen können erschließt sich mir in keiner Weise. Die Realität ist eine andere. Hast Du den von Frau Teyke vor gut zwei Jahren gegen mich angezettelten üblen Rufmordversuch, der erst nach Stellungnahme durch die zuständige Staatsanwaltschaft bereinigt werden konnte, vergessen? Ist Dir entgangen, dass sich Frau Rien vor kurzem wider besseres Wissen in einer Ratssitzung weit von der Realität entfernt hat? Wenn Du mit Deiner positiven Einschätzung die CDU Ratskollegin Frau Kinne gemeint hast, gebe ich Dir Recht. Du hast Recht, dass die Politik auch ein Wettstreit der Meinungen ist. Im Gegensatz zu Dir kann ich gut damit umgehen, nicht immer zu den Gewinnern zu gehören. Das es in den Räten einiger Nachbarstädte besser läuft ist unbestritten. Es wäre gut, wenn auch Du zu einem positiven Miteinander beitragen würdest und nicht mit einseitigen, aus meiner Sicht unausgegorenen Meinungsäußerungen, zur Verunsicherung und Belastung beitragen würdest. Es erschließt sich mir zur Zeit noch nicht welche Vorteile Du Dir davon versprichst, wenn Du Dich zum Sprachrohr Deiner Gruppe mit der SPD und dem SPD Bürgermeister machst.

Sehr geehrter Herr Schenk,

ihr Kommentar in allen Ehren, jedoch entsprechen ihre Gedankenspiele nicht der Realität. Schon der erste Satz läßt viele Zweifel aufkommen. Sie MÜSSEN einfach zur Kenntnis nehmen (wie SO OFT), das die Rechtsauffassung von WgiR bezüglich der Einwohnerbefragung (hier gehe ich einfach mal davon aus, das Sie das meinen) von einem Professor der Rechtswissenschaft – hier Verwaltungsrecht – eingehend geprüft wurde, mit dem Ergebnis, dass der JA vertagt und der Rat keine Einwohner- sondern Bürgerbefragung beschlossen hatte. Vorenthalten wurde dem Rat auch, dass für eine Einwohnerbefragung es keine Satzung lt. NkomVG mehr geben wird. Und genau diese Problematik hat der Bürgermeister dem Rat NICHT mitgeteilt. Dabei hat der Hauptverwaltungsbeamte eine Informationspflicht - dies ist im NKomVG herauszulesen. Es ist also eine Bringschuld und keine Holschuld, wie Sie schon einmal in den sozialen Medien mitgeteilt haben. Das die Kommunalaufsicht den wankenden Bürgermeister stützt, ist ebenfalls nachvollziehbar. Intern hat WgiR, auf Grund der damaligen Kürze der Zeit beschlossen, eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht durchzuführen.

Sie unterstellen der WgiR aber, dass wir mit Rechtsauffassungen übergeordneter Behörden (wohl hier der Landkreis Göttingen. Frei nach dem Motto: wir haben immer Recht. Leider ist das nicht so, denn auch dieser macht seine Fehler, wie ein Landgerichtsurteil bzgl. von Hartz IV-Verordnungen ans Licht brachte) so unsere Probleme haben. Ich muss Sie enttäuschen, das haben wir nicht. Sie können sich also beruhigt zurücklehnen und durchatmen.

Nochmals Satzung: momentmal mal, da fällt mir noch was ein. Im Sitzungskalender – den Sie mir ja wärmstens empfohlen haben – des Monats Mai Pkt. 10 ist ja eine Satzung veröffentlicht worden. Wie geht das, wenn man KEINE benötigt, wie Sie behaupten. Hat die rechte Hand, der linken Hand nicht vertraut oder gab die Informationen dort auch NICHT weiter. Erklären Sie mir bitte diesen Zwiespalt.

Entschieden zurückzuweisen ist der Punkt Diffamierungen oder das Nachtreten der WgiR, womit eine inhaltliche Auseinandersetzung nicht zustande kommt. Ich zeige Ihnen ein Beispiel auf, wie es nicht laufen sollte: Wie besessen Sie waren, der Bevölkerung mitzuteilen, dass für das Installieren von Ortsräten zuerst bis 100.000 Euro, dann urplötzlich 70.000 Euro und am Ende, so ihre Aussagen, 50.000 Euro kosten würden. Wir dagegen haben von vornherein gesagt, dass die Kosten von 15.000 bis zu 25.000 Euro (das ist schon sehr hochgegriffen!) betragen würden. Meinen Sie solche inhaltlichen Auseinandersetzungen – dann gute Nacht für Sie und den Genossen. Fazit: Nee, solche Unterhaltungen greifen ins Leere.

Kommen wir zum Punkt Bühberg. Ja, ich gebe Ihnen recht, wenn Sie schreiben, aus Eigeninteresse wohne ich der Sitzung bei. Ist das aber wirklich so geschehen? Mitnichten, a.) weil im VA Thema vertagt wurde (im heutigen Teil des HK durch CDU bestätigt!!!!!) und b.) weil der Punkt Widmung Bühberg erst kurzfristig auf die Tagesordnung gebracht wurde. Ist so schnell – ohne Mundpropagando – die Anhängerschaft zu mobilsieren? Für wie dumm halten Sie eigentlich die WgiR, die dieses Geschachere durchschaut und auch von anderen Bewohnern bestätigt wurde. Weitere Erklärungen erspare ich mir.

PS: Es ist MEINE persönliche Meinung und nicht die von WgiR.

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