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Was nicht in der Tagespresse stand - erneut Amtszeitverlängerung des Bürgermeisters in Bad Lauterberg beschlossen!

Bad Lauterberg. Wie eine Formsache wurde in der Ratssitzung am 25.03.2021 der Beschluss über den Wahltermin zur Bürgermeisterwahl mal eben schnell abgehandelt. Doch was bedeutet das jetzt im Gesamtzusammenhang?

1. Die Amtszeit des Bürgermeisters wird erneut verlängert. Er bleibt bis zum Amtsantritt einer neuen Bürgermeisterin bzw. eines neuen Bürgermeisters weiter im Amt.

2. Da die Bürgermeisterwahl nunmehr am 12.09.21 als reguläre Direktwahl stattfindet, kann die/der etwaige Nachfolger/in das Amt aber erst mit dem neu gewählten Rat antreten. Das bedeutet widerum, dass dies nicht zeitnah nach der Wahl, sondern erst am 01.11.2021 erfolgen darf.

3. Die Bürger*innen konnten weder bei der ersten Amtszeitverlängerung 2019, noch bei dieser weiteren Wahlaufschiebung mitentscheiden.

4. Somit bleibt der Bürgermeister noch weitere „sieben Monat“ im Amt.

Dass die Amtszeit des Bürgermeisters längst zu Ende war, wissen viele Einwohner nicht. Nur die Ausnahmeregelung "Fusionsgespräche zu führen" ermöglichte den Beschluss für die erste Amtszeitverlängerung. Diese erste Amtszeitverlängerung wurde mit nur 13 von 21 Stimmen im Rat gefasst, die Bürger*innen durften oder sollten nicht mitentscheiden. Eine von der WgiR auch deshalb geforderte Einwohnerbefragung darüber, ob überhaupt über eine Fusion verhandelt werden soll, wurde von der Ratsmehrheit (vorsorglich) abgelehnt. Der Rat hatte aber Fusionsverhandlungen für eine sogenannte "Dreierfusion" beschlossen. Nachdem Bad Sachsa ausgestiegen war, hätte es nach Meinung der WgiR entweder einen neuen Beschluss für eine "Zweierfusion" geben, oder eine Bürgermeisterwahl stattfinden müssen. Doch auch das wollte die Ratsmehrheit nicht und ermöglichte so, dass quasi eine weitere Verlängerung der Amtszeit gesichert war.

Als am 12.02.2021 auch Walkenried die Verhandlungen beendete, fand überraschend keine Ratssitzung in Bad Lauterberg statt. Corona kann nicht der Grund dafür gewesen sein! Die Inzidenzzahlen lagen im Vergleich zur März-Sitzung deutlich niedriger und die WgiR hatte dies auch nicht gefordert. Also warum keine Sitzung?
Die Antwort ist einfach – weil man sonst ohne Probleme vor den Sommerferien eine Bürgermeisterwahl hätte durchführen können. Die Kosten wären neutral geblieben, da die reguläre Bürgermeisterwahl im Jahr 2019 nicht stattgefunden hatte.

Die WgiR ist davon überzeugt, dass eine Amtszeitverlängerung von Anfang an ein erklärtes Ziel gewesen war. Schon im Beschluss am 25.04.2019 wurde (vorsorglich) bis zum 31.10.2021 auf eine Bürgermeisterwahl verzichtet. Also genau so lange, wie es jetzt mit den Wahlaufschiebungen erreicht wurde.

Somit muss das traurige Fazit gezogen werden, dass die Ratsmehrheit aus SPD und CDU keine zwei Minuten benötigte, um die Bürger*innen von der Wahlurne fernzuhalten. Welche Gedanken da bei ihnen eine Rolle gespielt haben, wurde nicht gesagt.

Pressemitteilung Nr. 82 der Wählergruppe im Rat vom 2.4.2021

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