Was in der Tageszeitung nicht berichtet wird: Antrag der WgiR auf öffentliche Debatte über die Gestaltung des Rathausgeländes mal wieder ausgeblendet
Bad Lauterberg(bj). Über die jüngste Ratssitzung am 23.01.2020 war zwar am 27.01.2020 ein längerer Bericht in der kreisweit erscheinenden Tagezeitung zu finden - nicht mit einem Wort wurde allerdings der Antrag zur Tagesordnung der Fraktion „Wählergruppe im Rat“ erwähnt.
Gefordert wurde erneut eine öffentliche Debatte, da bereits wieder eine Beschlussvorlage über den Verkauf in NICHTÖFFENTLICHER Sitzung behandelt werden sollte. Erneut wies die WgiR auf den Öffentlichkeitsgrundsatz beim derartigen Vorhaben hin und forderte das auch ein. Gerade wegen des geplanten Verkaufs der städtischen Grundstücke um das Rathaus waren zahlreiche Besucher in der öffentlichen Ratssitzung erschienen, die vor Wochen gemeinsam den Einwohnerantrag formulierten und mit weit mehr Unterschriften als nötig amtlich durchsetzten.
Wie der Fraktionsvorsitzende der WgiR Volker Hahn zu dem Antrag ausführte, gehört der Öffentlichkeitsgrundsatz zu den wesentlichen Bestimmungen des Kommunalrechts. Seine Einhaltung ist bei derartigen Planungsvorhaben UNVERZICHTBAR. Ausnahmetatbestände, so Hahn weiter, also die berechtigten Interessen Einzelner oder das Wohl der Allgemeinheit, sieht die WgiR aber in dieser Angelegenheit nicht, bzw. nicht mehr gefährdet. Die heranzuziehenden Tatbestände, welche einen Ausschluss der Öffentlichkeit begründen könnten, sind dem Rat und zum Großteil der Öffentlichkeit längst bekannt.
Sofort meldete sich Michael Schmidt von der Stabsstelle/Verwaltung zu Wort und plädierte nachdrücklich für den Ausschluss der Öffentlichkeit. Er versuchte das anhand von Gerichtsurteilen zu untermauern. Dabei ging er sogar soweit, dass er die Ratsmitglieder davor warnte, aus nichtöffentlichen Sitzungen Informationen preiszugeben und drohte mit hohen Bußgeldern. Immer wieder beachtlich, was im Stadtrat von Bad Lauterberg passiert, ohne dass die Presse darüber berichtet.
Unerwartet ergriff Ratsherr Horst Tichy (CDU) zu diesem Thema zuerst das Wort und unterstützte die Forderungen der WgiR nach „Öffentlichkeit“ beim Verkauf des Rathauses und des Grundstücks Ritscherstraße 6 und 8. Wie er unter anderem anmerkte, könne und solle man natürlich über alles öffentlich diskutieren. Der Bürger solle und müsse doch die entscheidenden Gründe für einen Ratsbeschluss kennen. Dass nicht ausnahmslos alles in der Öffentlichkeit besprochen werden soll, dass sei ja in dem Antrag der WgiR nicht gefordert. Auch er könne das Vorgehen der Verwaltung nicht verstehen und bezeichnete es als unglücklich.
Plötzlich schloss sich sogar der SPD Fraktionsvorsitzende Holger Thiesmeyer auch dem Antrag an. Zwar wollte er wieder einige Formulierungen geändert haben, war aber mit einer öffentlichen Debatte in der nächsten Ratssitzung einverstanden. Selbst Bürgermeister Dr. Gans merkte an, dass er ja zur nächsten öffentlichen Ratssitzung vervollständigte Entwürfe der möglichen Investoren/Planer mitbringen könne, um sie im Rat zu beraten. Die auf der öffentlichen Bauausschusssitzung vorgestellten Pläne und Zeichnungen, so der Verwaltungschef, waren aus Zeitgründen zum Teil mit „heißer Nadel gestrickt“ und noch ungenau. Dann, so Dr. Gans, können die Ratsmitglieder entscheiden „was gefällt“. Einzig die Bürgerinitiative konnte das Quengeln nicht lassen und suchte nach einem Haar in der Suppe, anstatt sich ganz einfach für eine öffentliche Debatte auszusprechen. Schade!
Da sich herausstellte, dass nunmehr kein Beschluss mehr über den Verkauf gefasst werden soll und der Rat sich in dieser Angelegenheit für eine große Öffentlichkeit ausgesprochen hat, konnte die WgiR sogar ihren Antrag zur Tagesordnung zurücknehmen.
Auch im Interesse der Bürger, die mit weit über eintausend Unterschriften den Einwohnerantrag durchsetzten, wird die WgiR die weitere Entwicklung aufmerksam und kritisch verfolgen.