myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Vor Weihnachten noch eine Ratssitzung terminiert

  • Sämtliche Kosten für den Winterdienst (Schneeräumung und Abfuhr, Streudienst) werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
  • hochgeladen von Bernd Jackisch


Allerdings keine Geschenke zu erwarten

Bad Lauterberg (bj). Am Donnerstag, 20. Dezember, um 18 Uhr, tritt der Stadtrat Bad Lauterberg noch einmal zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Keinesfalls kann der Rat bei dieser vorweihnachtlichen Sitzung Geschenke an die Bürger verteilen - genau das Gegenteil ist der Fall. Nach dem fast alle Einwohner schon mit steigenden Kraftstoff-, Energie-und Versicherungskosten konfrontiert sind, befasst der Stadtrat allein bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr mit fünf Tagesordnungspunkten, deren Folge höhere Steuern und Gebühren im Jahr 2013 sind.

Nach dem die Gewerbesteuerhebesätze letztmalig im Jahr 2006 von 330 v.H. auf 343 v.H angehoben wurde, ist nun eine Erhöhung um 27 Punkte auf 370 v.H. geplant, was laut der Sitzungsvorlage einer Erhöhung von 7,87 % entspricht. Der Kreisdurchschnitt im Landkreis OHA lag 2012 bei 353v.H., lediglich die Samtgemeinde Bad Grund hatte mit 375 v.H. bereits im laufenden Jahr 2012 noch höhere Hebsätze.
Steigen werden auch die Grundsteuerbesätze von 345 v.H (Grundsteuer A), bzw. von 344 v.H. (Grundsteuer B), auf 370 v.H. Nach dem zunächst eine jährliche schrittweise Anhebung vorgesehen war (2013 auf 350 v.H., 2014 auf 360 v.H. und 2015 auf 370 v.H.), wurde auf Vorschlag der CDU die sofortige Erhöhung auf 370 v.H. in der Septembersitzung beschlossen. Nun muss der Stadtrat lediglich noch die Satzung zur Erhebung der Steuern beschließen.
Nur relativ gering erhöht wird die Gebühr zur Niederschlagswasserbeseitigung. Laut der zweijährigen Kalkulation der Gesellschaft für kommunale Entwicklung ist pro Quadratmeter bebauter und befestigter Fläche im Jahr 2013 und 2014 statt 0,16 €/m2 künftig 0,18 €/m2 zu zahlen. Deutlich steigen hingegen die Kosten für Abwasserbeseitigung. Waren bisher pro Kubikmeter Abwasser 2,91 € fällig, so muss im kommenden Jahr pro Kubikmeter 3,29 € (+ 0,38 €) gezahlt werden. Im Jahr 2014 erhöht sich der Betrag auf 3,33 € pro Kubikmeter (+ 0,42 €).
Eine kräftige Erhöhung müssen die Grundstückseigentümer auch für die Straßenreinigung in den kommenden zwei Jahren hinnehmen. Laut Nachkalkulation der Jahre 2010 und 2011 für Straßenreinigung und des Winterdienst steigen die Gebühren in der Reinigungsklasse 1 (Reinigung einschließlich Winterdienst durch die Stadt) im Jahr 2013 und 2014 auf 3,73 € pro laufende Meter Grundstücksfront (bisher 2,96 € in 2011 und 3.03 € in 2012). In der Reinigungsklasse 2 (Reinigung durch Grundstückseigentümer, Winterdienst durch die Stadt) sind künftig pro laufender Meter Grundstücksfront 2,18 € fällig (alt 1,85 € in 2011, 1,84 € in 2012).
Weiterhin hat der Stadtrat über außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Straßenreinigung/Winterdienst über 42.600 € aus dem Jahr 2010 sowie für Ausbau Oderstraße/Stützmauer in Höhe von 25.000 € aus dem Haushaltsjahr 2012 zu befinden.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die Beschlussfassung über die Benennung der Grundschule Barbis zur inklusiven Schwerpunktschule. Nach Vertagung steht letztendlich der BI-Antrag über die Beschlussfassung und die Bezuschussung zum Krippenanbau an den ev. Kindergarten Barbis auf der Tagesordnung.

Fotos: Bernd Jackisch

  • Sämtliche Kosten für den Winterdienst (Schneeräumung und Abfuhr, Streudienst) werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
  • hochgeladen von Bernd Jackisch
  • Bild 1 / 2
  • Sämtliche Kosten für den Winterdienst (Schneeräumung und Abfuhr, Streudienst) werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
  • hochgeladen von Bernd Jackisch
  • Bild 2 / 2

Weitere Beiträge zu den Themen

GebührenerhöhungGewerbesteuerAbwassergebührenGrundsteuerBad Lauterberg im HarzStraßenreinigungStadtratsitzungNiederschlagswasser

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

WeihnachtsfeierUdo JürgensBad Lauterberg im HarzSchmerztherapieFluido - Ihre Gesundheitspraxis

Meistgelesene Beiträge