Sondernutzungsgebühren sollen erlassen werden – WgiR stellt entsprechenden Antrag
Bad Lauterberg. Durch die anhaltende Corona-Pandemie ist der Wirtschaft großer Schaden entstanden. Um den Betrieben eine kleine Erleichterung zu verschaffen, hat die Wählergruppe im Rat (WgiR) zur nächsten Ratssitzung den Beschlussantrag eingereicht, auf die Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Lauterberg im Harz für Eisdielen, Cafés, Restaurants und dem Einzelhandel zu verzichten.
Die Kosten für die erhobenen bzw. noch zu erhebenden Gebühren konnten sich in dieser Saison bisher nicht positiv auf die erhofften Umsätze auswirken, da aufgrund der angeordneten Schutzmaßnahmen bisher kaum, bzw. keine Nutzung der öffentlichen Flächen möglich war.
Die WgiR hält einen Verzicht auf diese Gebühren ab dem 1. März 2020 bis zunächst zum Ende des Jahres deshalb für angemessen. Bereits gezahlte Gebühren sollten den Betrieben zurückerstattet werden.
Natürlich ist die WgiR sich darüber bewusst, dass dieser Verzicht keine große Wirtschaftsförderung darstellt. Aber er liegt im Rahmen der Möglichkeiten, die unsere Stadt hat.
Die Folgen und zukünftigen Auswirkungen der Corona-Pandemie müssen uns in Bad Lauterberg auch mit Blick auf die Auswirkungen für den laufenden Haushalt beschäftigen.
In anderen Orten werden bereits Finanzpläne erarbeitet oder sogar Haushaltssperren verkündet, um die drohende Einnahmeverluste einigermaßen aufzufangen. Leider tut sich in Bad Lauterberg da erkennbar nichts. Der Bund und das Land erwägen zwar, einen Notfallplan für die Kommunen aufzustellen, doch ist nicht damit zu rechnen, dass dieser unseren Haushalt wieder ausgleichen wird.
Investitionen müssen sinnvoll und gut abgewogen werden, darauf hat die WgiR schon an anderer Stelle hingewiesen. Den Gewerbetreibenden in Bad Lauterberg eine kleine Hilfe zukommen zu lassen, ist aus Sicht der WgiR eine sinnvolle Investition.
Pressemitteilung Nr. 63 der Wählergruppe im Rat
Wir dachten schon, da kommt nichts mehr. Gott sei Dank haben wir noch eine freie und objektiv berichtende Tagespresse, die ich nicht missen möchte. Sonst wäre man nur noch auf einseitig verfasste Meinungsdarstellungen und "Fake News" aus Internet, Facebook und Twitter angewiesen. Die Darstellung einer Meinung und einer Auffassung bleibt immer legitim, stellt aber eben auch nur eine persönliche oder in Gruppe gefasste Meinung dar. So auch in einer einseitig verfassten Pressemeldung. In der Demokratie darf man, nach wie vor, auch anderer Meinung sein. Das sollten unsere WgiRler bitte nicht vergessen. Und über nichts Anderes hat die Presse berichtet. Allen Lesern einen schönen 1. Mai-Feiertag und einen guten Start in den "Wonnemonat" Mai.