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Gibt es was zu verbergen?
Rolf Lange lehnt die Einsicht von Akten ab?

Bad Lauterberg. Nachdem auch für den Neubau des Feuerwehrhauses Bartolfelde/Osterhagen überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 840.000 € nötig wurden, dies im Eilverfahren abgehandelt wurde, blieben einige Fragen offen.

Warum wurde der Antrag nicht wie in der Geschäftsordnung gefordert, als Eilantrag vorgelegt?
Warum wurden die Fachausschüsse Bau- und Finanzen nicht beteiligt?
Warum musste er innerhalb von nur vier Tagen durchgezogen wurden?
Warum fand nur eine Vorberatung im nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss statt?
Warum wurde keine geänderte Tagesordnung, die diesen neuen Beschluss beinhaltete, im Internet veröffentlicht?
Warum wurde nicht, wie in der Geschäftsordnung gefordert, gesondert über eine tatsächlich vorliegende Eilbedürftigkeit abgestimmt? Um Antworten auf solche Fragen und um eine ordentliche Ausführung des Ratsbeschlusses zum Bau eines neuen Feuerwehrhauses überwachen zu können, stellte die „Wählergruppe im Rat“ (WgiR) am 29.12.22 einen Antrag auf Einsichtnahme der Akten.

Sofort wurde der Personenkreis bemängelt, da die WgiR auch eines ihrer beratenden Fraktionsmitglieder als Teilnehmer gemeldet hatte. Nachdem die Person ausgeschlossen und die in der Akte einzusehenden Inhalte wie:
1. Ausschreibungen und Beauftragungen
2. Kostenübersichten und deren Überwachung mit Blick auf den Haushaltsrahmen
3. Überwachung der Baumaßnahmen, deren Fortschreiten bzw. Verzögerungen mit Blick auf etwaig vermeidbare Kosten ausgeführt wurden, passierte sehr lange „NICHTS“. Und das, obwohl ein solcher Antrag "unverzüglich" zu behandeln ist.

Erst auf Nachfrage wurde der WgiR am 08.03.2023 per Einschreiben mitgeteilt, dass der Bürgermeister Rolf Lange die beantragte Akteneinsicht ablehnt. Er begründet dies damit, dass die Darlegung des Überwachungszwecks nicht ausreichend erläutert wurde. Zudem verweist er in seinem Bescheid, ohne die Möglichkeit auf einen Widerspruch, direkt auf das Verwaltungsgericht.

Ist das die verbesserte und versprochene Transparenz des Bürgermeisters Rolf Lange? Akteneinsicht hatte die WgiR auch beim alten Bürgermeister schon mehrfach beantragt und absolut unbürokratisch und unkompliziert bekommen und durchführen können.

Eine Klage gegen die eigene Stadt wird die WgiR sicher nicht einreichen. Aber sie vermutet in der Verweigerungshaltung des Bürgermeisters so eine Art "schlechtes Gewissen". Scheinbar ist an dem Gerede in der Stadt doch etwas dran, dass mal wieder bei einer Ausschreibung nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. Dafür spricht auch die Erklärung des Bürgermeisters, dass das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises die bereits erfolgte Ausschreibung für Gewerke beanstandet und stattdessen eine EU-weite Ausschreibung der Gewerke zu erfolgen hat. Dabei soll dann eine Ausschreibung erst viel zu spät erfolgt und so vermeidbar sehr viel Zeit verstrichen sein.
Das wiederum lässt vermuten, dass nicht der zwischenzeitlich entbrannte Ukraine-Krieg und nicht die damit verbundenen Kostensteigerungen direkt ursächlich für die beantragte überplanmäßige Auszahlung von 840.000 € waren, sondern die nicht vorschriftsgemäße erste Ausschreibung.
Wie dem auch sei, ein derart "merkwürdiger" Ablauf für einen Beschluss, der immerhin eine so große Summe aus dem Portemonnaie der Bürger*innen zieht, hätte eine größtmögliche Transparenz verlangt und erwarten lassen.
Von einem „frischen Wind“ im Rathaus ist jedenfalls NICHTS zu bemerken – nicht einmal ein „Lüftchen“ ist zu spüren.
Kein einziger richtungsweisender Impuls zur Stadt- und Tourismusentwicklung, kein Plan zur Erhaltung und Instandsetzung unserer Straßen, keine zukunftsweisende Projekte im Kampf gegen den Demografischen Wandel – einfach NICHTS. Eine sehr ernüchternde und für die WgiR eine sehr enttäuschende Bilanz.

Pressemitteilung Nr. 7 der Wählergruppe im Rat vom 20.03.2023

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