Ratssitzung im März - Ernennung des neuen Stadtbrandmeisters und des Stellvertreters - Feuerwehren stellen Nachforderungen zum Feuerwehrbedarfsplan - Parkgebührenordnung
Bad Lauterberg (bj). Nach dem die Stadtverwaltung Bad Lauterberg, die für den 20. März terminierte Sitzung des Bau-, Umwelt-und Forstausschusses ausfallen lässt, findet am 27. März, um 18 Uhr, die nächste öffentliche Ratssitzung in die Pausenhalle der Grundschule Barbis statt.
Auf der öffentlichen Ratssitzung ist ein wesentlicher Teil der Tagesordnung den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Lauterberg gewidmet. So soll unter anderem Martin Dannhauer zum neuen Stadtbrandmeister ernannt werden. Als Stellvertreter ist Klaus-Dieter Schröder vorgesehen, der zusätzlich in dieser Sitzung erneut zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Osterhagen ernannt werden soll.
Außerdem soll die Umsetzung des neu erstellten Feuerwehrbedarfsplanes beschlossen werden. Wie die vier Feuerwehren der Stadt Bad Lauterberg ergänzend zum Bedarfsplan mitgeteilt haben, steht einer räumlichen Zusammenlegung der weiterhin eigenständig arbeitenden Ortsfeuerwehren Bartolfelde und Osterhagen nichts im Wege. Das neue Feuerwehrgerätehaus sollte aber zentral zwischen den Ortschaften gebaut werden. Weiterhin sollten aus taktischer Sicht, statt der vorgesehenen TSF-W Fahrzeuge, für Osterhagen und Bartolfelde, nun Fahrzeuge des Typs MLF angeschafft werden. Zudem fordern die Wehren einen Umsetzungszeitplan zur Beseitigung der vorhandenen baulichen Mängel an den Feuerwehrgerätehäusern. Bei der Feuerwehr Bad Lauterberg besteht ein hygienischer unzumutbarer, seit 1968 unveränderter baulicher Zustand der Sanitäranlagen im Untergeschoss. Die Feuerwehr Barbis fordert außerdem eine Überdachung des Eingangs wegen extremer Rutschgefahr sowie die Asphaltierung der Zuwegung zu den Parkplätzen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist vorgesehen für die Beschlussfassung einer neuen Gebührenordnung der Parkscheinautomaten, die künftig 50 Cent pro angefangene halbe Stunde Parkzeit an allen 16 Parkscheinautomaten betragen soll. Weiterhin geht es um die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Verträge zwischen dem Landkreis Osterode und der Stadt Bad Lauterberg über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII und AsylbLG).
Fotos: Archiv Bernd Jackisch