Radweg-Schutzstreifen Scharzfelder Straße - Stellungnahme der WgiR
Bad Lauterberg. Es wird mal wieder viel dahergeredet, Behauptungen werden aufgestellt und Erklärungen abgegeben.
Doch beim Blick auf die Fakten wird die Sachlage deutlich:
- Der Rat der Stadt Bad Lauterberg fasste in seiner Sitzung am 29. April 2010 den Beschluss, in der Scharzfelder Straße einen Schutzstreifen einzurichten.
- Am 28. März 2019 beauftragte der Rat die Stadtverwaltung damit, eine fahrradspezifische Verkehrsschau durchzuführen und mit der Kreisverwaltung für Mai einen Termin abzustimmen.
- (Erst) Am 21. August 2019 wurde dieser Auftrag umgesetzt und der Stadt Bad Lauterberg „empfohlen“, den Schutzstreifen zu demarkieren.
- (Erst) Am 10.01.2020 ordnete die Stadt durch eine „verkehrsbehördlichen Anordnung“ die Demarkierung des Schutzstreifens in der Scharzfelder Str. an.
- (Erst) Am 23. Mai 2022 wurde dann diese verkehrsbehördliche Anordnung auch umgesetzt.
- Weder in den Protokollen der Ausschüsse, noch in denen des Stadtrates steht etwas über eine Beratung bzw. Information und schon gar nichts von einem Aufhebungsbeschluss.
Fakt ist auch, dass die Stadt Bad Lauterberg Straßenbaulastträger für ihre Gemeindestraßen und somit auch für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Jeder kann doch verstehen, wenn die Stadt, die im Rahmen einer Verkehrsschau gegebene Empfehlung ernst nimmt. Aber es war eben „nur“ eine Empfehlung, welche keinen Freifahrtschein für nachlässiges Handeln bedeutet. Deshalb möchte die WgiR an dieser Stelle auch gar nicht über Dinge wie Fahrbahnbreite, Markierungen, Gefahrenstellen oder wie es in anderen Orten so läuft diskutieren. Das könnte und sollte besser im Rahmen der Arbeitsgruppe für mehr Schulwegsicherheit geschehen. Leider aber ist auch diese AG in Vergessenheit geraten.
Hier geht es konkret um ein Versäumnis der Verwaltung. Rein sachlich betrachtet wurde von der Stadt (nicht vom Landkreis!!) eigenverantwortlich eine verkehrsbehördliche Anordnung erlassen, welche ein Handeln entgegen eines bestehenden Ratsbeschlusses und der darin beschlossenen Maßnahme zur Folge hatte. Die Frage, ob der Rat der gegebenen Empfehlung auch folgen und dafür Finanzmittel aufwenden oder in Verbindung damit auch noch eine andere, notwendige Verkehrssicherungsmaßnahme treffen wollte, um Kosten zu sparen, wurde so praktisch unmöglich gemacht.
Besonders ärgerlich ist es, weil bis zur Umsetzung der Empfehlung noch über drei Jahre vergangen sind und zu keinem Zeitpunkt daran gedacht wurde, den Rat zu informieren, einen Aufhebungsbeschluss auf einfachste Art und Weise einzuholen oder über weitere, sinnvolle Maßnahmen, wie der Erarbeitung eines Verkehrssicherheitskonzeptes für Fahrradfahrer nachzudenken. Das aber wäre mit Blick darauf, dass die Scharzfelder Straße auch ein sehr wichtiger Schulweg ist und die E-Mobilität neue Gefahren mit sich gebracht hat, sehr sinnvoll gewesen.
Zudem erwarten die Ratsmitglieder der WgiR, dass die Stadtverwaltung rechtmäßig gefasste Ratsbeschlüsse (egal welchen!!) nicht einfach unbeachtet lässt und durch eigenbestimmtes Handeln außer Kraft setzt.
Sowohl die Verwaltung, als auch die Ratsmitglieder haben die Bindungswirkung eines Beschlusses zu beachten. So steht beispielsweise schon in der Geschäftsordnung des Rates, dass Anträge auf Aufhebung von Beschlüssen früherer Sitzungen nur in die Tagesordnung aufgenommen werden dürfen, wenn der Verwaltungsausschuss dies empfohlen hat oder eine Beschlussfassung des Rates mehr als sechs Monate zurückliegt. Schon hier wird die große Bedeutung eines Ratsbeschlusses untermauert und deren Aufhebung an Voraussetzungen geknüpft.
Deshalb ist es sehr unverständlich, dass unser neuer Bürgermeister, der eigentlich für dieses Versäumnis gar nicht in erster Linie verantwortlich ist und sogar ein Wahlversprechen für mehr Transparenz gegeben hat, sich jetzt so verhält. Leider versuchte er nur mit Behauptungen wie, „.. wurde im Rat thematisiert und alle haben es gewusst ..“, vom Versäumnis abzulenken, um einige Ratsmitglieder schlecht aussehen zu lassen. Natürlich weiß auch er, was in einem Protokoll zu dokumentieren ist und wenn dieses hier nicht geschehen sein sollte, dass eigentlich schon das nächste Versäumnis anzusprechen wäre.
Bedauerlich ist auch, dass die Dinge immer abgetan werden und kein erkennbarer Wille hin zur Verbesserung sichtbar wird.
Pressemitteilung Nr. 15 vom 23.07. 2022 der WgiR